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   OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05   

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OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05 (https://dejure.org/2007,13104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.2007 - 2 Ws 332/05 (https://dejure.org/2007,13104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 2007 - 2 Ws 332/05 (https://dejure.org/2007,13104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsverpflichtung eines sicherungsverwahrten Strafgefangenen; Verfassungswidrigkeit der Gleichbehandlung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten; Absehung von der Kostentragungspflicht des im Strafverfahren Verurteilten bei Notwendigkeit für die ...

  • Judicialis

    StVollzG § 41; ; StVollzG § 50; ; StVollzG § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 41 § 50 Abs. 1 Nr. 5 § 130
    Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 389
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Will die Vollzugsbehörde einem in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten, der eine ihm angebotene Arbeit abgelehnt hat, Haftkosten auferlegen, so hat sie unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich geforderten Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133 ff.) besonders kritisch zu prüfen, ob die Resozialisierungsklausel des § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG der Erhebung von Haftkosten im Einzelfall entgegen steht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Gesetzeslage in seinem Urteil vom 05. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - (BVerfGE 109, 133 ff.), auf das der Antragsteller für seine abweichende Ansicht verweist, grundsätzlich für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, weil Strafe und Maßregel mit dem Mittel der Freiheitsentziehung durchgeführt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesjustizverwaltungen ausdrücklich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeiten für eine Besserstellung der Sicherungsverwahrten - über die ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen des privilegierten Vollzugs in den §§ 131 ff. StVollzG hinaus - ausgeschöpft werden, soweit dies im Rahmen der Vollzugsorganisation möglich ist (BVerfGE 109, 133 ff.); der allein spezialpräventive Charakter der Sicherungsverwahrung fordere einen für die Betroffenen und für die Allgemeinheit sichtbaren Abstand zwischen dem allgemeinem Strafvollzug und dem Vollzug der Sicherungsverwahrung.

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks 14/6855 S. 31 ff.) den bestehenden Konflikt zwischen dem staatlichen Interesse an einer möglichst weit gehenden Kostendeckung einerseits und dem aus dem Resozialisierungsgebot und dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden wirtschaftlichen Interesse des Gefangenen an angemessener Entlohnung der Gefangenenarbeit (vgl. BVerfGE 98, 169 ) andererseits zugunsten des Letzteren entschieden (siehe auch KG Berlin, NStZ 2006, 412 f.).

    Nach der insoweit eindeutigen und einer einengenden Auslegung nicht zugänglichen Gesetzeslage gelten nach § 130 StVollzG die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe - also auch die in § 41 StVollzG normierte, verfassungsrechtlich unbedenkliche Arbeitspflicht (BVerfGE 98, 169 ff.) - für die Sicherungsverwahrung entsprechend, wenn nicht die Vorschriften der §§ 131 bis 135 StVollzG anderes bestimmen.

  • OLG Nürnberg, 05.01.1999 - Ws 1549/98

    Haftkostenbeitrag des Untersuchungs-Gefangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Von der Erhebung von Haftkosten wird insbesondere im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, zur Sicherung von Unterhaltsleistungen (vgl. BTDrucks 14/6855 S. 32) oder zur Ermöglichung einer Opferentschädigung abgesehen (Lückemann, a.a.O.; OLG Nürnberg, NStZ-RR 1999, 190 f.).
  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 2248/98

    Auferlegung der Kosten für vorläufige Unterbringung und Untersuchungshaft auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Die gesetzlichen Regelungen geraten mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Resozialisierung, das den Staat nicht nur dazu verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen vorzubeugen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Bewährung und Wiedereingliederung des Verurteilten ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, NStZ-RR 1999, 255), jedenfalls dann nicht in Konflikt, wenn und soweit sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Belange des Betroffenen auch ein Absehen von der Kostentragungspflicht ermöglichen.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04

