Weitere Entscheidung unten: KG, 19.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08   

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https://dejure.org/2008,3101
BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,3101)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - 1 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,3101)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 1 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,3101)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 66b StGB
    Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche Sicherungsverwahrung; Orientierung an der Warnfunktion des Urteils; nachträgliche Gesamtstrafenbildung)

  • lexetius.com

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 225
  • NJW 2008, 2661
  • NStZ-RR 2008, 278
  • StV 2008, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Das Urteil enthält unter anderem Einzelstrafen von einem Jahr und einem Jahr sechs Monaten (vgl. zu den Einzelstrafen BGHSt 34, 321).
  • BGH, 15.05.2003 - 4 StR 124/03

    Sicherungsverwahrung (Feststellungen; Vorverurteilungen: Einzelstrafen bei der

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf § 66b Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 StGB gestützt (vgl. zur Urteilsdarstellung BGH, Beschl. vom 15. Mai 2003 - 4 StR 124/03).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328).
  • BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91

    Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe gilt allerdings nach § 66 Abs. 4 StGB als eine einzige Verurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH StV 1982, 420; NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

    Die Verurteilung wegen der beiden am 24. Januar 2009 begangenen Taten erfolgte erst mit Urteil vom 11. Mai 2010, weshalb es an der für § 66 Abs. 1 StGB notwendigen Feststellung der kriminellen Intensität des Täters fehlt, die verlangt, dass er mindestens zweimal die Warnfunktion eines Strafurteils missachtet haben muss (BGHSt 52, 225, 226; 35, 6, 12; vgl. Rissing-van Saan LK StGB 12. Aufl. § 66 Rn. 49).
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Rechtsprechung
   KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34031
KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
KG, Entscheidung vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
KG, Entscheidung vom 19. November 2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer genauen Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens in einer Weisung durch das Strafgericht; Gewährleistung der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) durch die genaue Bestimmung einer Weisung

  • Judicialis

    StGB § 68 b Abs. 1 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 278
  • NStZ-RR 2008, 278
  • StV 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm hinreichende Konturen und gewährleistet ihre Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG ("Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde"; vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 6. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris).
  • OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21

    Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung

    Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - und 11. Dezember 2019, a. a. O.; OLG Frankfurt, a. a. O.).

    Die Vorstellungsweisung des angefochtenen Beschlusses ist nicht zuletzt auch nicht deshalb zu beanstanden, weil nicht festgelegt ist, wie lange die Weisung gelten soll und wer die Kosten trägt (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - Kinzig, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18

    Beschwerde gegen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Sowohl die zeitliche Anordnung "monatlich mindestens einmal" als auch die allgemein gehaltene Formulierung "bei einer örtlichen Suchtberatungsstelle" genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07, 2 Ws 581/07 - OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 -).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Da der Beschwerdeführer aus der Weisung nicht erkennen kann, welches konkrete Verhalten von ihm zur Erfüllung der Weisung verlangt wird, entspricht die angefochtene Weisung nicht dem Bestimmtheitserfordernis (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 Ws 395/12

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheit der Weisungen

    Im Hinblick auf die Strafbewehrung der Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB sind diese hinreichend genau zu bestimmen, denn nur dann ist auch das strafbewehrte Verhalten (§ 145a StGB) hinreichend bestimmt (KG NStZ-RR 2008, 278).
  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

    Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, a. a. O., sowie Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, a. a. O.).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13

    Bestimmtheit einer Kontrollweisung gemäß § 68b StGB

    Es genügt daher nicht, dass er das geforderte Verhalten oder Unterlassen erst aus dem Weisungszweck herleiten oder bei gutem Willen noch erkennen kann (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 278).
  • KG, 11.05.2020 - 2 Ws 4/20

    Führungsaufsicht: Inhaltliche Bestimmtheit einer Therapieweisung;

    Denn das Erfordernis nach § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB, dass das verbotene und verlangte Verhalten genau zu bestimmen ist, betrifft auch das Verlangen nach einem Nachweis (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris, Rn. 5).
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