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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 6 - 2 StE 8/07   

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https://dejure.org/2009,8889
OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 6 - 2 StE 8/07 (https://dejure.org/2009,8889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.01.2009 - 6 - 2 StE 8/07 (https://dejure.org/2009,8889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07 (https://dejure.org/2009,8889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 46 RVG
    Pflichtverteidiger; Auslagen; Notwendigkeit, vorherige Feststellung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger; Auslagen; Notwendigkeit, vorherige Feststellung;

  • openjur.de

    Verteidigung: Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalts als Wahlverteidiger in Verfahren mit Auslandsbezug; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten ins Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines ausländischen Wahlverteidigers für einen als Mitglied einer ausländischen terrorisitschen Vereinigung Angeklagten; Kostenübernahme für eine Reise von Pflichtverteidigern in die Türkei sowie der Kosten für deren Unterkunft und die Beauftragung eines ...

  • Judicialis

    StPO § 138 Abs. 1; ; StPO § 138 Abs. 2; ; RVG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138 Abs. 2; StGB § 129b; RVG § 46
    Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalt bei einem Tatvorwurf mit Auslandsbezug; Zulässigkeit der Feststellung der Kostenübernahme für eine Auslandsreise des Verteidigers und die Beauftragung eines ausländischen Rechtsanwalts durch die Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.1999 - 1 Ws 517/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07
    Das Gericht hat zu prüfen, ob einerseits die Belange des Angeklagten die Zulassung des von ihm dann Bevollmächtigten als Wahlverteidiger rechtfertigen und ob andererseits die Belange der Rechtspflege der Zulassung nicht entgegenstehen (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; OLG Koblenz 1 Ws 605/07 in juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07
    Erst wenn dies nicht weiterführt oder der Beschuldigte damit rechnen muß, dass sich seine Prozesslage ansonsten alsbald erheblich verschlechtern wird, können derartige Ausnahmegesichtspunkte für eine Erstattung gegeben sein (OLG Hamm NStZ 1989, 588; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ff; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511; Meyer-Goßner, aaO, § 464 a Rdn. 16, jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07

    Verteidigung: Ablehnung der Zulassung eines Nichtanwalts als Verteidiger bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07
    Das Gericht hat zu prüfen, ob einerseits die Belange des Angeklagten die Zulassung des von ihm dann Bevollmächtigten als Wahlverteidiger rechtfertigen und ob andererseits die Belange der Rechtspflege der Zulassung nicht entgegenstehen (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; OLG Koblenz 1 Ws 605/07 in juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 Ws 918/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07
    Das mit der Sache befasste Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine solche Genehmigung zu erteilen ist (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91, OLG Hamm 2 Ws 9-11/06 in juris, Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 238 Rdn. 13, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 2 Ws 108/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07
    Erst wenn dies nicht weiterführt oder der Beschuldigte damit rechnen muß, dass sich seine Prozesslage ansonsten alsbald erheblich verschlechtern wird, können derartige Ausnahmegesichtspunkte für eine Erstattung gegeben sein (OLG Hamm NStZ 1989, 588; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ff; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511; Meyer-Goßner, aaO, § 464 a Rdn. 16, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 12.09.1989 - 2 Ws 394/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07
    Erst wenn dies nicht weiterführt oder der Beschuldigte damit rechnen muß, dass sich seine Prozesslage ansonsten alsbald erheblich verschlechtern wird, können derartige Ausnahmegesichtspunkte für eine Erstattung gegeben sein (OLG Hamm NStZ 1989, 588; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ff; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511; Meyer-Goßner, aaO, § 464 a Rdn. 16, jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2009 - 5 StR 451/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9142
BGH, 07.01.2009 - 5 StR 451/08 (https://dejure.org/2009,9142)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2009 - 5 StR 451/08 (https://dejure.org/2009,9142)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 5 StR 451/08 (https://dejure.org/2009,9142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Anwendbarkeit der Neufassung des § 111i Strafprozessordnung (StPO) in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006

