Rechtsprechung
OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den fließenden Verkehr bestimmte Fahrbahn - Zonenhaltverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verkehr
Verfahrensgang
- AG Gotha, 20.07.2006 - 110 Js 200241/06
- OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 89
- NZV 2008, 215
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Koblenz, 16.04.2007 - 4 K 1022/06
Wirksamkeit eines Halteverbotes mit atypischem Zusatzschild.
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
Da sich die Verbotswirkung des verwendeten Zeichens 283 räumlich nicht auf die Schotterfläche erstrecken konnte, kann auch offen bleiben, ob die vorgenommene und als Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung anzusehende Beschilderung insgesamt rechtswirksam war (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16.04.2007, 4 K 1022/06.KO, zitiert nach juris). - BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250;… Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.). - BVerwG, 23.05.1975 - VII C 43.73
Parken
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250;… Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2004 - 3 C 29.03
Haltverbot, eingeschränktes; Haltverbot für eine Zone; Zonenhaltverbot; Fahrrad; …
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
Anders als ein Zonenhalteverbot gilt es dagegen nicht auch für sonstige Flächen außerhalb der Fahrbahn, wie Parkstreifen, Park- und Ladebuchten und freie Plätze (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004, 3 C 29/03, S. 6 juris-Umdruck). - OLG Hamm, 29.09.1998 - 2 Ss OWi 1023/98
Zulassungsbeschwerde, Einstellung gemäß § 47 Abs. 2 OWiG, keine vorherige …
Auszug aus OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06
Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250;… Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08
Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubter Handybenutzung bei Aussage gegen …
Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für die Betroffene stünde (vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.). - OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung; …
Die dahingehende Ansicht des LG Hamburg (NZV 2008, 213,214 f.) und des LG Braunschweig (…a.a.O.) ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach durchaus zunächst zu versuchen ist, eine mündliche Anordnung einzuholen (BGH NJW 2007, 2269, 2273; vgl. auch: AG Essen Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07 - juris; Laschewski NZV 2008, 215). - OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09
Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des …
Denn Ende 2007/Anfang 2008 ist auch in der Rechtsprechung durchaus die Auffassung vertreten worden, dass bei Verdacht von Fahrten unter Alkohol oder BtM-Einfluss generell eine polizeiliche Eilanordnungskompetenz bestehe, da jede zeitliche Verzögerung zu Beweismittelverlust führen könne (vgl. etwa LG Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2008, 9 Qs 381/07, Nds.Rpfl. 2008, 84, 85; LG Hamburg NZV 2008, 213, 214; die jeweils davon ausgehen, dass die Dringlichkeit in diesen Fällen "evident" sei; tendenziell auch noch jüngst OLG Oldenburg NdsRpfl. 2009, 296 f.; siehe zur Problematik auch die Anmerkung Laschewski NZV 2008, 215).
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09
Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot
Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und LG Braunschweig, Beschluss vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 - juris, wonach durch eine bloße telefonische Einschaltung des Richters dem Richtervorbehalt nicht Genüge getan wird). - KG, 31.10.2011 - 3 Ws (B) 500/11
Anforderungen an die Annahme einer Parkbucht i.S.d. StVO
Ohne Zusatzschilder versehene Verkehrszeichen 283 und 286 (absolutes und eingeschränktes Haltverbot gemäß Anl. 2 lfd. Nr. 62 und 63 zu § 41 Abs. 1 StVO ) beziehen sich nur auf die für den fließenden Verkehr bestimmte Fahrbahn, die durch die mit ihnen angeordneten Haltverbote von Behinderungen durch haltende und parkende Fahrzeuge freigehalten werden soll, jedoch nicht auf für den ruhenden Verkehr bestimmte Parkstreifen, Park- und Ladebuchten, die nach ihrer äußeren Anlage für jeden unbefangenen Betrachter gerade zum Halten und Parken bestimmt sind und ersichtlich nicht dem fließenden Verkehr dienen (vgl. BayObLG VRS 45, 141 und 76, 284 (286); HansOLG Hamburg DAR 1976, 305; Thüringer OLG VRS 113, 368). - OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10
Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei …
Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und. - OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
Feststellung der unangemessenen Verfahrensdauer im Verfahren über den Antrag auf …
Insoweit gilt nichts anderes als im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG (vgl. hierzu: OLG Jena NZV 2008, 215). - OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der …
Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 Satz 2 StPO war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des mutmaßlichen weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für den Betroffenen stünde (vgl. hierzu Senat VersR 2010, 84 f., abgedruckt bei juris; Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.). - VG Cottbus, 19.09.2017 - 1 K 2164/16
Abschleppen seines Personenkraftwagens
Zwar bezweckt das Vorschriftzeichen 283 "Absolutes Haltverbot" nach der Anl. 2 zu § 41 Abs. 2 StVO in erster Linie eine Erleichterung des fließenden Verkehrs und untersagt das Halten und entsprechend das Parken auf der Fahrbahn, d.h. auf dem für den Fahrzeugverkehr bestimmten Teil der Straße, so dass es an sich nicht für andere, nicht dem fließenden Verkehr dienenden Straßenteile, wie etwa einen Parkplatz, einen Gehweg oder einen Seitenstreifen gilt, sofern es sich nicht durch ein Zusatzschild auch auf diese Straßenteile erstreckt (…vgl. Hess in Burmann/ Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016 § 12 StVO Rn. 13a m. w. N.;… König in Henschel/König/Dauer: Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 12 StVO Rn. 28b; OLG Jena, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 1 Ss 361/06 -, NZV 2008, 215;… BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2004 - BVerwG 3 C 29/03 -, NJW 2004, S. 1815;… BVerwG, Urt. v. 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3/90 -, juris Rn. 18). - LG Heidelberg, 11.08.2008 - 2 Qs 39/08
Missachtung des Richtervorbehalts bei Blutproben unbeachtlich?