    Haftkosten: Ablösung von der Arbeit wegen schuldhafter Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    c) Es bedarf vorliegend keiner näheren Prüfung der Frage, ob die Zuweisung der Arbeit rechtlichen Bedenken begegnet und ob die Justizvollzugsanstalt - dies hat die Strafvollstreckungskammer eigenverantwortlich nachzuprüfen (OLG Karlsruhe, NStZ 2006, 63 ff.) - zu recht angenommen hat, dass der Antragsteller verschuldet ohne Arbeit war.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Die gesetzlichen Regelungen geraten mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Resozialisierung, das den Staat nicht nur dazu verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen vorzubeugen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Bewährung und Wiedereingliederung des Verurteilten ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, NStZ-RR 1999, 255), jedenfalls dann nicht in Konflikt, wenn und soweit sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Belange des Betroffenen auch ein Absehen von der Kostentragungspflicht ermöglichen.
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Die grundsätzliche Kostentragungspflicht des im Strafverfahren Verurteilten ist - losgelöst von dogmatischen Begründungsunterschieden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -, JR 2006, 480 ff.) - auch in Ansehung der mit ihr im Einzelfall einher gehenden erheblichen finanziellen Belastungen verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (BVerfGE 18, 302 ff.; kritisch Hassemer, ZStW 85 (1973), S. 651 ).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Die grundsätzliche Kostentragungspflicht des im Strafverfahren Verurteilten ist - losgelöst von dogmatischen Begründungsunterschieden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -, JR 2006, 480 ff.) - auch in Ansehung der mit ihr im Einzelfall einher gehenden erheblichen finanziellen Belastungen verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (BVerfGE 18, 302 ff.; kritisch Hassemer, ZStW 85 (1973), S. 651 ).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Die gesetzlichen Regelungen geraten mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Resozialisierung, das den Staat nicht nur dazu verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen vorzubeugen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Bewährung und Wiedereingliederung des Verurteilten ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, NStZ-RR 1999, 255), jedenfalls dann nicht in Konflikt, wenn und soweit sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Belange des Betroffenen auch ein Absehen von der Kostentragungspflicht ermöglichen.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
    Die gesetzlichen Regelungen geraten mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Resozialisierung, das den Staat nicht nur dazu verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen vorzubeugen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Bewährung und Wiedereingliederung des Verurteilten ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, NStZ-RR 1999, 255), jedenfalls dann nicht in Konflikt, wenn und soweit sie im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Belange des Betroffenen auch ein Absehen von der Kostentragungspflicht ermöglichen.
  • KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05

    Strafvollzug: Uneingeschränkte Freistellung vom Haftkostenbeitrag für

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07

    Verletzung des Anspruchs eines Häftlings auf am Resozialisierungsziel

    Der Resozialisierungsgrundsatz ist jedoch verletzt, wenn bei der Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG ein solcher für die Wiedereingliederungsperspektive des Gefangenen offensichtlich bedeutsamer Umstand (vgl. allgemein BVerfG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Juni 1993 - 1 Ws 147/93 -, [...]; speziell zu § 50 Abs. 1 Satz 5 StVollzG OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 Ws 332/05 -, NStZ-RR 2007, S. 389 ) nicht angemessen berücksichtigt wird.
  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

    Bezogen hierauf haben die Landesjustizverwaltungen die Möglichkeiten zur Besserstellung - orientiert am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und im Rahmen der Belange der Strafvollzugsanstalten - weitestgehend auszuschöpfen (BVerfG Urteil vom 5. Februar 2004 a.a.O., S. 744; OLG Hamburg OLGSt StVollzG § 131 Nr. 1; Forum Strafvollzug 2010, 54; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. November 2011, 2 Ws 269/11; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 28, 29; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 389, 390).
  • OLG Celle, 06.08.2012 - 1 Ws 256/12

    Rechtsbeschwerde gegen die Berechnung des Haftkostenbeitrags gegenüber einem

    Zum anderen hat das Abstandsgebot auch bei der Ausfüllung des den Justizvollzugsanstalten bewilligten prognostischen Beurteilungsspielraums Berücksichtigung zu finden (vgl. bereits OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2007, 389).
  • OLG Hamm, 06.05.2008 - 1 Vollz (Ws) 154/08

    Zulässigkeit der Erhebung eines Haftkostenbeitrags

    Von der Erhebung von Haftkosten soll insbesondere im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, zur Sicherung von Unterhaltsleistungen (vgl. BTDrucks 14/6855 S. 32), zur Ermöglichung einer Opferentschädigung oder zum Erhalt einer alsbald wieder zu beziehenden Wohnung abgesehen werden (Arloth/Lückemann, StVollzG, § 50 Rdnr. 9; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O. § 50 Rdnr. 5; Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG, 4. Aufl., § 50 Rdnr. 6; OLG Celle NdsRpfl 2008, 111; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 389).
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