Rechtsprechung
| OLG Celle, 27.11.2006 - 1 Ws 511/06 (StrVollz) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Strafvollzug: Anspruch des Strafgefangenen auf Auszahlung des Überbrückungsgeldes im Falle des Sich-Entziehens aus dem Vollzug
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
StVollzG § 51
Überbrückungsgeld, Entlassung, Flucht - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Strafvollzug: Anspruch des Strafgefangenen auf Auszahlung des Überbrückungsgeldes im Falle des Sich-Entziehens aus dem Vollzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 51
Überbrückungsgeld, Entlassung, Flucht - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Überbrückungsgeld, Entlassung, Flucht
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 11.09.2006 - 50 StVK 606/06
- OLG Celle, 27.11.2006 - 1 Ws 511/06 (StrVollz)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2007, 95
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.09.2009 - 2 ARs 418/09
Zuständigkeit über die Strafvollstreckung (befasstes Gericht; Übergang der …
Die zunächst zuständig gewesene Strafvollstreckungskammer bleibt nicht etwa solange zuständig, bis eine andere Strafvollstreckungskammer tatsächlich mit einer bestimmten Frage befasst wird (st. Rspr. vgl. nur Senatsbeschluss vom 21. Juli 2006 - 2 ARs 302/06 = NStZ-RR 2007, 95 m.w.N.).Die zunächst zuständig gewesene Strafvollstreckungskammer bleibt nicht etwa solange zuständig, bis eine andere Strafvollstreckungskammer tatsächlich mit einer bestimmten Frage befasst wird (st. Rspr. vgl. nur Senatsbeschluss vom 21. Juli 2006 - 2 ARs 302/06 = NStZ-RR 2007, 95 m.w.N.).
- BGH, 23.09.2009 - 2 AR 261/09 Die zunächst zuständig gewesene Strafvollstreckungskammer bleibt nicht etwa solange zuständig, bis eine andere Strafvollstreckungskammer tatsächlich mit einer bestimmten Frage befasst wird (st. Rspr. vgl. nur Senatsbeschluss vom 21. Juli 2006 - 2 ARs 302/06 = NStZ-RR 2007, 95 m.w.N.).
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