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   LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07 jug   

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https://dejure.org/2008,33847
LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07 jug (https://dejure.org/2008,33847)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07 jug (https://dejure.org/2008,33847)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07 jug (https://dejure.org/2008,33847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln durch telefonische Bestellung oder Bestellung im Internet; Strafrahmenwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 256
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07
    In solchen Fällen kommt eine Verurteilung als Teilnehmer in Betracht (vgl. BGH NStZ 1992, 339 ; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rn 470, 482).

    Im Fall eines Auftrags, Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland zu verbringen, reichten die Urteilsfeststellungen nicht aus, um entscheiden zu können, ob Anstiftung oder Beihilfe vorliegt (BGH NStZ 1992, 339 ); in einem noch näher an der hier gegebenen Konstellation liegenden Fall, in dem der Angeklagte fortgesetzt Haschisch aus den Niederlanden bezog, das er beim dort wohnenden Verkäufer je nach Bedarf telefonisch bestellte, hat der BGH die Möglichkeit einer Anstiftung in Betracht gezogen, war jedoch im Hinblick auf § 265 StPO an einer eigenen Entscheidung gehindert (BGH NStZ 1987, 233 ).

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07
    Im Fall eines Auftrags, Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland zu verbringen, reichten die Urteilsfeststellungen nicht aus, um entscheiden zu können, ob Anstiftung oder Beihilfe vorliegt (BGH NStZ 1992, 339 ); in einem noch näher an der hier gegebenen Konstellation liegenden Fall, in dem der Angeklagte fortgesetzt Haschisch aus den Niederlanden bezog, das er beim dort wohnenden Verkäufer je nach Bedarf telefonisch bestellte, hat der BGH die Möglichkeit einer Anstiftung in Betracht gezogen, war jedoch im Hinblick auf § 265 StPO an einer eigenen Entscheidung gehindert (BGH NStZ 1987, 233 ).
  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

    Auszug aus LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07
    Die Voraussetzungen der Anstiftung folgen im Betäubungsmittelstrafrecht allgemeinen Regeln (vgl. BGH NStZ 2008, 42 ).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Auch derjenige, der im Internet, z.B. über einen "Online-Shop', aus dem Ausland heraus die Lieferung von Betäubungsmitteln in das Inland andient, kann daher noch angestiftet werden (vgl. hierzu bereits LG Ravensburg, Urteil vom 14. Januar 2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07, NStZ-RR 2008, 256; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 5 Rn. 192; MüKo-StGB/ Joecks, 3. Aufl., § 26 Rn. 29; Heine/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 26 Rn. 6; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 26 Rn. 17).
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