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   OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07, 1 Ws 469/07   

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https://dejure.org/2007,8815
OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07, 1 Ws 469/07 (https://dejure.org/2007,8815)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2007 - 1 Ws 438/07, 1 Ws 469/07 (https://dejure.org/2007,8815)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2007 - 1 Ws 438/07, 1 Ws 469/07 (https://dejure.org/2007,8815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsbehelfseinlegung in Strafvollzugssachen: Schlichte Übernahme einer vom Beschwerdeführer selbst gefertigten Rechtsbeschwerdeschrift ohne eigenverantwortliche Mitwirkung des Urkundsbeamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 118 Abs 3 StVollzG
    Abschreiben; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Antragsverfahren; Beschwerdeführer; Beschwerdeschrift; Disziplinarmaßnahme; eigenverantwortliche Mitwirkung; Eigenverantwortlichkeit; Formerfordernis; gerichtliche Entscheidung; Geschäftsstellenbeamter; Jurist; ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 118 Abs. 3 StVollzG; § 345 Abs. 2 StPO
    Einhaltung der Formvorschriften für die Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Abgabe einer Erklärung bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Unzulässige Rechtsbeschwerde durch Nichtmitwirkung des Urkundsbeamten bei Niederschrift; Unzulässige Bezugnahme auf die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Formvorschriften für die Einlegung der Rechtsbeschwerde bei Abgabe einer Erklärung bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Unzulässige Rechtsbeschwerde durch Nichtmitwirkung des Urkundsbeamten bei Niederschrift; Unzulässige Bezugnahme auf die ...

  • Judicialis

    StVollzG § 118 Abs. 3

  • Judicialis

    StVollzG § 118 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 127
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07
    Die Niederschrift zur Geschäftsstelle setzt nach ständiger und einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum voraus, dass sich die Beteiligung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht nur in einer formellen Beurkundung des von dem Beschwerdeführer Vorgebrachten erschöpft, sondern dass der Urkundsbeamte an der Anfertigung der Beschwerdebegründung sich gestaltend beteiligen und die Verantwortung für ihren Inhalt übernehmen muss, damit die Formvorschriften für die Einlegung der Rechtsbeschwerde eingehalten werden und diese nicht unzulässig ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 8.

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen kommt vorliegend nicht in Betracht, weil hier kein Verschulden der Urkundsbeamtin vorliegt, sondern der Antragsteller selbst in Kenntnis der gesetzlichen Regelung auf die formfehlerhafte Aufnahme seiner Rechtsbeschwerde hingewirkt hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 8.

  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07
    Dadurch sollen einerseits das Interesse des Beschwerdeführers an einer formgerechten und zulässigen Rechtsbeschwerde gewahrt und andererseits dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung grundloser und unverständlicher Anträge erspart werden (vgl. BVerfG NJW 1960, 427 [428]).
  • OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05

    Antragsteller; Anwaltszwang; Behörde; Erstattungsanspruch; Formerfordernis;

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07
    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG erfüllt und deshalb unzulässig ist (Beschluss vom 02.02.2006, 1 Ws 44005, NStZ 2007, 226).
  • BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen -

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07
    Der Bundesgerichtshof hat zu § 345 Abs. 2 StPO bereits entschieden, dass die unzulässige Bezugnahme auf die Ausarbeitung des Revisionsführers nicht dadurch geheilt werde, dass der Rechtspfleger sich von dessen Sachkunde überzeugt hat (BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 188/04

    Verwerfung als unzulässig, Zuständigkeit; Revisionsbegründung zur Protokoll der

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07
    Auch die von einem Juristen stammende Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdebegründung darf vom Urkundsbeamten nicht ungeprüft in die Niederschrift übernommen werden, sofern es sich bei dem Juristen nicht um einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt handelt (ebenso OLG Hamm VRS 107, 116 [119]).
  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    Zu den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung gehört vielmehr auch die teleologische Reduktion einer Norm, wenn sie sich auf den Willen des Gesetzgebers stützt (siehe dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06 und 469/07 Rn. 57, m.N. weiterer Rspr. des BVerfG).
  • LG Regensburg, 28.03.2018 - SR StVK 904/17

