Rechtsprechung
BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 66b StGB
Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche Sicherungsverwahrung; Orientierung an der Warnfunktion des Urteils; nachträgliche Gesamtstrafenbildung) - lexetius.com
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vorverurteilung i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- Judicialis
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 52, 225
- NJW 2008, 2661
- NStZ-RR 2008, 278
- StV 2008, 518
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87
Verurteilung zu einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
Das Urteil enthält unter anderem Einzelstrafen von einem Jahr und einem Jahr sechs Monaten (vgl. zu den Einzelstrafen BGHSt 34, 321). - BGH, 15.05.2003 - 4 StR 124/03
Sicherungsverwahrung (Feststellungen; Vorverurteilungen: Einzelstrafen bei der …
- BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87
Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328). - BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91
Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung …
Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328). - BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03
Vorverurteilung zu Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe gilt allerdings nach § 66 Abs. 4 StGB als eine einzige Verurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH StV 1982, 420; NStZ-RR 2004, 12).
- BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung; …
Die Verurteilung wegen der beiden am 24. Januar 2009 begangenen Taten erfolgte erst mit Urteil vom 11. Mai 2010, weshalb es an der für § 66 Abs. 1 StGB notwendigen Feststellung der kriminellen Intensität des Täters fehlt, die verlangt, dass er mindestens zweimal die Warnfunktion eines Strafurteils missachtet haben muss (BGHSt 52, 225, 226; 35, 6, 12;… vgl. Rissing-van Saan LK StGB 12. Aufl. § 66 Rn. 49).
Rechtsprechung
KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer genauen Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens in einer Weisung durch das Strafgericht; Gewährleistung der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) durch die genaue Bestimmung einer Weisung
- Judicialis
StGB § 68 b Abs. 1 Satz 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.08.2007 - H 17/70 Js 1619/04 VRs - 546 StVK 718/07
- KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 278
- NStZ-RR 2008, 278
- StV 2008, 147
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07
Auflage; Therapie; Alkohol
Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm hinreichende Konturen und gewährleistet ihre Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG ("Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde"; vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 6. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris). - OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04
Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen …
Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199). - OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von …
Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
- KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21
Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung
Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - und 11. Dezember 2019, a. a. O.;… OLG Frankfurt, a. a. O.).Die Vorstellungsweisung des angefochtenen Beschlusses ist nicht zuletzt auch nicht deshalb zu beanstanden, weil nicht festgelegt ist, wie lange die Weisung gelten soll und wer die Kosten trägt (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris Rn. 5; Senat…, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - Kinzig, a.a.O.).
- OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18
Beschwerde gegen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
Sowohl die zeitliche Anordnung "monatlich mindestens einmal" als auch die allgemein gehaltene Formulierung "bei einer örtlichen Suchtberatungsstelle" genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07, 2 Ws 581/07 - OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 -). - KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14
Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht
Da der Beschwerdeführer aus der Weisung nicht erkennen kann, welches konkrete Verhalten von ihm zur Erfüllung der Weisung verlangt wird, entspricht die angefochtene Weisung nicht dem Bestimmtheitserfordernis (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -).
- OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 Ws 395/12
Führungsaufsicht; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheit der Weisungen
Im Hinblick auf die Strafbewehrung der Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB sind diese hinreichend genau zu bestimmen, denn nur dann ist auch das strafbewehrte Verhalten (§ 145a StGB) hinreichend bestimmt (KG NStZ-RR 2008, 278). - KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19
Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und …
Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (…vgl. KG, a. a. O., sowie Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -, juris Rn. 4;… OLG Frankfurt, a. a. O.). - KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13
Bestimmtheit einer Kontrollweisung gemäß § 68b StGB
Es genügt daher nicht, dass er das geforderte Verhalten oder Unterlassen erst aus dem Weisungszweck herleiten oder bei gutem Willen noch erkennen kann (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 278). - KG, 11.05.2020 - 2 Ws 4/20
Führungsaufsicht: Inhaltliche Bestimmtheit einer Therapieweisung; …
Denn das Erfordernis nach § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB, dass das verbotene und verlangte Verhalten genau zu bestimmen ist, betrifft auch das Verlangen nach einem Nachweis (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris, Rn. 5).