Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 14.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07   

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https://dejure.org/2007,12059
OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07 (https://dejure.org/2007,12059)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2007 - 1 Ss 94/07 (https://dejure.org/2007,12059)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2007 - 1 Ss 94/07 (https://dejure.org/2007,12059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen Warenhausdetektiv; Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der sogenannten Beutesicherungsabsicht; Absicht einer Gewahrsamsbehauptung als Beweggrund des Täters bei einem räuberischen Diebstahl von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § 341; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StGB § 249; ; StGB § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Spiralbohrer-Fall

    § 252 StGB; § 249 Abs. 1 StGB
    Räuberischer Diebstahl; Gewalt gegen eine Person Besitzerhaltungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 201
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62

    Schütteln am Kragen - § 255 StGB, 'Gewalt'

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Im Rahmen des § 249 StGB ist allgemein anerkannt, dass Gewalt gegen eine Person keine gegenwärtige Leibes- oder Lebensgefahr bewirken muss (statt vieler: BGHSt 18, S. 75, 76).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Es genügt, wenn beim Opfer eine von dessen Willen unabhängige physische Reaktion eintritt, die seine Widerstandsmöglichkeit gegen die Wegnahme beeinträchtigt (vgl. BGH NStZ 2003, S. 89; ausf.
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Zwar braucht danach die Absicht der Gewahrsamsbehauptung nicht der einzige oder dominierende Beweggrund des Täters zu sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie durch andere Motive, insbesondere die Fluchtabsicht, begleitet wird, ohne von dieser verdrängt zu werden (BGHSt 13, S. 64, 65, BGHSt 16, S. 1, 4, BGHSt 26, S. 95, 97; BGH NStZ 2000, S. 530; BGH NStZ 1984, S. 454, 455).
  • KG, 12.11.2003 - 1 Ss 361/03

    Räuberischer Diebstahl: Beweiswürdigung zur Beutesicherungsabsicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Ansicht: vgl. OLG Zweibrücken JR 1991, S. 383 f. mit zustimmender Anm. Perron JR 1991, S. 384 f.; OLG Zweibrücken, StV 1994, S. 545, 546; KG StV 2004, S. 67; OLG Köln NStZ-RR 2004, S. 299; OLG Köln Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 - ; OLG Naumburg Beschl. v. 12.06.1999 - 2 Ss 155/99 - OLG Hamm Beschl. v. 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 - ; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 9; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Aufl. 2006, § 252 Rdnr. 7; siehe auch Senatsbeschluss vom 15.05.2006 - 1 Ss 26/06 - ).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Zwar braucht danach die Absicht der Gewahrsamsbehauptung nicht der einzige oder dominierende Beweggrund des Täters zu sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie durch andere Motive, insbesondere die Fluchtabsicht, begleitet wird, ohne von dieser verdrängt zu werden (BGHSt 13, S. 64, 65, BGHSt 16, S. 1, 4, BGHSt 26, S. 95, 97; BGH NStZ 2000, S. 530; BGH NStZ 1984, S. 454, 455).
  • LG Gera, 29.09.1999 - 540 Js 15206/98

    Vorliegen einer vollendeten Wegnahme beim räuberischen Diebstahl; Erforderliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Zwar hat das Landgericht Gera (NJW 2000, S. 159 f.) in einem vergleichbaren Fall den Gewaltbegriff mit der Begründung verneint, dass wegen des hohen Strafniveaus und zur Wahrung der normativen Äquivalenz mit dem anderen Nötigungsmittel "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben" im Rahmen des § 252 StGB ein restriktiver Gewaltbegriff zu Grunde zu legen sei.
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Ansicht: vgl. OLG Zweibrücken JR 1991, S. 383 f. mit zustimmender Anm. Perron JR 1991, S. 384 f.; OLG Zweibrücken, StV 1994, S. 545, 546; KG StV 2004, S. 67; OLG Köln NStZ-RR 2004, S. 299; OLG Köln Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 - ; OLG Naumburg Beschl. v. 12.06.1999 - 2 Ss 155/99 - OLG Hamm Beschl. v. 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 - ; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 9; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Aufl. 2006, § 252 Rdnr. 7; siehe auch Senatsbeschluss vom 15.05.2006 - 1 Ss 26/06 - ).
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Zwar braucht danach die Absicht der Gewahrsamsbehauptung nicht der einzige oder dominierende Beweggrund des Täters zu sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie durch andere Motive, insbesondere die Fluchtabsicht, begleitet wird, ohne von dieser verdrängt zu werden (BGHSt 13, S. 64, 65, BGHSt 16, S. 1, 4, BGHSt 26, S. 95, 97; BGH NStZ 2000, S. 530; BGH NStZ 1984, S. 454, 455).
  • LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Diese vereinzelt gebliebene Entscheidung ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung (Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 8; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Auflage 2006, § 252 Rdnr. 5, § 249 Rdnr. 4; LG Freiburg, Beschl. v. 31. Juli 2006, 2 Qs 67/06) zu Recht auf Ablehnung gestoßen.
  • OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04

