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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06   

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https://dejure.org/2006,5364
BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06 (https://dejure.org/2006,5364)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - 2 StR 359/06 (https://dejure.org/2006,5364)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06 (https://dejure.org/2006,5364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beides in nicht geringer Menge; Fraglichkeit der täterschaftlichen Begegnungsweise und Teiländerung des Schuldspruchs in Beihilfe

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Tätigkeit als Kurier als täterschaftlicher Handel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Beihilfe wurde lediglich dann angenommen, wenn der Kurier keinen Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hatte, weder Zeit und Ort der Übernahme des Rauschgifts noch die Gestaltung des Transports mitbestimmen konnte und auch sonst mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun hatte (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2006 - 2 StR 85/06; vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06 und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 137/23

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts (UA S. 8) oblagen dem Angeklagten folglich nicht einmal die konkreten Modalitäten des Transportgeschäfts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. August 2011 - 3 StR 270/11 -, NStZ 2012, 40, 41; und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06 -, juris Rdnr. 3).

    Der Umstand, dass er weder begleitet noch von anderen Tatbeteiligten observiert wurde, vermag seine bloße Gehilfenstellung nicht zu einer Täterschaft aufzuwerten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06 -, juris Rdnr. 3).

  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Beihilfe wurde lediglich dann angenommen, wenn der Kurier keinen Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hatte, weder Zeit und Ort der Übernahme des Rauschgifts noch die Gestaltung des Transports mitbestimmen konnte und auch sonst mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun hatte (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2006 - 2 StR 85/06; vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06 und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06).
  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07

    Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei

    Das gilt zumal dann, wenn der Kurier - wie hier - mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun und auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hat und ihm auch die Gestaltung des Transports vorgegeben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06 - und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Die Gestaltung des Transports war vielmehr genau vorgegeben und auch auf Ort und Umstände der geplanten Weitergabe des Rauschgifts hatten die beiden Angeklagten N. Di. und D. keinen Einfluss (s. auch BGH, NStZ-RR 2007, 88).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07

    unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Gleichwohl bedarf es jeweils der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (zuletzt BGH NJW 2007, 1220; NStZ-RR 2007, 88, 89).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06   

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https://dejure.org/2006,7002
BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06 (https://dejure.org/2006,7002)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2006 - 2 StR 294/06 (https://dejure.org/2006,7002)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2006 - 2 StR 294/06 (https://dejure.org/2006,7002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten wegen der Verletzung formellen und materiellen Rechts; Verwendung eines Richters auf Probe nach seinem Ausscheiden beim Landgericht wieder bei der Staatsanwaltschaft und dessen Folgen für die Unterzeichnung des Urteils

  • Judicialis

    StPO § 275 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 2; ; StPO § 275 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 2
    Verhinderung eines Richters auf Probe bei Tätigkeit als Staatsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.07.2005 - 3 StR 196/05

    Unterschriftsleistung durch beisitzenden Richter (Verwendung bei der

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06
    Er konnte deshalb das Urteil, an dem er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 275 Rdn. 23; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 275 Rdn. 30; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 = StV 1992, 557; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 3 StR 196/05 = LS in StV 2006, 459).
  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06
    Er konnte deshalb das Urteil, an dem er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 275 Rdn. 23; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 275 Rdn. 30; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 = StV 1992, 557; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 3 StR 196/05 = LS in StV 2006, 459).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2; Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1).
  • BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18

    Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt daraufhin, dass er das Urteil deshalb noch unterschreiben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 294/06, NStZ-RR 2007, 88; Beschluss vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2006 - 1 StR 558/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8318
BGH, 24.11.2006 - 1 StR 558/06 (https://dejure.org/2006,8318)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2006 - 1 StR 558/06 (https://dejure.org/2006,8318)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2006 - 1 StR 558/06 (https://dejure.org/2006,8318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Überraschendes Versterben eines Berichterstatters; Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 338 Nr. 7 i.V.m. § 275 Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 275 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1 § 338 Nr. 7
    Überschreiten der Urteilsabsetzungsfrist bei Tod des Berichterstatters

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 88
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 28.11.2023 - 3 ORs 26/23

    Ausreichende Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit

    Eine Verfahrensrüge ist deshalb unzulässig, wenn es die Revisionsbegründung versäumt, über einen entsprechenden Vermerk des Tatrichters zu informieren (BGH, Beschl. v. 24.11.2006 - 1 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 88).
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