Dabei wird vielfach die Auffassung vertreten, dass bei der Entnahme von Blutproben zur Alkoholmessung eine solche Gefährdung immer vorliege, da es wegen des individuell unterschiedlichen Abbaus des Blutalkohols auf eine möglichst tatzeitnahe Entnahme ankomme (LG Heidelberg, Beschluss vom 19.6.2008, 1 Qs 41/08; LG Braunschweig, Beschluss vom 4.1.2008, 9 Qs 381/07; LG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2007, 603 Qs 470/07 - alle veröffentlicht in juris; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215). - LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
Rechtsprechung
OLG München, 20.12.2007 - 4St RR 222/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Vorahndungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Heranziehung von im Verkehrszentralregister bereits getilgten oder tilgungsreifen strafrechtlichen Vorahndungen bei der Strafzumessung im Rahmen einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Vorahndungen
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 89
- NZV 2008, 216
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; …
Auszug aus OLG München, 20.12.2007 - 4St RR 222/07
Ein Fall des § 29 Abs. 8 Satz 3 StVG liegt hier nicht vor, weil die Vorstrafen nicht zur Prüfung, ob der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt war, herangezogen worden sind, sondern allein für die Zwecke der Strafzumessung (vgl. auch BVerwG DAR 2005, 578/579). - KG, 10.11.2003 - 2 Ss 230/03
Bußgeldbemessung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Fehlerhafte …
Auszug aus OLG München, 20.12.2007 - 4St RR 222/07
Der Berücksichtigung der Vorstrafen des Angeklagten stand daher das mit umfassender Wirkung ausgestattete Verwertungsverbot des § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG entgegen (vgl. hierzu im Einzelnen KG VRS 106, 130/131 m.w.N.; ferner BayObLG DAR 1996, 243).
- OLG Celle, 25.03.2013 - 322 SsBs 54/13
Berücksichtigung von tilgungsreife, noch nicht gelöschte Voreintragungen bei der …
Das Verwertungsverbot gilt auch, wenn der neue Verstoß bereits vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wurde und die Eintragung zum Zeitpunkt der neuen Entscheidung wegen der Überliegefrist nach § 29 Abs. 7 StVG noch nicht gelöscht ist (OLG Braunschweig DAR 2008, 218; OLG München NStZ-RR 2008, 89; OLG Bamberg DAR 2007, 38; OLG Hamm NZV 2006, 487, 488; OLG Hamm VRS 111, 67, 69; KG DAR 2004, 101; OLG Naumburg VRS 100, 201, 203; OLG Köln NZV 2000, 430;… Hentschel-Dauer, StVG, § 29 Rdnr. 12;… Janker in: Jagow/Burmann/Heß, § 29 StVG Rdnr. 3, 17 m. w. N.; a. A. [wohl nur] AG Wolfratshausen NZV 2006, 488). - KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der …
Zutreffend hat es daraus aber nicht abgeleitet, dass die durch den Bußgeldbescheid rechtskräftig festgestellte Ordnungswidrigkeit nicht grob verkehrswidrig wäre (vgl. OLG Zweibrücken zfs 1997, 196 [Stuhldrang]; OLG Düsseldorf zfs 2008, 167 [Durchfall]; OLG Bamberg zfs 2014, 650 [Brechreiz eines Fahrgasts]; AG Lüdinghausen NZV 2014, 481 [Stuhldrang]). - OLG München, 14.12.2009 - 4St RR 183/09
Strafzumessung: Verwertbarkeit von Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten in Ansehung …
Sind Entscheidungen im Verkehrszentralregister getilgt oder tilgungsreif, aber noch im Bundeszentralregister aufgeführt, gilt das mit umfassender Wirkung ausgestattete Verwertungsverbot des § 29 Abs. 8 StVG gleichwohl, denn den Tilgungsfristen des § 29 StVG - in der hier maßgeblichen Fassung - liegt der Gedanke der Bewährung im Sinne der Verkehrssicherheit zugrunde, während es bei den Tilgungsfristen und dem Verwertungsverbot nach dem Bundeszentralregistergesetz um eine Umsetzung des Resozialisierungsgedankens geht (ständige Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 16.10.2009 - 4St RR 142/09; OLG München NStZ-RR 2008, 89 = NZV 2008, 216; ferner KG NJW 2009, 1015 und VRS 106, 130/131 jeweils m. w. N. sowie BayObLG DAR 1996, 243).