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   OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08   

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OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08 (https://dejure.org/2008,3259)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.2008 - 32 Ss 193/08 (https://dejure.org/2008,3259)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 32 Ss 193/08 (https://dejure.org/2008,3259)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Innerstaatliche Anerkennung der Gültigkeit des von einem anderen EU-Staat während einer Sperrfrist ausgestellten Führerscheins

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) mit Europarecht; Berechtigung eines Deutschen mit Wohnsitz im Inland zum Führen eines Kfz nach Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis durch eine Behörde der Tschechischen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) mit Europarecht; Berechtigung eines Deutschen mit Wohnsitz im Inland zum Führen eines Kfz nach Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis durch eine Behörde der Tschechischen ...

  • mpu-intensiv.de

    Nach Sperrfrist keine Fahrerlaubnis - Während von deutschem Gericht verhängter Sperrfrist im Ausland erteilte EU-Fahrerlaubnis berechtigt auch nach Ablauf der Frist nicht zum Führen von Fahrzeugen im Inland

  • blutalkohol PDF, S. 314
  • Judicialis

    FeV § 28 Abs. 4 Ziff. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4 Nr. 4
    Wirksamkeit einer in der tschechischen Republik für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis; Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ausländische Fahrerlaubnis: Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis während der Sperrfrist

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis während der Sperrfrist

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis während der Sperrfrist

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Tschechischer Führerschein ist wertlos

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    EU-Führerschein nur ausnahmsweise gültig: Umsetzung der EU-Rechtsprechung zum Führerscheintourismus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Führerschein nur ausnahmsweise gültig: Umsetzung der EU-Rechtsprechung zum Führerscheintourismus

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis während der Sperrfrist

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Führerschein nur ausnahmsweise gültig - Führerscheintourismus

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 110
  • NZV 2009, 92
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    In einer solchen Situation, also wenn zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es nach herrschender Auffassung eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Angeklagte die Handlung, deren Verbotensein unklar ist, unterlassen muss, bis diese Frage entschieden ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007, NJW 2008, 243; LK-Vogel, StGB, 12. Aufl., § 17, Rdnr. 68; Schönke/Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 27. Aufl., § 17, Rdnr. 21).

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69).

    Zwar darf grundsätzlich das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage nicht dem Normadressaten aufgebürdet werden (OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; BGH, NJW 2007, 3078).

  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Es entsprach zwar der jedenfalls im Jahr 2007 herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten ausscheide, auch wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ausgestellt worden ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007, NStZ-RR 2007, 269; OLG München, Urteil vom 29.01.2007, NZV 2007, 214; OLG Jena, Beschluss vom 06.03.2007, DAR 2007, 404; OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2007, NStZ-RR 2008, 77).

    Der EuGH ist daher auf die weiteren Vorlagefragen des Amtsgerichts L., die auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, u. a. des OLG München, Urteil vom 29.01.2007, a. a. O., darauf abzielten, ob einer solchen Fahrerlaubnis, die während der Sperrzeit ausgestellt, aber von der erst nach der Sperrzeit Gebrauch gemacht worden sei, unter Missbrauchsgesichtspunkten die Anerkennung zu versagen sei, gar nicht mehr eingegangen.

  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 376/84

    Lenkzeitenverordnung - § 121 Abs. 2 GVG, keine Divergenzvorlage an den BGH, wenn

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Eine Vorlagepflicht besteht dann nicht, wenn die Auslegungsfrage bereits in einem gleichgelagerten Fall Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist und das nationale Gericht von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht abweichen will (BGHSt 33, 76).

    Zum anderen könnte der Senat durch die eine Bindung bezweckende Befassung des Bundesgerichtshofs gerade nicht daran gehindert werden, die Rechtsprechung des EuGH zu übernehmen (BGHSt 33, 76).

