Rechtsprechung
   BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5890
BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06 (https://dejure.org/2007,5890)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06 (https://dejure.org/2007,5890)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 (https://dejure.org/2007,5890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer Körperzellenentnahme und einer molekulargenetischen Untersuchung bei einem Jugendlichen zum Zwecke der Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters - Schrankenvorbehalt für Eingriffe in das Recht auf informationelle ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1; StPO § 81g
    Zulässigkeit der Feststellung, Speicherung und Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters eines jugendlichen Straftäters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 281
  • NStZ-RR 2008, 215
  • StV 2009, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
    Die Gerichte des Ausgangsverfahrens haben bei der Anwendung von § 81g StPO Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 65, 1 ) verkannt.

    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
    Dem Schrankenvorbehalt für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt die gesetzliche Regelung des § 81g StPO Rechnung (vgl. BVerfGE 103, 21 ff. noch zu § 2 DNA-IfG i.V.m. § 81g StPO).

    Dabei ist eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruht und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt, erforderlich; die bloße Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut reicht nicht aus (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -).

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
    Dieser Maßstab wird - wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, NJW 2001, S. 2320 ) - der Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht gerecht.
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
    Die Prognoseentscheidung setzt von Verfassungs wegen voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ), insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungsheftes und zeitnaher Auskünfte aus dem Bundeszentralregister vorausgegangen ist und die für sie bedeutsamen Umstände nachvollziehbar abgewogen werden.
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03

    Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
    Dabei ist eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruht und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt, erforderlich; die bloße Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut reicht nicht aus (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
    Dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts wohnt das Verfassungsrang beanspruchende Ziel möglichst weitgehender sozialer Integration (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04 -, NJW 2006, S. 2093 ) inne.
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Vielmehr sind bei der Rechtsfolgenbestimmung stets die im Einzelfall relevanten Umstände und Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18

    Vorlageverfahren; Einziehung des Werts von Taterträgen (Ermessen des Tatgerichts

    Dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts wohnt das Verfassungsrang beanspruchende Ziel möglichst weitgehender sozialer Integration inne (BVerfG, NStZ-RR 2008, 215, 217; NJW 2006, 2093, 2095).

    Es ergreift dabei jeweils die jugendrichterlichen Maßnahmen, die am besten der durch die Tat erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit und der festgestellten Erziehungsfähigkeit Rechnung tragen (so insgesamt BVerfGE 74, 102, 124; vgl. auch BVerfG, NStZ-RR 2008, 215, 216 f.).

    (b) Maßgeblich für die gesamte Rechtsfolgenbemessung im Jugendstrafrecht ist danach allein eine individualisierende Betrachtung und Abwägung der erzieherischen Belange und Erfordernisse im Einzelfall (vgl. Anfragebeschluss vom 11. Juli 2019 Rn. 20; BVerfG, NStZ-RR 2008, 215, 216 f.; Eisenberg, ZJJ 2020, 203, 204; Schady/Sommerfeld, ZJJ 2019, 235, 236).

  • BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

    Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11).

    Hierfür bedarf es einer Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).

    Die Prognoseentscheidung setzt voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung vorausgegangen ist und die für sie bedeutsamen Umstände nachvollziehbar abgewogen werden (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).

    Eine erkennbare Beachtung dieses Faktors wäre aber erforderlich gewesen, da er geeignet ist, die Prognoseentscheidung in Bezug auf künftige Straftaten von erheblicher Bedeutung maßgeblich zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 24).

    Abhängig von den konkreten Umständen kann durch die dauerhafte Speicherung eines unverwechselbaren Erkennungsmerkmals eines Jugendlichen eine "Brandmarkung" drohen, welche als determinierendes Element die Möglichkeit andauernder Straffreiheit als Grundvoraussetzung sozialer Integration einschränken kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 28).

  • LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12

    DNA-Identifizierung: Erneute molekulargenetische Untersuchung zur Auftypisierung

    Bei der Anwendung und Auslegung von § 81g StPO ist die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2008, 281).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 10 ZB 22.2657

    Speicherung personenbezogener Daten durch die Polizei bei Heranwachsenden

    Die übrige von Klägerseite angeführte Rechtsprechung lässt sich entweder mit den Angaben nicht eruieren (vgl. Senatsakte, 29 Rückseite: Bl. 29: "OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - OVG 1 S 37.07" u. "Urteil der erkennenden Kammer vom 31. März 2011 - VG 1 K 70.10") oder ist der Sache nach nicht einschlägig, so dass sie im vorliegenden Verfahren nicht als Erkenntnisquelle herangezogen werden kann (vgl. zur Anordnung einer Körperzellenentnahme und molekulargenetischen Untersuchung bei Jugendlichen nach § 81g StPO: "BVerfG, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06").
  • LG Darmstadt, 10.04.2008 - 5 T 88/08

    Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren: Rechtmäßigkeit bzw.

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 18.09.2007 zu § 81g StPO (NJW 2008, 281-282) und den nötigen rechtlichen Anforderungen ausgeführt:.
  • VG Berlin, 04.11.2013 - 1 K 410.11

    Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen

    Insbesondere ist die Möglichkeit lediglich vorübergehenden delinquenten Verhaltens bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.09.2009 - 7 Qs 72/09

    Nachträgliche Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung:

    Der bloße Hinweis auf die strafrechtlichen Vorbelastungen eines Betroffenen ersetzt diese von Verfassungs wegen gebotene, auf den Einzelfall bezogene und auf schlüssigen und nachvollziehbar dokumentieren Tatsachen beruhende Entscheidung nicht (so zuletzt BVerfG NJW 2008, 281; siehe auch BVerfGE 103, 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht