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   BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07   

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https://dejure.org/2007,8421
BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07 (https://dejure.org/2007,8421)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - 5 StR 161/07 (https://dejure.org/2007,8421)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 5 StR 161/07 (https://dejure.org/2007,8421)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1, Abs. 2 BtMG; § 30a Abs. 1, Abs. 3 BtMG; § 46 StGB
    Bestimmen eines Minderjährigen zum unerlaubten Veräußern von Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder schwerer Fall); Wertungsfehler bei der Strafzumessung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen zweier Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne einer Bewertungseinheit bei Tätigung der Absatzgeschäfte aus zwei Verkaufsvorräten

  • Judicialis

    BtMG § 30 Abs. 1; ; BtMG § 30a Abs. 1; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 30a Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1
    Strafzumessung bei gewerbsmäßigem Handeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 288
  • NStZ-RR 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92

    Gewinnerzielungsabsichten beim Handeln mit Betäubungsmitteln als

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07
    Denn die Angeklagte hat in der Regel jeweils nur ein Gramm abgegeben und dabei - so auch insgesamt - nur sehr geringe Gewinne erzielt, was das Gewicht dieses Umstands als Tatbestandsmerkmal und als Strafzumessungsfaktor ganz erheblich reduziert (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 5).
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87

    Unzulässige Doppelverwertung bei der Strafzumessung im engeren Sinne

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07
    Da die Strafkammer eine erneute Strafzumessung im engeren Sinne nicht vorgenommen, sondern lediglich auf die bei Findung des Strafrahmens bereits angestellten Erwägungen verwiesen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2 und 4), wird nicht deutlich, warum es den Unrechts- und Schuldgehalt dieses Tatgeschehens so hoch einstuft.
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07
    Da die Strafkammer eine erneute Strafzumessung im engeren Sinne nicht vorgenommen, sondern lediglich auf die bei Findung des Strafrahmens bereits angestellten Erwägungen verwiesen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2 und 4), wird nicht deutlich, warum es den Unrechts- und Schuldgehalt dieses Tatgeschehens so hoch einstuft.
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Begründung des Urteils muss erkennen lassen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte gesehen und in ihrer Bedeutung sowie ihrem Zusammenwirken vertretbar gewürdigt wurden (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 5 StR 161/07, NStZ-RR 2008, 288, 289).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16

    Ausländereigenschaft; Bewährungswiderruf

    Die Begründung eines Urteils muss jedoch erkennen lassen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte gesehen und in ihrer Bedeutung und ihrem Zusammenwirken vertretbar gewürdigt wurden (vgl. BGH NStZ 2008, 288).
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