    Antrag auf Genehmigung der Verabreichung einer Medikation

    In dem vorliegenden Verfahren wurde der Untergebrachte als Antragsgegner bezeichnet, nachdem der Antrag auf Medikation gegen oder ohne den Willen des Untergebrachten von dem Bezirkskrankenhaus ... (als Antragstellerin) gestellt wurde Unterliegt er nach Aufhebung und Zurückverweisung erneut, hat er die Kosten beider Instanzen zu tragen (OLG Celle BeckRS 2008, 00247; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler StVollzG § 121 Rn. 2, beck-online).

    Maßgeblich für den Kostenausspruch - auch hinsichtlich der zunächst erfolgreichen Rechtsbeschwerde - ist jedoch, inwieweit der Antragsteller (hier der Untergebrachte) am Ende des gesamten Verfahrens in der Sache Erfolg hat (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 60 Auflage 2017, Strafprozessordnung, § 465 Rn. 3 m.w.N., OLG Celle Beschl. v 28.11.2007 - 1 Ws 438, 469/07, BeckRS 2008, 00247, beck-online).

  • OLG Hamm, 20.04.2009 - 1 Ws (L) 171/09

    Strafaussetzung; Bewährung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugslockerungen;

    Hat die Strafvollstreckungskammer gutachterliche Erkenntnisse verwendet, ist sie grundsätzlich auch verpflichtet, gemäß § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO die Sachverständige mündlich anzuhören (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. September 2001 - 1 Ws (L) 9/2001 - 02. März 2004 - 1 Ws (L) 4/04) - 31. Juli 2007 - 1 Ws 438/07 -).
  • OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11

    Ausnahme vom Verbot der Vorhaltung von Taten und Verurteilungen wegen des

    Zwar ist es unzulässig, wenn sich der Urkundsbeamte den Inhalt des Protokolls vom Beschwerdeführer diktieren lässt, wenn er sich darauf beschränkt, einen vom Beschwerdeführer überreichten Schriftsatz abzuschreiben oder wenn er einen Schriftsatz des Beschwerdeführers lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls umkleidet oder ihn - wie hier - als Anlage dem Protokoll beifügt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 8; OLG Celle NStZ-RR 2008, 127; OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 54; OLG Hamm ZfStrVo SH 1979, 110; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 118 Rdnr. 8; Schuler/Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 118 Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - V 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches

    Eine Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Urkundsbeamte sich den Inhalt des Protokolls vom Antragsteller diktieren lässt oder wenn der Beschwerdeführer auf der wörtlichen Protokollierung einer von ihm schriftlich vorformulierten Rechtsbeschwerdebegründung besteht (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (R), juris Rn 11; OLG Celle, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 Ws 438/07, juris Rn. 10).
  • BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21

    Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer

    Nachdem der Senat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nunmehr endgültig zurückgewiesen hat, ist der Antragsteller in der Sache vollständig unterlegen und hat deshalb gemäß § 121 Abs. 2 Satz 1 StVollzG die Kosten aller Instanzen zu tragen (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 127, juris Rn. 16).
  • OLG Jena, 14.05.2009 - 1 Ws 183/09

    Erforderlichkeit einer neuerlichen mündlichen Anhörung nach Setzung einer

    Die Entscheidung ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer führt (ständige Rechtsprechung des Senats; Beschlüsse vom 07.12.2007, 1 Ws 438/07 und vom 14.05.2008, 1 Ws 171/08; Meyer-Goßner, StPO , 51. Auflage, § 453 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Jena, 11.05.2004 - 1 Ws 134/04

    Widerruf der Strafaussetzung

    ebenso Senatsbeschluss vom 7.12.2007, 1 Ws 438/07.
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