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Eine von einer Behörde der Tschechischen Republik für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilte EU-Fahrerlaubnis berechtigt auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (im Anschluss an EuGH, Beschluss vom 03.07.2008, C-225/07).

    Diese Kontroverse innerhalb der obergerichtlichen Rechtsprechung dürfte sich durch den Beschluss des EuGH vom 3. Juli 2008, Az. C-225/07, erledigt haben.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Dies sei im Anschluss an die EuGH-Entscheidung vom 26. Juni 2008 (Az. C 329/06 und C 343/06) auch mit EU-Recht vereinbar.

    Dies mag in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV, in denen die Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wegen der fehlenden Wohnsitzvoraussetzung versagt wird - was auf die EuGH-Entscheidung vom 26. Juni 2008, Fall W., Az. C-329/06, zurückgeht - anders zu beurteilen sein.

  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Bereits am 15. Januar 2007 hatte das OLG Stuttgart entschieden, dass eine von einer Behörde der Tschechischen Republik für einen Deutschen mit ordentlichem Wohnsitz im Inland erteilte EU-Fahrerlaubnis unwirksam sei und nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtige, wenn der Führerschein während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist ausgestellt wurde (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2007, NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2008 - 1 Ss 29/08

    Führerscheintourismus in der EU: Feststellung des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Dabei folgt die fehlende Fahrerlaubnis bereits aus § 28 Abs. 4 Nr. 4 FeV selbst und bedarf keines zusätzlichen Verwaltungsaktes (vgl. dazu für die vergleichbaren Fälle § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV Lampe, Anmerkung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2008 - 1 Ss 29/08, juris PR-StrafR 20/2008, Anm. 3).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Es entsprach zwar der jedenfalls im Jahr 2007 herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten ausscheide, auch wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ausgestellt worden ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007, NStZ-RR 2007, 269; OLG München, Urteil vom 29.01.2007, NZV 2007, 214; OLG Jena, Beschluss vom 06.03.2007, DAR 2007, 404; OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2007, NStZ-RR 2008, 77).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Zwar darf grundsätzlich das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage nicht dem Normadressaten aufgebürdet werden (OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; BGH, NJW 2007, 3078).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
    Es entsprach zwar der jedenfalls im Jahr 2007 herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten ausscheide, auch wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ausgestellt worden ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007, NStZ-RR 2007, 269; OLG München, Urteil vom 29.01.2007, NZV 2007, 214; OLG Jena, Beschluss vom 06.03.2007, DAR 2007, 404; OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2007, NStZ-RR 2008, 77).
  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen

    Nach der - auch vom Senat vertretenen (vgl. OLG Koblenz 2 Ws 206/10 v. 21.12.2010) - überwiegenden Auffassung der Obergerichte (vgl. OVG Koblenz SVR 2009, 396; BayrVGH, Beschl. 11 Cs 08.832 v. 11.08.2008 - juris Rdnr. 21; OLG Oldenburg aaO.; OLG Celle NStZ-RR 2009, 110) wie auch des Schrifttums (vgl. Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 21 Rdnr. 6a; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 21 Rdnr. 2a) entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf.
  • AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11

    Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in

    Hilfsweise ist anzuführen, dass sofern man in dieser Fallkonstellation keine Tatsachenunkenntnis sondern eine Regelunkenntnis und somit einen Verbotsirrtum annehmen würde (so etwa OLG Stuttgart Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07, OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110), wäre dieser nicht unvermeidbaren im Sinn des S 17 S. 1 StGB.

    Zwar war zum Tatzeitpunkt die Frage der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines nach dem 19.01.2009 erworbenen EU-Führerscheines in der obergerichtlichen Rechtsprechung höchst umstritten (siehe oben), jedoch durfte der Angeklagte durfte sich deshalb jedoch nicht darauf verlassen, dass seine Rechtsauffassung zutreffend war, zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt zu sein (so auch OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110).

