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   BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07   

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https://dejure.org/2008,2396
BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07 (https://dejure.org/2008,2396)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2008 - 4 StR 617/07 (https://dejure.org/2008,2396)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07 (https://dejure.org/2008,2396)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315b StGB; § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle als Hindernisbereiten und als ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff; erforderliche Feststellungen für die Annahme einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gefährdung von Teilnehmern an der Tat als ausreichend für eine erforderliche konkrete Gefährdung eines anderen Menschen i.S.v. § 315b Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Kriterien für das Vorliegen einer konkreten Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert beim ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 b Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b Abs. 1 § 315 c Abs. 1
    Grundsätze zur Bestimmung des Werts der gefährdeten Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • IWW (Kurzinformation)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Feststellung des bedeutenden Werts einer Sache

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 289
  • NZV 2008, 639
  • StV 2008, 580
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
    Die Gefährdung von Teilnehmern an der Tat genügt nicht (vgl. BGH NStZ 1992, 233 f.; StV 1999, 317).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
    Der Grenzwert für Sachwert und Schadenshöhe ist einheitlich zu bestimmen und lag hier zu den Gefährdungszeitpunkten bei mindestens 750 EUR (BGHSt 48, 14, 23).
  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher,

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
    aa) Hierbei muss über den Gesetzeswortlaut hinaus der fremden Sache von bedeutendem Wert auch ein bedeutender Schaden gedroht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07 - insoweit in BGH NStZ-RR 2008, 83 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert (BGH NStZ 1999, 350, 351), die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung (BGH aaO) zu berechnen.
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
    a) Zwar haben die Angeklagten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315 b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a StGB) und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs entweder durch Hindernisbereiten (§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder durch einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) beeinträchtigt (vgl. BGHSt 48, 233; BGH NZV 1992, 157).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
    a) Zwar haben die Angeklagten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315 b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a StGB) und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs entweder durch Hindernisbereiten (§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder durch einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) beeinträchtigt (vgl. BGHSt 48, 233; BGH NZV 1992, 157).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Hierzu wären nähere Angaben zu den gefahrenen Geschwindigkeiten und zu der Beschaffenheit des Fahrzeugs der Zeugin B. erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es - da insoweit das vom Angeklagten geführte Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40) - bestimmter Angaben zum Wert des Fahrzeugs der Zeugin und zur Höhe des drohenden Schadens bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; zur maßgeblichen Wertgrenze siehe BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; zu den Prüfungsschritten siehe BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216, 217).

  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Vielmehr ist auch erforderlich, dass ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, Rn. 5; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).

    Dessen Höhe ist nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Dabei hat es sich an der Rechtsprechung des Senats ausgerichtet, wonach die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei mindestens 750 EUR liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 121; Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07; vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NZV 2010, 261).

    Bei §§ 315b, 315c StGB ist demgegenüber allein auf den (drohenden) Schaden an der Sache selbst abzustellen, wobei der Wert der Sache nach deren Verkehrswert, die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 m.w.N.; vgl. auch König aaO § 315 Rn. 82a, 90).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person

