Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.06.2008 | BGH, 08.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07   

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https://dejure.org/2007,4464
BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4464)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4464)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4464)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 345 StPO; § 224 StGB; § 66 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör); gefährliche Körperverletzung (Würgen); Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gefährlichkeitsprognose; zulässiges Verteidigungsverhalten); Selbstbelastungsfreiheit (faires Verfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung bei alsbald wieder gelockertem Würgegriff am Hals des Opfers; Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung; "Hang" i.S.v. § 66 Abs. 3 S. 2, Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Wiedereinsetzung in ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § ... 46; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 223; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1
    Definition von "Hang", Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1
    Definition von "Hang", Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 304
  • NStZ-RR 2010, 66
  • StV 2008, 301
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07

    Keine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen; Recht auf konkrete und

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Aus ihm darf deshalb im Rahmen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kein Schluss zu Lasten des Angeklagten gezogen werden (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 27).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 11).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Die Wiedereinsetzungsgesuche sind unzulässig, da die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (BGHSt 1, 44; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Zwar kann festes Würgen am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbei zu führen, doch reicht insoweit nicht jeder Griff aus, ebenso wenig bloße Atemnot (BGH StV 1993, 26; NJW 2002, 3264 f.).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02

    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 11).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 57/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Denn bei der Revision des Angeklagten handelt es sich unabhängig von der Anzahl der Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (§ 37 Abs. 2 StPO; vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 4).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Die Gefährlichkeitsprognose schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (BGHSt 50, 188, 196; vgl. auch BGH StV 2008, 301, 320).
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07

    Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGH NStZ 2008, S. 27; StV 2008, 301).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

    Insoweit braucht sich der Senat auch hier nicht näher mit der Frage zu befassen, ob es grundsätzlich zulässig ist, aus einer Gefährlichkeitsprognose auf den Hang des Täters zur Begehung von Straftaten rückzuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vgl. demgegenüber etwa BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 132: naheliegend, dass die Feststellung der Gefährlichkeitsprognose im Regelfall auf das Vorliegen eines Hangs hindeutet; BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, juris Rn. 8: Bejahung der Gefährlichkeitsprognose unvereinbar mit dem Schluss, bei dem Täter liege kein "Hang" zur Begehung von Straftaten vor).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Sie hat sich dabei auf zwei Entscheidungen des Senats (BGH, Beschl. vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07 = StV 2008, 301 sowie vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07 = StV 2008, 300) bezogen.
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene

    Denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (BGH StV 2008, 301; Beschl. vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 18.01.2022 - 2 StR 206/21

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Würgen am Hals)

    Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit Dauer und Stärke der Einwirkung, die abstrakt geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, BeckRS 2008, 1435 Rn. 4; Urteil von 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 (520), jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Das empirische Wissen über das generelle Rückfallrisiko führt für sich allein noch nicht zur Entscheidung im Einzelfall, sondern erlaubt nur dessen erste Verortung im kriminologischen Erfahrungsraum (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 8 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300, 301).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Dass der Angeklagte durch zwei Rechtsanwälte verteidigt wird, von denen nur einer die Frist zur Geltendmachung von Verfahrensbeschwerden beachtet, der andere sie indes versäumt hat, ändert hieran nichts; denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einziges Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (s. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03, juris Rn. 6 f.; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

    Für die Beurteilung, ob von einem Angeklagten künftig infolge eines Hanges erhebliche Straftaten zu erwarten sind, namentlich solche, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, bedarf es einer Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Verurteilten und aller individuellen protektiven und der für die bisherige Delinquenz bedeutsamen Faktoren (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07; vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232, 233).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2008 - 2 StR 217/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5617
BGH, 25.06.2008 - 2 StR 217/08 (https://dejure.org/2008,5617)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - 2 StR 217/08 (https://dejure.org/2008,5617)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08 (https://dejure.org/2008,5617)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines umfassenden, vorbehaltlosen Geständnisses des Täters in der Hauptverhandlung für einen Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Verwerfung einer Revision mangels Vorliegen von Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 a Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 a Nr. 1
    Geständnis als Voraussetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 304
  • StV 2008, 464
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 336/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Schmerzensgeld; vertypter Strafmilderungsgrund;

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 217/08
    Ausnahmen sind vielmehr möglich (vgl. Senatsbeschl. vom 20. September 2002 - 2 StR 336/02, NStZ 2003, 19), namentlich nach gelungenem, auf einem kommunikativen Prozess beruhenden Ausgleich mit dem Tatopfer.
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 217/08
    Das Landgericht und ihm folgend der Generalbundesanwalt haben sich insoweit auf das Senatsurteil vom 6. Februar 2008 - 2 StR 561/07 - bezogen, in dem der Senat ausgeführt hat, das Geständnis des Angeklagten sei im dortigen Fall - Vergewaltigung mit schweren psychischen Folgen für das Tatopfer - "unabdingbare Voraussetzung" eines Täter-Opfer-Ausgleichs gewesen.
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Eine Übernahme von Verantwortung in dem oben genannten Sinn musste das Landgericht hierin nicht sehen, da der Angeklagte durch die Darstellung eines Unglücks bzw. unverschuldeten Unfalls trotz der über die Rechtsanwälte erfolgten Zahlungsvereinbarung und deren Erfüllung sowie der Entschuldigung die Rolle des Geschädigten als Opfer einer vorsätzlichen Straftat gerade nicht anerkannt und sie in Bezug zu seinem eigenen Verhalten gesetzt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 109/13, NStZ-RR 2013, 240; Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08, NStZ-RR 2008, 304).

