Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.01.2008

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07   

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https://dejure.org/2008,5882
BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07 (https://dejure.org/2008,5882)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 StR 564/07 (https://dejure.org/2008,5882)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07 (https://dejure.org/2008,5882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB
    Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung; Fürsorgepflicht (keine Pflicht zur Information über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln durch das Gericht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Information über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln; Beurteilung durch ein Revisionsgericht bei Verstoß gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze oder bei überspannter Anforderungen an eine zur Verurteilung erforderliche ...

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung im Fall eines Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 180
  • NStZ-RR 2008, 180
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07
    Ebenso wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (BGH NJW 2006, 925, 928).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07
    Spricht das Gericht einen Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag, so ist dies vom Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen, da die Beweiswürdigung Sache des Tatrichters ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07
    Die damit festgestellte Unwahrheit eines Aussageteils zum Kerngeschehen hat es rechtlich beanstandungsfrei als ein die Glaubhaftigkeit der übrigen Angaben in schwerwiegender Weise in Zweifel ziehenden Umstand gewertet (vgl. hierzu BGHSt 44, 153, 159).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07
    Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ist das Gericht verpflichtet, die Prozessbeteiligten über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln zu informieren (vgl. BGHSt 43, 212, 214).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180, 181).
  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer

    Ein Zwischenverfahren, in dem sich das Gericht zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen erklären müsste, ist nicht vorgesehen (vgl. BGHSt 43, 212, 214; BGH NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 466/12, Rn. 10; Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 180/12, NStZ-RR 2013, 20; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12

    Beweiswürdigung durch das Tatgericht (eingeschränkte Revisibilität);

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
  • KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12

    Verpflichtung des des erkennenden Gerichts zur Information der Prozessbeteiligten

    bb) Denn das erkennende Gericht ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, die Prozessbeteiligten in einem "Zwischenverfahren" über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln zu informieren; auch durch Antrag oder Erklärung der Prozessbeteiligten kann es dazu grundsätzlich nicht gezwungen werden (vgl. BGHSt 43, 212; NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Freispruch); Darstellungsmangel;

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ebenso wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
  • OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13

    Strafverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des Tatgerichts

    Das Gericht ist weder zur Wahrung des rechtlichen Gehörs noch aus Gründen des fairen Verfahrens verpflichtet, die Prozessbeteiligten über eine vorläufige Bewertung von Beweismitteln zu informieren (vgl. BGHSt 43, 212, 214; NStZ-RR 2008, 180; RuP 2010, 226; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rn. 29, 162).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18130
OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I (https://dejure.org/2008,18130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I (https://dejure.org/2008,18130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I (https://dejure.org/2008,18130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften; Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch und Schätzung des Alters der Kinder durch Polizeibeamte; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung durch Augenschein

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 180
  • NStZ-RR 2008, 180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Ob die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" (Seite 5 Mi. UA) damit auf der stets notwendigen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, kann der Senat schon deshalb nicht überprüfen, weil das angefochtene Urteil nicht darlegt, aus welchen äußeren Merkmalen, die auf den Fotos und Filmen zu erkennen sind, der Zeuge seine Einschätzung des Alters der Mädchen hergeleitet hat (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055; BGH, 1 StR 147/03 vom 10. September 2003, Seite 9; 3 StR 359/03 vom 13. November 2003, Seite 9 ; jeweils zu sog. Befundtatsachen).

    Die Sache scheint im Übrigen Anlass zu dem Hinweis zu geben, dass die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" eine Rechtsfrage ist, die der Tatrichter - bei einem Spruchkörper alle Richter - ausschließlich in eigener Verantwortung beantworten muss (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055).

  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Ob die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" (Seite 5 Mi. UA) damit auf der stets notwendigen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, kann der Senat schon deshalb nicht überprüfen, weil das angefochtene Urteil nicht darlegt, aus welchen äußeren Merkmalen, die auf den Fotos und Filmen zu erkennen sind, der Zeuge seine Einschätzung des Alters der Mädchen hergeleitet hat (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055; BGH, 1 StR 147/03 vom 10. September 2003, Seite 9; 3 StR 359/03 vom 13. November 2003, Seite 9 ; jeweils zu sog. Befundtatsachen).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung", das im Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht Verfassungsrang hat, verpflichtet den Tatrichter in aller Regel, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (Senat StV 2007, 518 = wistra 2007, 439 mwN).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Ob die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" (Seite 5 Mi. UA) damit auf der stets notwendigen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, kann der Senat schon deshalb nicht überprüfen, weil das angefochtene Urteil nicht darlegt, aus welchen äußeren Merkmalen, die auf den Fotos und Filmen zu erkennen sind, der Zeuge seine Einschätzung des Alters der Mädchen hergeleitet hat (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055; BGH, 1 StR 147/03 vom 10. September 2003, Seite 9; 3 StR 359/03 vom 13. November 2003, Seite 9 ; jeweils zu sog. Befundtatsachen).
  • OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05

    Betäubungsmitteldelikt: Verneinung bei Duldung des Rauschgiftbesitzes eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    c) Zur Frage des Besitzes (vgl. OLG Koblenz StV 2006, 24 mwN; jeweils zu dem entsprechenden Tatbestand in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) wird der neue Tatrichter konkretere Feststellungen treffen müssen.
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