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   OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07 (StVollz)   

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https://dejure.org/2007,16336
OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07 (StVollz) (https://dejure.org/2007,16336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2007 - 3 Ws 905/07 (StVollz) (https://dejure.org/2007,16336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 3 Ws 905/07 (StVollz) (https://dejure.org/2007,16336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 44 StPO, § 112 StVollzG
    Antrag des Strafgefangenen auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugsachen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anspruch auf Übermittlung des Antrags über das Faxgerät der Vollzugsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Gefangenen auf Übermittlung eines Rechtsmittelschreibens per Fax; Ablehnung des Versands eines Paketes eines Gefangenen; Beachtung anstaltsbedingter Verzögerungen bei der Ausschöpfen von Rechtsmittelfristen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 259
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Ws 1030/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
    Hingegen haben Gefangene keinen Anspruch auf Übermittlung des Rechtsmittelschreibens per Fax (OLG Nürnberg, NStZ-RR 1997, 254, NStZ-RR 2004, 318; OLG Dresden, NStZ-RR 1994, 208; Arloth/Lückemann, StVollzG § 32 Rn 1, Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 190. Aufl., § 32 Rn 1), sondern nur darauf, dass ihr Antrag auf Benutzung des anstaltseigenen Telefaxgerätes ermessenfehlerfrei beschieden wird (OLG Dresden aaO).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
    Es müsste vielmehr eine ständige und gleichmäßige Übung vorliegen (vgl. BVerwGE 31, 212 ff.; OVG Münster, OVGE 25, 141 ff.; VGH Kassel, NJW 1993, 2331; Stern, Staatsrecht III/1, S. 1331, 1358; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVG, 6. Aufl. § 40 Rn 150 - jew. mwN).
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90

    Anforderungen an Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
    Zwar dürfen auch inhaftierte Rechtsmittelführer berechtigter Weise eine gesetzliche Frist, hier die diejenige des § 112 StVollzG, bis zu ihrer Grenze ausnutzen (vgl. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 641/90 - Juris mwN), so dass die Abgabe des Rechtsmittelschreibens an Bedienstete der Vollzugsanstalt auch noch am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist (vgl. KG, NStZ 1992, 455 mwN; Maul, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 44 Rn 29; Wendisch, in. Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 44 Rn 47 -jew. mwN], wenn sie vor 18 Uhr und unter Hinweis auf den drohenden Fristablauf erfolgt (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 259; Senat, Beschl. v. 05.04.2007 - 3 Ws 287/07 -st. Rspr.; KG a. a. O.), als ausreichend und damit unverschuldet anzusehen ist.
  • OLG Frankfurt, 08.05.1981 - 3 Ws 63/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
    Da ein Gefangener nach der obigen Abklärung gehalten ist, für eine rechtzeitige Übermittlung seiner Rechtsmittel per Post Sorge zu tragen und sich in Strafvollzugzugssachen auch das Verschulden seines Verteidigers zurechnen lassen muss (Senat, NStZ 1981, 408; Arloth/Lückemann, § 112 Rn 5 mwRsprN), liegt ein solcher Fall nur vor, wenn weder er noch sein Verteidiger das Verstreichen der Frist bis zum letzten Tage zu vertreten haben.
  • KG, 03.09.2001 - 3 Ws 431/01

    Versäumung von Fristen wegen Regelung beruflicher und privater Angelegenheiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
    Denn der Gefangene hat innerhalb der zweiwöchigen Frist (§ 112 III 1 StVollzG) zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags keinen Sachverhalt vorgetragen, der jedes eigene oder ihm zuzurechnende Verschulden an der Fristversäumung ausschließt (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschl. v. 28.08.2007 - 3 Ws 825/07 und v. 10.04.2007 - 3 Ws 352/07 - st. Rspr.; KG, NZV 2002, 47; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 4, 169; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997 157; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 45 Rn 5 - jew. mwN).
  • KG, 31.03.1992 - 4 Ws 129/91

    Beförderung; Brief; Gefangener; Briefkasten; Schicken; Senden; Empfänger;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
    Zwar dürfen auch inhaftierte Rechtsmittelführer berechtigter Weise eine gesetzliche Frist, hier die diejenige des § 112 StVollzG, bis zu ihrer Grenze ausnutzen (vgl. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 641/90 - Juris mwN), so dass die Abgabe des Rechtsmittelschreibens an Bedienstete der Vollzugsanstalt auch noch am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist (vgl. KG, NStZ 1992, 455 mwN; Maul, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 44 Rn 29; Wendisch, in. Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 44 Rn 47 -jew. mwN], wenn sie vor 18 Uhr und unter Hinweis auf den drohenden Fristablauf erfolgt (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 259; Senat, Beschl. v. 05.04.2007 - 3 Ws 287/07 -st. Rspr.; KG a. a. O.), als ausreichend und damit unverschuldet anzusehen ist.
  • OLG Nürnberg, 05.02.1997 - Ws 513/96

    Strafvollzug - Privat-Fax

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
    Hingegen haben Gefangene keinen Anspruch auf Übermittlung des Rechtsmittelschreibens per Fax (OLG Nürnberg, NStZ-RR 1997, 254, NStZ-RR 2004, 318; OLG Dresden, NStZ-RR 1994, 208; Arloth/Lückemann, StVollzG § 32 Rn 1, Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 190. Aufl., § 32 Rn 1), sondern nur darauf, dass ihr Antrag auf Benutzung des anstaltseigenen Telefaxgerätes ermessenfehlerfrei beschieden wird (OLG Dresden aaO).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 74/14

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Ein in Haft befindlicher Rechtsmittelführer hat zudem keinen Anspruch darauf, sein Rechtsmittel mittels Telefax der Justizvollzugsanstalt dem zuständigen Gericht übermitteln zu können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 259 mwN).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 Ws 1112/12

    Einzelfallregelungen in der Ordnungshaft

    Nr. 7 war hingegen bereits nach dem Sachvortrag der Antragstellerin eine Verletzung von Grundrechten schon deswegen nicht erkennbar, weil Gefangene, auch Zivilgefangene schon keinen (einfach-rechtlichen) Anspruch auf Benutzung des anstaltseigenen Faxes zum Empfang oder Versendung nicht eiliger Privatpost haben (Senat, NStZ-RR 2008, 259 = juris Rn 8; OLG Dresden, NStZ-RR 1994, 208; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 32 Rn 1).
  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 10 C 23.1037

    Ersatzzustellung an einen Gefangenen

    Zwar darf auch ein inhaftierter Rechtsmittelführer eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen (vgl. hierzu und zum Folgenden OLG Frankfurt a.M., B.v. 26.10.2007 - 3 Ws 905/07 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 StVK 3/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unvollständigkeit internen

    Der Antragsteller gab das Schreiben der Antragsschrift nach vorstehenden Erwägungen so rechtzeitig in den Postlauf der Antragsgegnerin, dass er damit rechnen konnte, es werde rechtzeitig beim Gericht eingehen, wobei auch zu sehen ist, dass auch Inhaftierte eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen dürfen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 12.01.2016, Az. 3 Ws 956/15 (StVollz), juris; Beschl. v. 26.10.2007, Az. 3 Ws 905/07 (StVollz), juris).
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