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Rechtsprechung
   KG, 17.06.2008 - 1 Ws 123/08   

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https://dejure.org/2008,6035
KG, 17.06.2008 - 1 Ws 123/08 (https://dejure.org/2008,6035)
KG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 1 Ws 123/08 (https://dejure.org/2008,6035)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 (https://dejure.org/2008,6035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen der Verfahrensgebühr eines Rechtsanwalts bei Einziehung

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1; ; VV RVG Nr. 4142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4142
    Gebührenentstehung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Tätigkeit im Hinblick auf Einziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 391
  • Rpfleger 2009, 50
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus KG, 17.06.2008 - 1 Ws 123/08
    Denn eine derartige Gebühr entsteht lediglich, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen - wie vorliegend den Verfall - gerichtet ist und sich dieser dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Auftraggebers einsetzt (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., RVG VV 4142 Rdn. 2; Kammergericht, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).
  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

    Die Gebühr wird daher bereits durch die außergerichtliche nur beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst (Anschluss an OLG Dresden, Beschl. v. 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; LG Amberg, Beschl. v. 29.05.2019 - 12 KLs 107 Js 2871/18, juris Rn. 4; LG Chemnitz, Beschl. v. 09.01.2020 - 4 KL 310 Js 40553/18, juris Rn. 7; AG Mainz, Beschl. v. 28.05.2019 - 402 Ls 3444 Js 80146/17, juris Rn. 7; entgegen KG, Beschl. v. 17.06.2008 - 1 Ws 123/08; KG, Beschl. v. 25.10.2019 - 1 Ws 86/19, juris Rn. 8; KG, Beschl. v. 08.11.2019 - 1 Ws 53/19).

    Danach wird entgegen der in dem angegriffenen Beschluss vertretenen Auffassung die Gebühr bereits durch die außergerichtliche nur beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; LG Amberg, Beschl. v. 29.05.2019 - 12 KLs 107 Js 2871/18, juris Rn. 4; LG Chemnitz, Beschl. v. 09.01.2020 - 4 KL 310 Js 40553/18, juris Rn. 7; AG Mainz, Beschl. v. 28.05.2019 - 402 Ls 3444 Js 80146/17, juris Rn. 7; BeckOK-RVG/Knaudt, Stand: 01.12.2020, Nr. 4142 VV RVG Rn. 10 m.w.Nachw.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl. 2019, RVG VV 4142 Rn. 12; m.w.Nachw.; a.A. KG, Beschl. v. 17.06.2008 - 1 Ws 123/08, NStZ-RR 2008, 391, 392; KG, Beschl. v. 25.10.2019 - 1 Ws 86/19, juris Rn. 8; KG, Beschl. v. 08.11.2019 - 1 Ws 53/19, BeckRS 2019, 33300).

  • KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21

    Strafverteidigerkosten nach Teil-Verfahrenseinstellung: Voraussetzungen der

    Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17 - m.w.N.) und sich dadurch für das - oft besonders wertvolle - Eigentum des Mandanten einsetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 - und Urteil vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).

    Allein der Umstand, dass im Falle der Verurteilung eine derartige Maßnahme gegebenenfalls in Betracht kommen könnte, reicht für die Entstehung der Gebühr nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht aus (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8: November 2019 - 1 Ws 53/19 -, vom 25. Oktober 2019 - 1 Ws 86/19 - und vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 -).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21

    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der

    Allein der Umstand, dass im Fall der Verurteilung eine derartige Maßnahme gegebenenfalls in Betracht kommen könnte, reicht für die Entstehung der Gebühr dagegen nicht aus (KG, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08).
  • LG Cottbus, 22.01.2018 - 22 Wi Qs 16/17

    Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum

    Nur für diese sei indes die Wertgebühr nach Nr. 4142 VV RVG vorgesehen (ganz h.M. vor der Reform der Vermögensabschöpfung: OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017 - III-5 Ws 130/17 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309 - 310/07 - juris, JurBüro 2009, 30 m.w.N.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 Qs 18/11 -, juris; LG Chemnitz, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 Qs 15/07 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. A. 2017, VV 4142, Rz. 3; so auch noch Burhoff in Gerold/ Schmidt, RVG, 22. A. 2015, VV 4142, Rz. 8 m.w.N.; ).
  • LG Hagen, 31.05.2023 - 44 Qs 26/23

