Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.10.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07   

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https://dejure.org/2007,5403
BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07 (https://dejure.org/2007,5403)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2007 - 1 StR 332/07 (https://dejure.org/2007,5403)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07 (https://dejure.org/2007,5403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 697
  • NStZ-RR 2008, 7
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 44/93

    Nichterörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
    Dem Fehlen einer Depravation kann jedoch, ebenso wie dem Vorliegen einer Depravation, in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche indizielle Bedeutung zukommen (vgl. in diesem Sinne BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
    "Im Übermaß" bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106 st. Rspr.).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
    "Im Übermaß" bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106 st. Rspr.).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Ebenso wenig ist für die Annahme eines Hanges - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - erforderlich, dass bei dem Täter infolge der Rauschmittelabhängigkeit bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2007, 697; BGH NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Jedoch ist der 1. Strafsenat nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07 - von dieser Rechtsprechung abgerückt und hat klargestellt, dass ein Hang im Sinne des § 64 StGB eine Depravation nicht voraussetzt, vielmehr dem Fehlen wie dem Vorliegen einer Persönlichkeitsdepravation lediglich indizielle Bedeutung für einen Hang zukommen kann (so auch Senatsbeschluss vom 11. Januar 2007 - 4 StR 516/06).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 1 StR 613/16, Rn. 7; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16, Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO und vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07, NStZ-RR 2008, 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2007 - 3 StR 374/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7749
BGH, 02.10.2007 - 3 StR 374/07 (https://dejure.org/2007,7749)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2007 - 3 StR 374/07 (https://dejure.org/2007,7749)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 3 StR 374/07 (https://dejure.org/2007,7749)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 7
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - 3 StR 374/07
    Je nach den Umständen können die Urteilsgründe im Einzelfall auch im Übrigen ausreichend belegen, dass der Tatrichter dem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot durch eine angemessene Reduzierung der Gesamtstrafe Rechnung getragen hat (BGH NStZ 2003, 601; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 62).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - 3 StR 374/07
    Der Angeklagte ist zunächst nicht dadurch beschwert, dass das Landgericht die gebotene Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens entsprechend der bisher einhelligen Rechtsprechung durch eine Reduzierung der an sich schuldangemessenen Einzelstrafen sowie der Gesamtstrafe und nicht - wie es der Senat nunmehr für zutreffend hält (s. den Vorlagebeschluss an den Großen Senat für Strafsachen vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07) - in der Weise vorgenommen hat, dass es einen bestimmten Teil der schuldangemessenen Gesamtstrafe für bereits vollstreckt erklärt hat.
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