Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2007

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   BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07 (1)   

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BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07 (1) (https://dejure.org/2007,9243)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - 1 StR 497/07 (1) (https://dejure.org/2007,9243)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07 (1) (https://dejure.org/2007,9243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Verfristung einer Äußerung des Angeklagten zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 356a; ; StPO § 465 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 3
    Keine Verlängerung der Frist zur Gegenerklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2007 - 1 StR 8/07

    Anhörungsrüge; nicht verlängerbare Frist zur Gegenerklärung (Recht auf ein faires

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07
    Diese Frist kann nicht verlängert werden (Senat, Beschl. vom 27. Februar 2007 - 1 StR 8/07; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 349 Rdn. 17).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07
    Eine Entscheidung baldmöglichst nach Ablauf der Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO war im Übrigen verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG NJW 2006, 668, 669; 672, 673; 1336, 1337 f.).
  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Die in den Ablehnungsgesuchen thematisierten Mitteilungen des Vorsitzenden an den Angeklagten und an seinen Verteidiger Rechtsanwalt S.     , wonach eine Fristverlängerung nicht in Betracht komme, entsprechen - sowohl im Hinblick auf die Frist des § 345 Abs. 1 StPO als auch des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - der Gesetzeslage (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2021 - 2 StR 189/21, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.11.2023 - 4 StR 239/23

    Einstellung des Verfahrens wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in

    Der Senat hat Äußerungen des Angeklagten und seiner Verteidiger, die nach Fristablauf der nicht verlängerbaren Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - 2 StR 189/21, juris Rn. 3; Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 532/06, wistra 2007, 158) eingegangen sind, berücksichtigt und hat nunmehr - verfassungsrechtlich geboten - baldmöglichst nach Ablauf der Frist entschieden (vgl. BverfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 61; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08

    Anhörungsrüge (Abwarten einer Gegenerklärung nach Fristablauf)

    Die Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO zur Abgabe einer Gegenerklärung kann nicht verlängert werden (BGH wistra 2007, 158; 231; NStZ-RR 08, 151).
  • BGH, 05.01.2021 - 5 StR 175/20

    Nachholung rechtlichen Gehörs durch die Anhörungsrüge

    Vielmehr war insoweit eine Begründung des Senats - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 5 StR 491/14 und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08) - nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 189/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Revision (Frist zur Gegenerklärung: nicht

    Darauf, ob die Frist gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO ohne eigenes Verschulden der Verurteilten versäumt wurde, kommt es nicht an; denn diese Frist ist nicht verlängerbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, NStZ-RR 2008, 151; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352) und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ihre Versäumung ist rechtlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 ? 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496).
  • OLG Schleswig, 08.05.2020 - 2 OLG 4 Ss 23/20
    Zwar steht das teilweise Schweigen des Angeklagten zu einem einheitlichen Tatkomplex der Beweiswürdigung durchaus offen (BGH, Urteil vom 18. April 2002 ­ 3 StR 370/01 ­ NStZ 2003, 45; BGH, Beschluss vom 22. November 2007 ­ 1 StR 497/07 ­, NStZ-RR 2008, 151).
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   BGH, 18.12.2007 - 4 StR 541/07   

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https://dejure.org/2007,9518
BGH, 18.12.2007 - 4 StR 541/07 (https://dejure.org/2007,9518)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - 4 StR 541/07 (https://dejure.org/2007,9518)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 4 StR 541/07 (https://dejure.org/2007,9518)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision eines Nebenklägers bei verspäteter Einlegung der Revision; Beginn einer Einlegungsfrist mit der Zustellung der Urteilsformel bei fehlender Anwesenheit des Nebenklägers in der Hauptverhandlung; Bedeutung der Urteilsverkündung oder der ...

  • Judicialis

    StPO § 401 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 397 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 378 Satz 2; ; StPO § 43 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 401 Abs. 2
    Beginn der Rechtsmittelfrist bei anwesendem Nebenklägervertreter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 151
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 01.03.1978 - 3 Ss 120/78
    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 4 StR 541/07
    Aus der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks 7/551, S. 93f.) wird deutlich, dass der Gesetzgeber den Beginn der Rechtsmittelfrist mit der Urteilsverkündung für denjenigen Prozessbeteiligten, der seinen Anschluss als Nebenkläger erklärt hat, nicht auf die Fälle beschränkt wissen wollte, in denen die Funktion der Nebenklage auch tatsächlich ausgeübt wird, sondern dass es allein darauf ankommt, ob der Nebenkläger tatsächlich im Termin anwesend oder vertreten war, von ihm daher erwartet werden kann, dass er sich nach dem Ausgang des Verfahrens erkundigt und, falls er dies für zweckdienlich erachtet, innerhalb der Wochenfrist Rechtsmittel einlegt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 1. März 1978 - 3 Ss 120/78).
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