    Einziehung, Beratung des Angeklagten, Erforderlichkeit der Beratung

    107 Js 2871/18, juris Rn. 4; LG Chemnitz, Beschluss vom 09.01.2020 - 4 KL 310 Js 40553/18, juris Rn. 7; AG Mainz, Beschluss vom 28.05.2019 - 402 Ls 3444 Js 80146/17, juris Rn. 7; BeckOK-RVG/Knaudt, Stand: 01.12.2020, Nr. 4142 VV RVG Rn. 10 m.w.Nachw.; Ge-rold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl. 2019, RVG W 4142 Rn. 12; m.w.Nachw.; a.A. KG, Beschluss vom 17.06.2008 - 1 Ws 123/08, NStZ-RR 2008, 391, 392; KG, Beschluss vom 25.10.2019 - 1 Ws 86/19, juris Rn. 8; KG, Beschluss vorn 08.11.2019 - 1 Ws 53/19, BeckRS 2019, 33300).
  • KG, 25.10.2019 - 1 Ws 86/19

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Stundenberechnung für den Längenzuschlag

    Allein der Umstand, dass im Falle der Verurteilung eine derartige Maßnahme gegebenenfalls in Betracht kommen könnte, reicht für die Entstehung der Gebühr nicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 Ws 123/08 - Burhoff in Gerold /Schmidt, RVG 24. Auflage, Nr. 4142 VV RVG Rdnr. 12).
  • KG, 29.10.2018 - 1 Ws 49/18

    Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Verfahrensgebühr, Arrest, Gegenstandswert

    Die Entscheidung des Senats vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 - (JurBüro 2009, 30) steht dem nicht entgegen.
  • KG, 08.11.2019 - 1 Ws 53/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Entstehensvoraussetzungen

    Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nur, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtet ist (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 391; Burhoff in Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen 5. Aufl. Nr. 4142 VV Rdn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 Ws 830/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19496
OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 Ws 830/08 (https://dejure.org/2008,19496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.2008 - 3 Ws 830/08 (https://dejure.org/2008,19496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 2008 - 3 Ws 830/08 (https://dejure.org/2008,19496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 68f Abs 1 StGB
    Strafvollstreckung: Eintritt der Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten; Bildung einer fiktiven Gesamtfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB § 68 f

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bilden einer fiktiven Gesamtfreiheitsstrafe ausschließlich aus den auf die Vorsatztaten entfallenden Einzelstrafen bei der Prüfung des § 68f Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.01.1984 - 1 Ws 585/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 Ws 830/08
    Soweit die Gesamtfreiheitsstrafe dabei wie vorliegend auf Einsatzstrafen sowohl für Vorsatz- wie auch für Fahrlässigkeitstaten beruht, hat das über die Führungsaufsicht zu befindende Gericht in eigener Strafzumessungskompetenz in Anlehnung an die im Urteil zum Ausdruck gekommenen Gesamtstrafenzumessungsgründe eine fiktive Gesamtstrafe aus den auf Vorsatztaten entfallenden Einzelstrafen zu bilden und die für Fahrlässigkeitstaten verhängten Einzelstrafen (fiktiv) außer Betracht zu lassen (vgl. BT.Drs. 16/1993, 23; OLG München, Beschluss vom 26.01.1984, NStZ 1984, 314 ff.).

    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass es hier um die Zusammensetzung der Gesamtstrafe und den davon abhängigen Eintritt der Führungsaufsicht geht und damit nicht um die Zulässigkeit der Strafvollstreckung der Gesamtstrafe als solches; der in § 458 StPO verwendete Strafbegriff umfasst nämlich nicht nur die Hauptstrafe, sondern die Gesamtheit der Rechtsfolgen eines Urteils in all seinen Teilen (BGH NJW 1956, 270; OLG München, Beschluss vom 26.01.1984, NStZ 1984, 314 ff.).