    In einer solchen Situation, also wenn zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es nach herrschender Auffassung eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Angeklagte die Handlung, deren Verbotensein unklar ist, unterlassen muss, bis diese Frage entschieden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08 = NStZ-RR 2009, 110 mit Verweis auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07 = NJW 2008, 243; Vogel, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 17, Rdnr. 68; Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder-Cramer/, StGB, 27. Aufl., § 17, Rdnr. 21).

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110, OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 = NJW 2008, 243; LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69; ähnlich auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10).

  • OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09

    Begriff der Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 1.12.2008 (32 Ss 193/08; NStZ-RR 2009, 110, 111 f.) im Einklang mit der herrschenden Auffassung entschieden hat, ist es in solchen Situation widersprüchlicher Rechtsauskünfte eine Frage der Zumutbarkeit, ob jemand ein Verhalten unterlassen muss, bis dessen Rechtmäßigkeit geklärt ist.
  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    Diese Vorschrift betrifft die Fälle der sog. isolierten Sperrfrist gemäß § 69 a Abs. 1 S. 3 StGB (zu vgl. Dauer, a.a.O.; OLG Celle, Beschl. v. 1. Dezember 2008 - 32 Ss 193/08).
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

    Demnach ist es mit EU-Recht vereinbar, wenn von einer während des Laufs einer inländischen verwaltungsbehördlichen Sperrfrist im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV die Anerkennung versagt wird, auch wenn von dieser Fahrerlaubnis in Deutschland erst nach Ablauf der Sperrfrist Gebrauch gemacht wird (vgl. für den Fall des § 28 Abs. 4 Nr. 4 FeV OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008, Az. 32 Ss 193/08, bei juris).
  • OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im

    Dies hat zur Folge, dass der Angeklagte vorliegend nicht berechtigt war, aufgrund der ihm am 23.6.2006 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zu führen (so bereits OLG Stuttgart - NStZ-RR 2007, 271 - mit ausführlicher Begründung; ebenso jetzt auch OLG Celle NZV 2009, 92).
  • OLG Celle, 10.05.2012 - 32 Ss 59/12

    Erteilung der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat bei bestandskräftiger

    Dem ist der Senat in seiner Rechtsprechung gefolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 01.12.2008, 32 Ss 193/08).
  • OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10

    Vorliegen einer Gaststätte i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NRSG bei Anbieten von

    In einer solchen Situation ist es eine Frage der Zumutbarkeit, ob jemand ein Verhalten unterlassen muss, bis dessen Rechtsmäßigkeit geklärt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01.12.2008 - 32 Ss 193/08 -, NZV 2009, 92 f.).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CE 09.3150

    "Schriftlichkeit" der Einlegung einer Beschwerde

    Aus dem letztgenannten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs folgt, dass eine ausländische EU-Fahrerlaubnis, die während einer in Bezug auf den Erwerber im Aufnahmestaat bestehenden Sperrfrist erteilt wurde, nach dem Ablauf dieser Sperrfrist nicht gleichsam von selbst im Aufnahmestaat gültig wird; der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis macht sich vielmehr auch dann strafbar, wenn er erst nach dem Ende der Sperrfrist von ihr im Aufnahmestaat Gebrauch macht (vgl. z.B. OLG Celle vom 1.12.2008 ZfS 2009, 109; OLG München vom 23.3.2009 VRS Bd. 116 [2009], S. 281).
  • LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis; Berechtigung

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beschuldigten bedarf es bei Vorliegen des Ausnahmetatbestandes nach § 28 Abs. 4 FeV gerade nicht eines gesonderten verwaltungsrechtlichen Aberkennungsaktes ( OLG Celle , Beschl. v. 1.12.2008 - 32 Ss 193/08 = BeckRs 2009, 1775; VGH Mannheim , NJW 2009, S. 698 (Ls.); Mosbacher/Gräfe , a.a.O., S. 803).
  • LG Meiningen, 20.08.2009 - 2 Qs 152/09
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