Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2008 - 5 StR 185/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9539
BGH, 12.06.2008 - 5 StR 185/08 (https://dejure.org/2008,9539)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2008 - 5 StR 185/08 (https://dejure.org/2008,9539)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 5 StR 185/08 (https://dejure.org/2008,9539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Beweiswürdigung; Erörterungsmangel hinsichtlich nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellter Taten: Mitteilung des Einstellungsbeschlusses)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 313 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31276
LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08 (https://dejure.org/2008,31276)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09.04.2008 - 2 Qs 22/08 (https://dejure.org/2008,31276)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09. April 2008 - 2 Qs 22/08 (https://dejure.org/2008,31276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antrag auf gerichtliche Vernehmung: Ermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des zuständigen Amtsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über den Ort einer richterlichen Zeugenvernehmung als Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft; Beantragung einer Untersuchungshandlung bei einem nur nachrangig zuständigen Gericht aus ersichtlich sachfremden Gründen als Grenze des staatsanwaltlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08
    Ermessensentscheidungen bedürfen in der Regel einer Begründung nur in der weise, dass das Ermessen als rechtliche Grundlage der Entscheidung erkennbar ist (BGHSt 1, 175, 177).

    Die Staatsanwaltschaft ist dung erkennbar ist (BGHSt 1, 175, 177).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08
    Die Staatsanwaltschaft handelt dann willkürlich und verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, wenn ihre Auswahl auf unsachlichen, sich von gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht (zur insoweit vergleichbaren Situation beim Haftbefehlsantrag: KK-Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2003, § 7 Rn 2; BVerfG NJW 1967, 99, 100; KMR-Paulus, StPO, § 7 Rdn. 14; OLG Hamm StV 1999, 240 ff.).
  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08
    Die Staatsanwaltschaft handelt dann willkürlich und verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, wenn ihre Auswahl auf unsachlichen, sich von gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht (zur insoweit vergleichbaren Situation beim Haftbefehlsantrag: KK-Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2003, § 7 Rn 2; BVerfG NJW 1967, 99, 100; KMR-Paulus, StPO, § 7 Rdn. 14; OLG Hamm StV 1999, 240 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08

    Strafverfahren: Terminsverlegung wegen Verhinderung des Nebenklägervertreters

    Letztere darf nur unter der Voraussetzung verneint werden, dass bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Maßnahme nicht mehr verständlich ist oder willkürlich erscheint (vgl. bereits Kammerbeschluss vom 9.4.2008 zu § 162 Abs. 1 StPO LG Nürnberg-Fürth, NStZ-RR 2008, 313).
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