  • BGH, 13.07.1955 - StE 68/52
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 Ws 830/08
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass es hier um die Zusammensetzung der Gesamtstrafe und den davon abhängigen Eintritt der Führungsaufsicht geht und damit nicht um die Zulässigkeit der Strafvollstreckung der Gesamtstrafe als solches; der in § 458 StPO verwendete Strafbegriff umfasst nämlich nicht nur die Hauptstrafe, sondern die Gesamtheit der Rechtsfolgen eines Urteils in all seinen Teilen (BGH NJW 1956, 270; OLG München, Beschluss vom 26.01.1984, NStZ 1984, 314 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24585
OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugsplans

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhobenen Rechtsbeschwerde; Anspruch des Strafgefangenen gegenüber der Justizvollzugsanstalt auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Gefangenen gegenüber der Justizvollzugsanstalt auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugplans; Anforderungen an die Erhebung einer Rechtsbeschwerde zur Niederschrift bei einer Geschäftsstelle

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 443
  • NStZ-RR 2008, 391 (Ls.)
  • StV 2009, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 79/84
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).

    Eine Vorlage der Sache nach § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof bedurfte es nicht, da der Senat im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugplans verneint hat und die Ausführungen des OLG Celle in seinem Beschluss vom 6.11.1981 (a.a.O.) die Verwaltungspraxis in Niedersachsen betreffen (so zutreffend OLG Hamm NStZ 1985, 47/48).

  • BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02

    Zum Akteneinsichtsrecht des in seinen Vollzugsplan Einblick begehrenden

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Da der Betroffene ohne Zugang zur schriftlichen Fassung des Vollzugsplans nicht in der Lage ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit der ihm erteilten Auskünfte zu überprüfen, würde das Beharren auf einer ausschließlich mündlichen Auskunftserteilung dem zentralen Anliegen des Vollzugsplans zuwiderlaufen, dem Gefangenen - im Rahmen des Möglichen - eine gewisse Planungssicherheit und damit eine Grundlage für eigenes zukunftsorientiertes Verhalten zu vermitteln (BVerfG Beschluss vom 21.1.2003 -2 BvR 406/02 - zitiert nach juris, dort Rn. 10, 12).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Eine Fortbildung des Rechts liegt nur dann vor, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BGHSt 24, 15/21).
  • OLG Celle, 06.11.1981 - 3 Ws 327/81
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).
  • OLG Hamm, 28.04.1978 - 1 Vollz (Ws) 44/77
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).
  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2438/15

    Die Anforderungen an eine Sachrüge dürfen nicht überspannt werden (Art. 19 Abs. 4

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet, dass die Anforderungen an eine Sachrüge, die auch lediglich in allgemeiner Form erhoben werden kann (vgl. Arloth, in: ders., Strafvollzugsgesetze, 3. Auflage 2011, § 118 Rn. 4; Kamann/Spaniol, in: Feest/Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 118 Rn. 8; Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, Abschn. P Rn. 104; Euler, in: Graf, StVollzG, § 118 Rn. 10 (März 2016); OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (R), 4 Ws 073/08 (R) -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 23), nicht überspannt werden (vgl. zur Auslegung des Vorbringens OLG München, Beschluss vom 2. November 2007 - 3 Ws 662/07 -, BeckRS 2009, 08544; da § 118 Abs. 2 StVollzG insoweit § 344 Abs. 2 StPO entspricht, vgl. zur Revision etwa BGHSt 25, 272 ; BGH, Beschluss vom 21. August 1991 - 3 StR 296/91 -, juris, Rn. 4; Gericke, in: Hannich, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 344 Rn. 25 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - V 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches

    Eine Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Urkundsbeamte sich den Inhalt des Protokolls vom Antragsteller diktieren lässt oder wenn der Beschwerdeführer auf der wörtlichen Protokollierung einer von ihm schriftlich vorformulierten Rechtsbeschwerdebegründung besteht (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (R), juris Rn 11; OLG Celle, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 Ws 438/07, juris Rn. 10).
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