Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.09.2008 - 2 Ss 298/08   

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https://dejure.org/2008,18530
OLG Frankfurt, 24.09.2008 - 2 Ss 298/08 (https://dejure.org/2008,18530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.2008 - 2 Ss 298/08 (https://dejure.org/2008,18530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 2008 - 2 Ss 298/08 (https://dejure.org/2008,18530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 217 StPO, § 218 StPO, § 228 StPO, § 338 Nr 8 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Begründung der Rüge der unterbliebenen Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 217; ; StPO § 218; ; StPO § 228; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der §§ 218 i.V.m. 217, 228 Strafprozessordnung (StPO) durch Nichtaussetzung der Hauptverhandlung entgegen des Verteidigerantrags als Revisionsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 381
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2007 - 1 StR 317/07

    Unzulässige erhobene Verfahrensrügen (Darstellungsanforderungen bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2008 - 2 Ss 298/08
    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge hat die Unzulässigkeit der Revision zur Folge, weil die Sachrüge nicht erhoben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 1 StR 317/07; BGH NJW 1995, 2047; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2006 - 2 Ss 164/06).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2008 - 2 Ss 298/08
    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge hat die Unzulässigkeit der Revision zur Folge, weil die Sachrüge nicht erhoben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 1 StR 317/07; BGH NJW 1995, 2047; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2006 - 2 Ss 164/06).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29565
OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08 (https://dejure.org/2008,29565)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.07.2008 - 1 Ss 96/08 (https://dejure.org/2008,29565)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 1 Ss 96/08 (https://dejure.org/2008,29565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen ein Strafurteil wegen Nichtbeachtung der durch eine wirksame Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl eingetretenen Bindungswirkung hinsichtlich der Schuldform

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 381
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Eine Urteilsberichtigung ist unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1990, 3 StR 310/90, NJW 1991, 1900).(Rn.6).

    Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236, 237; BGH NJW 1991, 1900, jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 19.06.1998 - 2St RR 91/98

    Sachliche Änderung eines Urteils im Wege der Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Diese Divergenz stellt vielmehr einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der im Revisionsverfahren die Sachrüge begründet (vgl. BayObLG NStZ-RR 1998, 377; BGH StraFo 2007, 380).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08
    7 2) Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10; BGH NStZ-RR 2002, 100).
  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236, 237; BGH NJW 1991, 1900, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 315/91

    Ordnungsgemäße Quelle des authentischen Wortlauts der Urteilsformel -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08
    7 2) Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10; BGH NStZ-RR 2002, 100).
  • BGH, 25.05.2007 - 1 StR 223/07

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und den Urteilsgründen zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Diese Divergenz stellt vielmehr einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der im Revisionsverfahren die Sachrüge begründet (vgl. BayObLG NStZ-RR 1998, 377; BGH StraFo 2007, 380).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22966
OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08 (https://dejure.org/2008,22966)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.07.2008 - 1 Ss 96/08 (https://dejure.org/2008,22966)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 1 Ss 96/08 (https://dejure.org/2008,22966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Änderung des Schuldspruchs im Strafverfahren; Beginn der Sperrfrist nach § 69a Strafgesetzbuch (StGB); Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung bei Vorliegen eines offensichtlichen Versehens

  • Judicialis

    StPO § 274; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 a Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 69 b

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 381
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08
    2) Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10; BGH NStZ-RR 2002, 100).
  • BayObLG, 19.06.1998 - 2St RR 91/98

    Sachliche Änderung eines Urteils im Wege der Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Diese Divergenz stellt vielmehr einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der im Revisionsverfahren die Sachrüge begründet (vgl. BayObLG NStZ-RR 1998, 377; BGH StraFo 2007, 380).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236, 237; BGH NJW 1991, 1900, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 315/91

    Ordnungsgemäße Quelle des authentischen Wortlauts der Urteilsformel -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08
    2) Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10; BGH NStZ-RR 2002, 100).
  • BGH, 25.05.2007 - 1 StR 223/07

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und den Urteilsgründen zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Diese Divergenz stellt vielmehr einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der im Revisionsverfahren die Sachrüge begründet (vgl. BayObLG NStZ-RR 1998, 377; BGH StraFo 2007, 380).
  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2008 - 1 Ss 96/08
    Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236, 237; BGH NJW 1991, 1900, jeweils m.w.N.).
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