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   BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07   

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https://dejure.org/2007,3251
BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07 (https://dejure.org/2007,3251)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - 5 StR 186/07 (https://dejure.org/2007,3251)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07 (https://dejure.org/2007,3251)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 261 StPO
    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung; Darstellungspflichten beim Wiedererkennen des Täters: Wahrnehmungsfähigkeit von Gewaltopfern, insbesondere Opfern von Sexualdelikten); Zusammenwirken von Verfahrensrüge und Sachrüge bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Beweiswürdigung von Zeugenaussagen; Opfer von Sexualstraftaten als Zeugen im diesbezüglichen Strafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Urteil, hier: Mitteilung des Inhalts einer Zeugenaussage; kritische Würdigung des Wiedererkennens durch einen Zeugen als Opfer einer Gewalttaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 148
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Die Schuldsprüche des Landgerichts bauen auf einer tragfähigen Beweisgrundlage auf (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGH StV 2002, 235 m.w.N.) und sind auch das Ergebnis einer ausreichenden Beweiswürdigung (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928).

    Allerdings trifft der Ausgangspunkt des Generalbundesanwalts zu, dass der Tatrichter aufgrund der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei einer Überführung eines Angeklagten aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6) grundsätzlich gehalten ist, darzulegen, ob und in welchem Grade die Aussage des Wiedererkennungszeugen zur Übereinstimmung zwischen dem Angeklagten und dem seinerzeit wahrgenommenen Täter mit den in der Hauptverhandlung gewonnenen übrigen Beweisergebnissen in Einklang gebracht werden kann oder aber diesen zuwider läuft (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).

    Dass um diese Uhrzeit anstelle des Angeklagten ein ganz ähnlich aussehender Mann, den der Angeklagte naheliegend sogar hätte agieren sehen oder dessen Opfer er hätte hören können, der Täter gewesen ist, der zudem seine Tatserie mit Verhaftung des Angeklagten beendet hat, ist denkbar fernliegend und nötigte nicht zu ausdrücklicher Problematisierung (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2446).

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Die Schuldsprüche des Landgerichts bauen auf einer tragfähigen Beweisgrundlage auf (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGH StV 2002, 235 m.w.N.) und sind auch das Ergebnis einer ausreichenden Beweiswürdigung (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928).

    Die Revision kann grundsätzlich nicht mit der Behauptung gehört werden, das Tatgericht habe sich mit einer bestimmten Aussage einer Beweisperson nicht auseinandergesetzt, wenn sich diese Aussage nicht aus dem Urteil selbst ergibt (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152).

    Das Fehlen der hier in Frage stehenden Umstände offenbart auch keine sachliche Lücke (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Die Schuldsprüche des Landgerichts bauen auf einer tragfähigen Beweisgrundlage auf (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGH StV 2002, 235 m.w.N.) und sind auch das Ergebnis einer ausreichenden Beweiswürdigung (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928).

    Das Fehlen der hier in Frage stehenden Umstände offenbart auch keine sachliche Lücke (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928).

  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Die Schuldsprüche des Landgerichts bauen auf einer tragfähigen Beweisgrundlage auf (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGH StV 2002, 235 m.w.N.) und sind auch das Ergebnis einer ausreichenden Beweiswürdigung (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928).

    ee) Soweit das Landgericht der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten ebenfalls "zumindest indizielle Bedeutung" zugemessen hat (UA S. 14), beruht dies dagegen auf keiner ausreichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGH StV 2002, 235) und ist rechtsfehlerhaft.

