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   OLG Celle, 16.07.2008 - 1 Ws 306/08   

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https://dejure.org/2008,6789
OLG Celle, 16.07.2008 - 1 Ws 306/08 (https://dejure.org/2008,6789)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.07.2008 - 1 Ws 306/08 (https://dejure.org/2008,6789)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 1 Ws 306/08 (https://dejure.org/2008,6789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG
    Haftzuschlag; Terminsgebühr

  • openjur.de

    Pflichtverteidigervergütung: Terminsgebühr mit Erhöhungszuschlag bei Inhaftnahme des Angeklagten gegen Ende des Verhandlungstages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4115 VV RVG; Nr. 4119 VV RVG; § 33 Abs. 3 RVG; § 56 Abs. 2 S. 1 RVG
    Anspruch eines beigeordneten Verteidigers auf einen Erhöhungszuschlag zur Terminsgebühr bei Verhaftung des Angeklagten am Ende des Verhandlungstages vor Beendigung der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines beigeordneten Verteidigers auf einen Erhöhungszuschlag zur Terminsgebühr bei Verhaftung des Angeklagten am Ende des Verhandlungstages vor Beendigung der Hauptverhandlung

  • Burhoff online

    Haftzuschlag; Terminsgebühr

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 4109; ; RVG-VV Nr. 4115; ; RVG-VV Nr. 4121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Haftzuschlag auch für "späten" Haftbefehl?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 392
  • NStZ-RR 2008, 392 (Volltext mit red./amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 05.12.2006 - 3 Ws 213/06

    Pflichtverteidigergebühren im beschleunigten Verfahren: Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2008 - 1 Ws 306/08
    Für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag kommt es daher nicht darauf an, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Verteidigers geführt haben (vgl. Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG VV Vorb. 4 Rn. 44; KG, Beschluss vom 5. Dezember 2006, 3 Ws 213/06, bei Burhoff).
  • OLG Koblenz, 23.06.2005 - 1 Ws 431/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Pflichtverteidigerkosten im Hinblick auf das neue RVG

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2008 - 1 Ws 306/08
    Entgegen der Auffassung des OLG Koblenz in NStZ-RR 2005, 391 ist der Rechtsbehelf nicht fristgebunden.
  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

    Dieser muss vielmehr das ihm durch die Gesetzesneufassung eingeräumte Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ-RR 2008, 392; NStZ-RR 2009, 170, 171; Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 bei juris).

    Eine Erörterung des Ausnahmefalls ist erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass keine konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB besteht (BGH, Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 Rdn. 6 bei juris; NStZ-RR 2008, 392) oder sonst ein Grund vorliegt, der dem Gericht Anlass geben könnte, nach seinem Ermessen von der Unterbringung abzusehen (BGH NStZ-RR 2009, 170, 171; vgl. die Beispiele bei Fischer a.a.O. Rdn. 23a).

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 5 Ws 120/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Maßregelvollzug: Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Zwar befand sich der Verurteilte nur zeitweise, nämlich bis zum 30. September 2009, im psychiatrischen Krankenhaus und damit nicht auf freiem Fuß, aber für die Gewährung des Haftzuschlags genügt es, wenn der Mandant des Verteidigers im abgerechneten Verfahrensabschnitt irgendwann einmal nicht auf freiem Fuß war (Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 19. Auflage, Vorb. 4 VV, Rdnr. 43; OLG Celle, StraFo 2008, 443).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22

    Gebührenrechtlicher Haftzuschlag für Terminsgebühr des Verteidigers bei Wohnen

    Ob tatsächlich Erschwernisse für den Verteidiger im konkreten Einzelfall entstehen, ist daher nach allgemeiner Auffassung ohne Belang (vgl. Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG 3. Aufl. 2017, Vorbemerkung 4 VV Rn. 44; KG NStZ-RR 2009, 31; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010 - 5 Ws 120/10 -, BeckRS 2010, 18563; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 224; OLG Celle, StraFo 2008, 443-444; OLG Hamm, Beschluss vom 31.12.2007 - 1 Ws 790/07 -, juris).
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