    räuberischer Diebstahl; subjektive Tatseite; Feststellungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
    Ansicht: vgl. OLG Zweibrücken JR 1991, S. 383 f. mit zustimmender Anm. Perron JR 1991, S. 384 f.; OLG Zweibrücken, StV 1994, S. 545, 546; KG StV 2004, S. 67; OLG Köln NStZ-RR 2004, S. 299; OLG Köln Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 - ; OLG Naumburg Beschl. v. 12.06.1999 - 2 Ss 155/99 - OLG Hamm Beschl. v. 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 - ; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 9; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Aufl. 2006, § 252 Rdnr. 7; siehe auch Senatsbeschluss vom 15.05.2006 - 1 Ss 26/06 - ).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

  • OLG Naumburg, 12.06.1999 - 2 Ss 155/99
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Der Zweifelsgrundsatz verbietet es jedoch, dem Täter - wenn die zweifelsfreie Feststellung der Besitzerhaltungsabsicht wie hier letztlich nicht möglich ist - die Absicht der Gewahrsamsbehauptung zu unterstellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 Ss 94/07 - [bei juris]; OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Köln NStZ-RR 2004, 299; KG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 4-245/10 -).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70)   

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https://dejure.org/2008,17393
OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70) (https://dejure.org/2008,17393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70) (https://dejure.org/2008,17393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. April 2008 - Ss 131/08 (I 70) (https://dejure.org/2008,17393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wahrnehmung berechtigter Interessen: Ehrverletzende Äußerungen über einen Staatsanwalt in einer Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 183 StGB; § 185 StGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
    Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine Äußerung über den Staatsanwalt in einer schriftlichen Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine Äußerung über den Staatsanwalt in einer schriftlichen Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung

  • Judicialis

    StGB § 185; ; StGB § 193

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 201
  • NStZ-RR 2008, 201 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08
    Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, vgl. BverfG NJW 1991, 2074.
  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    Dementgegen ist ein Oberstaatsanwalt schon von Berufs wegen in der Lage und gehalten, spontan und nicht frei von Emotionen gegenüber einer einzelnen Person geäußerte, allein ihm mitzuteilende überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim Kampf um das Recht auszuhalten (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 44 f.; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 201).
  • OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11

    Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen

    Darüber hinaus haben zumindest einige der vom Berufungsgericht im Urteil zitierten Äußerungen der Angeklagten nur wenig Tatsachensubstanz und erscheinen derart abstrus, dass sie letztlich ebenfalls nur als abwertende Meinungsäußerungen anzusehen sein könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08).

    Daraus ergibt sich, dass die Angeklagten einen "Kampf um das Recht" führten, in dem ein Beteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08; BVerfG, NJW 1991, 2074 (2076)), und in dem die verwendeten Begriffe oftmals eher als Meinungsäußerungen bzw. Werturteile anzusehen sind denn als Tatsachenbehauptungen (vgl. Fischer, aaO, § 186, Rdnr. 3 a).

  • LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16

    Beleidigung, Werturteil

    Das OLG Oldenburg (NStZ-RR 2008, 201) hält es in Anwendung des § 193 StGB nicht für strafbar, dass ein Angeklagter das Verhalten des sachbearbeitenden Staatsanwalts "als inzwischen ganz offensichtlich vollkommen entartet" kommentiert.
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