    Darauf, dass der Geschädigte die Entschuldigung des Angeklagten angenommen hat, kommt es nicht entscheidend an (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08, NStZ-RR 2008, 304).

  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; gefährliche Körperverletzung (Verwendung

    Darauf, dass der Geschädigte in der Hauptverhandlung erklärt hat, dem Angeklagten zu verzeihen, da dieser auch Familie habe, kommt es daher nicht mehr ausschlaggebend an (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08 = StV 2008, 464).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Daran fehlt es jedoch, wenn der Angeklagte die Tat als Notwehrhandlung gegen einen rechtswidrigen Angriff des Tatopfers hinstellt und somit schon die Opfer-Rolle des Geschädigten bestreitet (BGH BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 7).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 307/15

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen der Strafmilderung: Erstreben einer

    Soweit ein Angeklagter lediglich einzelne Umstände der Tatbegehung beschönigt, steht dies einer Anwendung des § 46a Nr. 1 StGB nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. September 2002 - 2 StR 336/02, NStZ 2003, 199, 200 und vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08, NStZ-RR 2008, 304).
  • BGH, 23.05.2013 - 4 StR 109/13

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Eine Übernahme von Verantwortung kann hierin nicht gesehen werden (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08, NStZ-RR 2008, 304; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 412/19

    Täter-Opfer-Ausgleich (Feststellungen zum Umfang materieller und immaterieller

    Selbst bei einem schwerwiegenden Sexualdelikt ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich, mag auch eine entsprechende, zumindest annähernd gelungene Konfliktlösung aus tatsächlichen Gründen schwerer erreichbar sein (vgl. Senat, Urteil vom 31. Mai 2002, aaO) und es regelmäßig nicht genügen, dass der Täter sich lediglich zu entschuldigen versucht und, wenn auch unter Aufnahme eines Kredits, Schmerzensgeldzahlungen leistet (BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 ? 5 StR 156/95, NStZ 1995, 492; zu den Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 ? 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 141; vgl. auch Senat, Urteil vom 6. Februar 2008 ? 2 StR 561/07, NStZ 2008, 452; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 ? 1 StR 405/02, NStZ 2003, 365; Senatsbeschlüsse vom 20. September 2002 ? 2 StR 336/02, NStZ 2003, 199, 200 und vom 25. Juni 2008 ? 2 StR 217/08, NStZ-RR 2008, 304; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 ? 1 StR 422/18 Rn. 33).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Dieser kommunikative Prozess ist u. a. bei gravierenden Gewaltdelikten zwar nicht grundsätzlich (BGH, Beschluss vom 25.06.2008 - 2 StR 217/08), aber doch regelmäßig ohne ein umfassendes Geständnis kaum denkbar (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09; Urteil vom 19.02.2002 - 1 StR 405/02).
  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

    Nur, wenn dieser schon außerhalb des Strafverfahrens erfolgreich gelungen ist, kann ausnahmsweise vom Erfordernis eines Geständnisses in der Hauptverhandlung abgesehen werden (BGH StV 2008, 464).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 19/14

    Strafzumessung: Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich

    Zwar ist die Anerkennung eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Sinne der genannten Bestimmung nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Täter einzelne Umstände der Tat beschönigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 217/08, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 7).
  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass § 46a StGB auch dann ausgeschlossen ist, wenn - wie hier durch die Angeklagten P - die Opferrolle des Geschädigten durch die wahrheitswidrige Behauptung einer - wenn auch nur als möglich dargestellten - Notwehrlage bestritten wird (BGH 2 StR 217/08; 2 StR 319/09, 4 StR 109/13).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2008 - 3 StR 204/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8593
BGH, 08.07.2008 - 3 StR 204/08 (https://dejure.org/2008,8593)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2008 - 3 StR 204/08 (https://dejure.org/2008,8593)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 3 StR 204/08 (https://dejure.org/2008,8593)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - 3 StR 204/08
    Die Antragsschrift des Generalbundesanwalts gibt Anlass zu folgendem ergänzendem Bemerken: Der Senat teilt zwar die Auffassung des Generalbundesanwalts, dass der Angeklagte hier durch die Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verzögerung seines Verfahrens im Wege des nicht mehr anzuwendenden (BGH-GS NJW 2008, 860 ; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) Strafabschlagsmodells deswegen nicht beschwert ist, weil die Vollstreckung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 123/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - 3 StR 204/08
    Den weitergehenden Ausführungen des Generalbundesanwalts vermag der Senat indes nicht beizutreten (vgl. Beschl. vom 8. Mai 2008 - 3 StR 123/08 ).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 201/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation); Vollstreckungslösung

    Es beschwert den Angeklagten hier nicht, dass das Landgericht die Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung noch nach dem Strafabschlags- und nicht nach dem Vollstreckungsmodell (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860 ff.) vorgenommen hat, denn die Vollstreckung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden (siehe Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 204/08).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

    Weil die verhängte Freiheitsstrafe wegen der langen Verfahrensdauer zur Bewährung ausgesetzt worden ist, wäre der Angeklagte durch die Nichtanwendung der Vollstreckungslösung wohl letztlich nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 204/08, zit. nach juris.).
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