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Solches stößt auf keine Bedenken (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 12).
  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Solches erfüllt die sich aus dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung ergebende Darstellungspflicht (vgl. Jähnke in FS für Ernst-Walter Hanack 1999 S. 355, 362) und das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH wistra 2002, 260, 261; BGH NStZ-RR 2002, 338; 2005, 321, 322).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Solches erfüllt die sich aus dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung ergebende Darstellungspflicht (vgl. Jähnke in FS für Ernst-Walter Hanack 1999 S. 355, 362) und das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH wistra 2002, 260, 261; BGH NStZ-RR 2002, 338; 2005, 321, 322).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    Das Landgericht hat es lediglich unterlassen, die von den Zeuginnen N. und S. herrührenden Täterbeschreibungen daraufhin kritisch zu prüfen, ob die Zeuginnen nicht einen dem Angeklagten sehr ähnlichen anderen Täter beschrieben haben könnten (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 11), der dann auch für die gesamte Tatserie hätte verantwortlich sein können.
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    bb) Der Senat besorgt nicht, dass sich das Landgericht unter Missachtung möglicher suggestiver Wirkung vorgelegter Bilder (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 3) davon überzeugt hat, dass die Zeugin S. den Angeklagten als Täter wiedererkannt hat (UA S. 12 f.).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
    a) Indes ist die hier - mangels erhobener Verfahrensrügen gemäß § 244 Abs. 2 und/oder § 261 StPO - aufgrund der Sachrüge mögliche und gebotene Prüfung der Beweiswürdigung auf den Inhalt des landgerichtlichen Urteils beschränkt (vgl. BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03

    Vollständigkeit der Beweiswürdigung - vor allem im freisprechenden Urteil

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

  • BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Wiedererkennen;

  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

    In einem solchen Fall bedarf es daher näherer Ausführungen, um nachvollziehen zu können, ob die Wiedererkennungsleistung des Zeugen zuverlässig ist (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 148).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 2 Rv 34 Ss 789/21

    Reichweite des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 15; NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 290/18

    Sexueller Übergriff (erforderliche erschöpfende Beweiswürdigung)

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).

    d) Schließlich ist die Beweiswürdigung des Landgerichts in zweifacher Hinsicht lückenhaft (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 16 und 17 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12

    Verletzung der Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung; Voraussetzungen für

    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Dies genügt in der hier vorliegenden, von gesteigertem Aufklärungsbedürfnis gekennzeichneten besonderen Beweissituation des eher komplexen und fehlerträchtigen Wiedererkennens eines Täters durch Zeugen (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07 Rdn. 20) den Anforderungen, die an eine bestimmte Beweisbehauptung zu stellen sind.

    Aufgrund der Komplexität und der Fehleranfälligkeit bei einer Überführung aufgrund der Aussage zum Wiedererkennen durch Belastungszeugen wird der neue Tatrichter grundsätzlich gehalten sein, darzulegen, ob und in welchem Grade die Aussagen der Wiedererkennungszeuginnen zur Übereinstimmung zwischen dem Angeklagten und den seinerzeit wahrgenommenen Täter mit den in der Hauptverhandlung gewonnen übrigen Beweisergebnissen in Einklang gebracht werden können oder aber diesen zuwider läuft (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07 Rdn. 20).

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Der Verzicht auf die Wiedergabe der früheren Angaben in den Urteilsgründen verstößt daher nicht gegen die an dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung zu messende Darstellungspflicht (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).

    Soweit die Revision nähere "Feststellungen" zur Plausibilität der Einlassung des Beschuldigten vermisst (Erforderlichkeit einer Kerzenbeleuchtung, Wegrollen der weiter brennenden Kerze usw.), ist die revisionsrechtliche Überprüfung - mangels erhobener Verfahrensrügen nach § 244 Abs. 2 StPO - auf den Inhalt des landgerichtlichen Urteils beschränkt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149; vgl. Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241; Sander in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 186 mwN).

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15; Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Während es namentlich bei den Angaben zur Größe und zur Barttracht des Täters nachvollziehbar (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 16) als verständlich angesehen wird, dass die Geschädigte "während der Vergewaltigung auf derartige Details nicht achtete, sondern von der grauenvollen Situation gefangen war", nimmt das Landgericht ohne Weiteres an, dass "Worte, vernommen in beängstigender Lage, ... sehr wohl im Gedächtnis haften bleiben" können.
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

  • KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23

    Vergewaltigung, erzwungener Oralverkehr

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 1 RBs 77/11

    Wildes Kippen von Bauschutt; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes

  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

  • OLG Hamm, 09.01.2020 - 5 RVs 179/19
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