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   LG Marburg, 01.06.2007 - 7 StVK 230/07   

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LG Marburg, 01.06.2007 - 7 StVK 230/07 (https://dejure.org/2007,24946)
LG Marburg, Entscheidung vom 01.06.2007 - 7 StVK 230/07 (https://dejure.org/2007,24946)
LG Marburg, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 7 StVK 230/07 (https://dejure.org/2007,24946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 67b StGB, § 67d Abs 1 StGB, § 67d Abs 6 StGB
    Verfahren über die Erledigterklärung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anordnung einer Krisenintervention trotz bislang noch nicht erfolgter Vollstreckung der zur Bewährung ausgesetzten Maßregel; Fortdauer der Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Verfahren über die Erledigterklärung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anordnung einer Krisenintervention trotz bislang noch nicht erfolgter Vollstreckung der zur Bewährung ausgesetzten Maßregel; Fortdauer der Führungsaufsicht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 356
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Marburg, 31.08.2006 - 7 StVK 237/06

    Aussetzen einer angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur

    Auszug aus LG Marburg, 01.06.2007 - 7 StVK 230/07
    Mit Beschluss vom 31.08.2006, rechtskräftig seit dem 21.09.2006, lehnte die Kammer die Erledigung der Maßregel des § 63 StGB ab, weil diese Maßregel noch nicht vollstreckt worden ist (Bd. IV Bl. 189 ff = NStZ-RR 2007, 28); im übrigen verwies sie auf die Rechtsprechung, wonach in Fällen wie dem vorliegenden eine Erledigung nach § 67d Abs. 6 StGB rechtlich ausgeschlossen sei.
  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    Es sei - im angefochtenen Beschluß ausdrücklich erwähnt - bereits entschieden, daß der Beginn einer nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB entstandenen Führungsaufsicht den Widerruf der Aussetzung einer Maßregel nicht hindere (vgl. LG Marburg NStZ-RR 2007, 356).

    c) Angesichts des einzigen Zwecks der Gesetzesänderung, zur Vermeidung überflüssigen Verwaltungsaufwandes parallel laufende Führungsaufsichten auszuschließen, kann es als äußerst wahrscheinlich angenommen werden, daß es nicht in der Absicht des Gesetzgebers lag, die nach § 67b Abs. 2 StGB eingetretene Führungsaufsicht vorzeitig zu beenden, obwohl sie - anders als der in den Gesetzesmotiven angeführte "Regelfall der unbefristeten Führungsaufsicht" - die Möglichkeit des Widerrufs der Aussetzung einer unbefristeten freiheitsentziehenden Maßregel in sich birgt (vgl. LG Marburg NStZ-RR 2007, 356, 357).

  • LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14

    Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz

    Abs. 6 S. 1 findet über seinen Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, weil sie auf der Annahme falscher Tatsachen beruhte, va also einem fehlerhaften Gutachten (BGH NStZ 2009, 323 (324); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; Fischer Rn. 23; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 338).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Fehleinweisung auf reinen Rechtsfehlern beruhte, da diese nur im Erkenntnisverfahren mit der Revision oder Wiederaufnahme korrigiert werden können (BVerfG NStZ-RR 2007, 29 (30); 2015, 59; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; 2008, 324 (325); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; LG Berlin NStZ-RR 2011, 223; Fischer Rn. 23; zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in solchen Fällen vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 207).

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).

    Ein Rechtsfehler liegt vor, wenn das erkennende Gericht die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 20, 21, 63 StGB fehlerhaft bejaht hat, etwa weil der Tatrichter den Zusammenhang zwischen psychischer Störung und der Gefahr zu erwartender erheblicher rechtswidriger Taten infolge einer irrigen Subsumtion bejaht hat (vgl. LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356).

  • OLG Celle, 07.09.2011 - 2 Ws 183/11

    Auswirkungen der vorübergehenden Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h

    17 Vorzugswürdig erscheint dem Senat demgegenüber die wohl überwiegend vertretene Auffassung, dass der Vollzug der Maßregel im Rahmen der Krisenintervention nach § 67h StGB eine Verwahrung in einer Anstalt auf behördliche Anordnung i. S. d. § 68c Abs. 4 S. 2 StGB ist, deren Zeit in die Dauer der Führungsaufsicht nicht eingerechnet wird (Schönke/Schröder - Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 67h Rn. 12; LG Wuppertal, RuP 2008, 172, juris; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356, juris).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2009 - 2 Ws 65/09

    Krisenintervention: Anordnung trotz bislang noch nicht erfolgter Vollstreckung

    Der Wortlaut steht dieser Auslegung des Gesetzes nicht entgegen (ebenso: Ruth Rissing-van Saan/Jens Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Auflage, 2008, § 67 h, Rdnr. 7 und 9; Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 10. Dezember 2008, 1 BRs 4/08, und Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 18. April 2009, 22 KLs 21/06, jeweils zitiert nach und Landgericht Marburg, Beschluss vom 1. Juni 2007, 7 StVK 230/07, NStZ-RR 2007, 356).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2008 - 1 Ws 792/07

    Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Auslegung des Begriffs "neue"

    Dies widerspräche in eklatanter Weise den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit, wie sie zum Beispiel in § 68 e Abs. 1 StGB n.F. dadurch zum Ausdruck kommen, dass eine unbefristete Führungsaufsicht nicht endet, wenn eine neue eintritt (so auch LG Marburg NStZ-RR 2007, 356, 357 für eine unbefristete Maßregel nach § 63 StGB).
  • OLG Celle, 22.02.2011 - 2 Ws 37/11

    Beendigung einer infolge zur Bewährung ausgesetzten Maßregel eingetretenen

    Soweit für die Regelung des § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB die Auffassung vertreten wird, der Eintritt einer Führungsaufsicht nach § 68f oder 67d Abs. 4 StGB könne nicht zur vorzeitigen Beendigung einer Führungsaufsicht nach §§ 67b Abs. 2, 67d Abs. 2 führen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2008, 1 Ws 792/07; LG Marburg Beschluss vom 01.06.2007, 7 StVK 230/07 - beides zitiert nach juris), betrifft dies eine andere Fallgestaltung, so dass der Senat hierüber nicht zu entscheiden brauchte.
  • OLG Nürnberg, 22.07.2009 - 2 Ws 333/09

    Führungsaufsicht: Beendigung einer nach vollständiger Strafvollstreckung

    Dies widerspräche in eklatanter Weise den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit, wie sie zum Beispiel in § 68e Abs. 1 StGB n.F. dadurch zum Ausdruck kommen, dass eine unbefristete Führungsaufsicht nicht endet, wenn eine neue eintritt (so auch LG Marburg NStZ-RR 2007, 356, 357 für eine unbefristete Maßregel nach § 63 StGB).
  • LG Landau/Pfalz, 12.03.2008 - BRs 11/04

    Maßnahmen während der Führungsaufsicht: Krisenintervention bei zur Bewährung

    Der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg vom 01.06.2007 (7 StVK 230/07) vermag ebenfalls nicht zu einer anderen Beurteilung zu führen.
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