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   BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08   

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https://dejure.org/2008,6822
BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08 (https://dejure.org/2008,6822)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2008 - 4 StR 434/08 (https://dejure.org/2008,6822)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08 (https://dejure.org/2008,6822)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 261 StPO
    Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (erforderliche Feststellungen für Mittäterschaft; bloße Vermutung; erhöhtes Tatinteresse als Begründungsmerkmal der Mittäterschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme von Mittäterschaft i.R.d. unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wertung eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der Einfuhr dieser Betäubungsmittel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 121
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08
    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann schließlich schon deshalb nicht bestehen bleiben, weil der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der (vollendeten) unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (BGH NStZ-RR 2004, 88, 89).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08
    Besteht die Mitwirkung eines Beteiligten allein darin, dass er den Täter bei der Einfuhr - wie hier als Beifahrer - begleitet, etwa um diesem dadurch das Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, rechtfertigt dies nicht bereits die Annahme von Mittäterschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 33 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18

    Selbstbelastungsfreiheit (keine nachteilige Wertung des Schweigens des

    Insbesondere ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, ob und inwieweit die Anwesenheit der Angeklagten dem Angeklagten W. ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2008, 4 StR 434/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    So ist das bloße Dabeisein und die Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag nicht als Beihilfe zu werten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286); eine psychische Beihilfe wiederum bedarf der Feststellungen, inwieweit der Gehilfe hierdurch den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt oder ihn bei der Tatausführung unterstützt hat, indem er ihm durch seine Anwesenheit ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08 Rn. 4, NStZ-RR 2009, 121).
  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09

    Konkurrenzen unter den Betäubungsmitteldelikten (Besitz und Einfuhr in nicht

    Das Landgericht hat übersehen, dass der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (BGH NStZ-RR 2004, 88, 89; NStZ-RR 2009, 121; Senat NStZ-RR 2009, 122).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 534/15

    Zurücktreten des Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel hinter

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt - was das Landgericht in seinen schriftlichen Urteilsgründen erkannt hat - der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück gegenüber sonstigen Begehensweisen, die zu Verbrechen erhoben wurden und in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG aufgeführt sind, sowie gegenüber Straftaten, die seit jeher als Verbrechen eingestuft waren oder mit einer höheren Mindeststrafe bedroht sind, wie etwa die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 1 StR 284/13, juris Rn. 3; vom 25. November 2009 - 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119; vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 491/08, juris Rn. 3; vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121; Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471; vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03, NStZ-RR 2004, 88, 89; vgl. auch Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29a Rn. 196 f.; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30 Rn. 209).
  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 346/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Gefährlichkeitsprognose;

    Zwar ist in einem solchen Fall die Annahme mittäterschaftlichen Handelns nicht generell ausgeschlossen, sie bedarf jedoch besonderer Rechtfertigung durch weitere Gesichtspunkte von Gewicht, beispielsweise durch einen bestimmenden Einfluss bei der Vorbereitung der Tat oder durch ein erhöhtes Tatinteresse (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Subsidiarität zur

    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 328/10; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Strafzumessung

    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 10; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN).
  • BGH, 25.06.2013 - 1 StR 284/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Subsidiarität

    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei tateinheitlichen Fällen kann nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 137/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Allerdings tragen die Urteilsgründe unabhängig davon die Wertung, der Angeklagte sei als Beifahrer Täter gewesen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16, juris; vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 f.).
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