Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3906
OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III (https://dejure.org/2007,3906)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III (https://dejure.org/2007,3906)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III (https://dejure.org/2007,3906)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit eines vorsatzlosen Sichentfernens vom Unfallort; Strafbarkeit eines am Unfall Unbeteiligten nach Kenntniserlangung innerhalb eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen; Kriterien für die Annahme einer Kenntniserlangung durch einen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallflucht - Unfall zunächst nicht bemerkt - zeitlich sowie räumlich

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StGB § 142 Abs. 1; ; StGB § 142 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unfallflucht durch nachträgliche Kenntnisnahme, § 142 Abs.1 Nr.1 StGB ?

  • kfz-expert.de

    § 142 StGB
    Entfernen vom Unfallort ist nicht zwangsläufig Fahrerflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Unfallflucht, wenn bei Kenntniserlangung vom Unfall kein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mehr besteht

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Unfallflucht, wenn Fahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht bemerkt - Unfallort nicht mit Vorsatz verlassen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 88
  • NZV 2008, 107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Zwar war nach bislang gefestigter Rechtsprechung, der auch das Landgericht gefolgt ist, das vorsatzlose Sich-Entfernen dem berechtigten oder entschuldigten Sich-Entfernen im Sinne des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB gleichzusetzen (vgl. BGHSt 28, 129, 132 ff.).

    Zwar weicht der Senat hinsichtlich der Auslegung der Tatbestandsmerkmale "Unfallort" und "berechtigt oder entschuldigt" des § 142 Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB von der bisherigen Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs ab (vgl. BGHSt 28, 129 ff.).

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Diese Gleichsetzung ist jedoch mit dem möglichen Wortsinn der Begriffe "berechtigt oder entschuldigt" nicht vereinbar und verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2007 in: NJW 2007, 1666, 1667 f.).

    Da sich der Senat aber der vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. März 2007 (NJW 2007, 1666) vertretenen Auffassung anschließt, kommt eine Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 171, 173; Hannich in: KK-StPO, 5. Auflage, § 121 GVG Rn. 26).

  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Der Unfallbeteiligte darf sich nicht schon so weit von der Unfallstelle entfernt haben und es darf noch nicht so viel Zeit verstrichen sein, dass an dem inzwischen erreichten Ort feststellungsbereite Personen ohne Weiteres nicht mehr zu erwarten sind (so bereits BGHSt 14, 89, 94 f. zur Rechtslage vor dem 13. Strafrechtsänderungsgesetz).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Da sich der Senat aber der vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. März 2007 (NJW 2007, 1666) vertretenen Auffassung anschließt, kommt eine Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 171, 173; Hannich in: KK-StPO, 5. Auflage, § 121 GVG Rn. 26).
  • BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10

    Unerlaubtes Sich Entfernen vom Unfallort (Begriff des Unfallorts; Tatvorsatz;

    Entgegen einer in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 107) und Literatur (vgl. Blum, NZV 2008, 495; Laschewski, NZV 2007, 444, 448) vertretenen Ansicht sieht der Senat keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 327; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 409; OLG Köln, NZV 1989, 197, 198) zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (vgl. OLG Hamburg, NZV 2009, 301; SSWStGB/ Ernemann § 142 Rn. 43; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 142 Rn. 52).
  • OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09

    Unfallflucht: Kenntniserlangung von der Unfallbeteiligung nach Verlassen des

    Nach § 142 Abs. 1 StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort entfernt (gegen OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 88).

    Das Landgericht hat dieses Verhalten des Angeklagten unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2008, 88) und BVerfG (NJW 2007, 1666, 1668) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 StGB bewertet.

    b) Allerdings soll nach Auffassung des OLG Düsseldorf ein Unfallbeteiligter den Straftatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch dann verwirklichen, wenn er den Unfall nicht bemerkt, deshalb seine Fahrt zunächst fortsetzt, aber noch innerhalb eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen von diesem erfährt (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 88).

  • LG Arnsberg, 11.09.2014 - 6 Qs 81/14

    Unerlaubtes Entfernen, räumliche Entfernung, Rückkehr, nochmaliges Entfernen

    Der Unfallbeteiligte darf sich nicht schon so weit von der Unfallstelle entfernt haben und es darf noch nicht so viel Zeit verstrichen sein, dass an dem inzwischen erreichten Ort feststellungsbereite Personen ohne Weiteres nicht mehr zu erwarten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.10.2007 - III-2 Ss 142/07-69/07 III; eingrenzend BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 StR 413/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7406
BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07 (https://dejure.org/2007,7406)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2007 - 1 StR 366/07 (https://dejure.org/2007,7406)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2007 - 1 StR 366/07 (https://dejure.org/2007,7406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30 BtMG; Art. 103 Abs. 3 GG
    Konkurrenzen beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Tateinheit bei der Einfuhr einer nicht geringen Menge); ne bis in idem (Doppelbestrafungsverbot)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Tateinheit bei Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels und bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Konkurrenzen bei Handel, Erwerb, Einfuhr, Veräußerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 88
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07
    Zwar verbindet das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - grundsätzlich zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07
    Die Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels steht jedoch mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Verhältnis der Tateinheit, weil diese Einfuhr mit höherer Strafe bedroht ist als das Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge (BGHSt 31, 163, 165; 40, 73 ff.).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 1 StR 366/07
    Die Einfuhr einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels steht jedoch mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Verhältnis der Tateinheit, weil diese Einfuhr mit höherer Strafe bedroht ist als das Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge (BGHSt 31, 163, 165; 40, 73 ff.).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173; Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Die mit zwei Jahren gegenüber einem Jahr bei § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG höhere Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG hat zwar zur Folge, dass die zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommene unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - anders als im Rahmen des Grundtatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG bei Rauschgiftmengen unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173; Weber, aaO, § 29 Rn. 984) - nicht als unselbständiger Teilakt im unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgeht, sondern zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    Das Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe stellt gegenüber dem - mit Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) ebenfalls als Verbrechen ausgestalteten - Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, der eine Mindeststrafe von lediglich einem Jahr vorsieht, ungeachtet der gleichen Obergrenze des jeweiligen Strafrahmens (jeweils 15 Jahre, vgl. § 38 Abs. 2 StGB) das schwerer wiegende Delikt dar (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 f.; Beschluss vom 7. November 2007 - 1 StR 366/07, NStZ-RR 2008, 88).
  • BGH, 12.08.2008 - 3 StR 260/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Konkurrenzen)

    Ausgehend vom (weiten) Begriff des Handeltreibens erfasst die Rechtsfigur der Bewertungseinheit alle Betätigungen, die sich auf den Vertrieb desselben Betäubungsmittels richten (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2008, 88; BGH, Beschl. vom 23. Mai 2003 - 3 StR 134/03; Weber, BtMG 2. Aufl. vor §§ 29 ff. Rdn. 436 ff. m. w. N.).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 570/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Bewertungseinheit:

    Insoweit kann daher das Vorliegen einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 30, 28; BGH NStZ-RR 2008, 88; Weber, BtMG 3. Aufl. Rdn. 484 ff. vor § 29 BtMG).
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