    Hinsichtlich der ersten, für eine Strafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB in Betracht kommenden Verkehrssituation (Missachtung der Vorfahrt des Polizeibeamten D., Gefahrenbremsung zur Kollisionsvermeidung) verhält sich das Urteil weder zu der von dem Polizeifahrzeug gefahrenen Geschwindigkeit noch zu der Intensität der "Gefahrenbremsung' (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es zudem bestimmter Angaben zum Wert des gefährdeten Polizeifahrzeugs und zur Höhe des drohenden Schadens (berechnet anhand der am Marktwert zu messenden Wertminderung) bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Handelte es sich um eine Sache von bedeutendem Wert, so ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob ihr auch ein bedeutender Schaden gedroht hat, wobei ein tatsächlich entstandener Schaden geringer sein kann als der maßgebliche Gefährdungsschaden (vgl. Beschluss des Senats vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Für die Annahme, dass Leib oder Leben der Insassen des Polizeifahrzeugs oder des anderen die Straße befahrenden Pkw konkret gefährdet waren, fehlt es an einer ausreichenden Tatsachengrundlage, weil sich das Urteil weder zu den gefahrenen Geschwindigkeiten, noch zu der Intensität der Gefahrenbremsungen verhält (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es bestimmter Angaben zum Wert der gefährdeten Fahrzeuge und zur Höhe des drohenden Schadens (berechnet anhand der am Marktwert zu messenden Wertminderung) bedurft (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; Ernemann in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Hierbei ist über den Gesetzeswortlaut hinaus erforderlich, dass der Sache von - im Urteil bereits nicht eindeutig festgestelltem - bedeutendem Wert auch ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, StV 2008, 580; vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 315b Rn. 16), dessen Höhe nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215).

    Zwar kann der tatsächlich eingetretene Schaden geringer sein als der für die Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Gefährdungsschaden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, StV 2008, 580).

    Insbesondere kann auf einen bedeutenden Schaden an den Fahrzeugen der Geschädigten nicht aus der Höhe der vom Angeklagten bei den gegnerischen Haftpflichtversicherungen für die Beschädigung der von ihm geführten Fahrzeuge betrügerisch erlangten oder geforderten Beträge geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, StV 2008, 580).

  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus muss hierbei der fremden Sache von bedeutendem Wert auch ein bedeutender Schaden gedroht haben (BGH, Beschluss vom 29. April 2008, 4 StR 617/07, zitiert nach juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dies kann z.B. bei älteren oder vorgeschädigten Fahrzeugen fraglich sein (BGH, Beschluss vom 29. April 2008, 4 StR 617/07, zitiert nach juris Rn. 6).

    Handelt es sich um eine Sache von bedeutendem Wert, ist in einem zweiten Prüfungsschrift zu fragen, ob ihr auch ein bedeutender Schaden gedroht hat (BGH, NStZ-RR 2012, 185, 186; BGH, Beschluss vom 28. September 2010, 4 StR 245/10, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 29. April 2008, 4 StR 617/07, zitiert nach juris Rn. 6), wobei ein tatsächlich entstandener Schaden geringer sein kann als der maßgebliche Gefährdungsschaden.

    Der Wert der Sache ist nach dem Verkehrswert (BGH, NStZ 1999, 350, 351), die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung (BGH, NStZ 1999, 350, 351) zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 29. April 2008, 4 StR 617/07, zitiert nach juris Rn. 6).

    Der Grenzwert für den Sachwert und die Schadenshöhe ist einheitlich zu bestimmen und liegt bei mindestens 750,- EUR (BGH, Beschluss vom 29. April 2008, 4 StR 617/07, zitiert nach juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 28. September 2010, 4 StR 245/10, zitiert nach juris Rn. 4, 10 m.w.N.; BGH, NStZ-RR 2012, 185, 186).

  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19

    Gefährdung des Straßenverkehrs (fremde Sache von bedeutendem Wert:

    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289, und vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5 zur Wertgrenze von 750 Euro; LG Heilbronn, Beschluss vom 14. August 2017 - 8 Qs 39/17, NZV 2018, 197; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2016 - 1 RVs 93/16

    Beruhen der konkreten Gefährdung auf der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bei

  • OLG Celle, 17.08.2011 - 32 Ss 86/11

    Mindestens 750,- EUR als Grenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von

  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

  • LG Bonn, 26.04.2016 - 28 KLs 11/15

    Wurf von Steinen auf die von Zeugen gesteuerten Fahrzeuge als gefährlicher

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

  • LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
  • VG Cottbus, 17.04.2018 - 3 K 1315/16

    Erteilung einer Ausnahme/Befreiung von einer Gehölzschutzverordnung

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