  • Judicialis

    StPO § 111i; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 111i; StPO § 349 Abs. 2
    Zeitliche Anwendbarkeit der Neufassung des § 111i Strafprozessordnung ( StPO ) in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 113 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 503/07

    Auffangrechtserwerb nach neuem Recht (keine rückwirkende Anwendung; verlängerte

    Auszug aus BGH, 07.01.2009 - 5 StR 451/08
    Die Neufassung des § 111i StPO in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl I S. 2350 ff.) findet erst auf Straftaten Anwendung, die seit dem 1. Januar 2007 begangen worden sind (BGH NJW 2008, 1093; BGH wistra 2008, 193; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus BGH, 07.01.2009 - 5 StR 451/08
    Die Neufassung des § 111i StPO in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl I S. 2350 ff.) findet erst auf Straftaten Anwendung, die seit dem 1. Januar 2007 begangen worden sind (BGH NJW 2008, 1093; BGH wistra 2008, 193; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

    Auszug aus BGH, 07.01.2009 - 5 StR 451/08
    Die Neufassung des § 111i StPO in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl I S. 2350 ff.) findet erst auf Straftaten Anwendung, die seit dem 1. Januar 2007 begangen worden sind (BGH NJW 2008, 1093; BGH wistra 2008, 193; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08).
  • OLG Hamburg, 20.11.2017 - 2 Ws 179/17

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vorausgegangene Tätigkeit als Wahlverteidiger

    Weil die Verteidigerbestellung nur der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung, nicht aber der Befriedigung von Kosteninteressen (auch) für vergangene Zeiträume dient, erfolgt eine rückwirkende Verteidigerbestellung gerade nicht (BGH NStZ-RR 2009, 113; st. Rspr. des Senats, etwa mit Beschluss vom 10. April 2017, Az.: 2 Ws 62/17; Meyer-Goßner/ Schmitt § 141 Rn. 8).
  • LG Stralsund, 24.11.2020 - 23 Qs 22/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Eine nachträgliche und mit Rückwirkung versehene Pflichtverteidigerbestellung ist nach ganz überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, schlechthin unzulässig und mithin grundsätzlich ausgeschlossen (BGH NStZ-RR 2009, 113; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 1 Ws 343/14; OLG Hamm, Beschluss vom 29.04.2013, Az. 5 Ws 115/13; Thüringer OLG, Beschluss vom 31.08.2012, Az. 1 Ws 354/12; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2012, Az. 2 Ws 196/12; OLG Rostock, Beschluss vom 14.04.2010, Az. 1Ws 96/10; Mey-er-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 141, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.07.2008 - 4 Ws 181/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13826
OLG Hamm, 10.07.2008 - 4 Ws 181/08 (https://dejure.org/2008,13826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2008 - 4 Ws 181/08 (https://dejure.org/2008,13826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 4 Ws 181/08 (https://dejure.org/2008,13826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer nachträglichen und mit Rückwirkung einhergehenden Bestellung als Pflichtverteidiger gem. § 140 Strafprozessordnung (StPO) im Rahmen eines Verfahrens wegen Kindesmissbrauchs

  • Judicialis

    StPO § 140

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - StVK T 128/08
  • OLG Hamm, 10.07.2008 - 4 Ws 181/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 113
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 301/99

    Beiordnung, Pflichtverteidiger, 2. Pflichtverteidiger für das Revisionsverfahren,

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2008 - 4 Ws 181/08
    Eine nachträgliche und mit Rückwirkung einhergehende Bestellung als Pflichtverteidiger kommt nicht in Betracht (BGH Strafverteidiger 1989, 378; OLG Hamm, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 Ws 301/99).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2008 - 4 Ws 181/08
    Eine nachträgliche und mit Rückwirkung einhergehende Bestellung als Pflichtverteidiger kommt nicht in Betracht (BGH Strafverteidiger 1989, 378; OLG Hamm, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 Ws 301/99).
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