Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 StPO; § 73c StGB; § 73a StGB
    Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter Revisionsgrund: Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen); Verfall von Wertersatz (Härtefallregelung; unbillige Härte; Ermessensausübung).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 142
  • StV 2010, 304



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11  

    Kapitalanlage - Aufklärungspflicht des Anlageberaters über Ermittlungsverfahren

    So belegt etwa der Umstand, dass die Geschäftsräume der A. GmbH durchsucht worden sind, hinreichend, dass gegen die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der Treuhandgesellschaft ein über bloße Vermutungen hinausreichender, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Verdacht einer Straftat bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142, 143 und vom 13. Oktober 1999 - StB 7, 8/99, NJW 2000, 84, 85; siehe auch BVerfG, NJW 1999, 2176).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08  

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Der Senat weist abschließend auf die Möglichkeit hin, den Umfang und Wert des Erlangten gemäß § 73 b StGB zu schätzen, sowie darauf, dass nach § 73 c Abs. 1 StGB die Anordnung des Verfalls auf einen Teil des Erlangten beschränkt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 75; BGH, Beschl. vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08).

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2008 - StB 26/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Besprechungen u.ä.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 142



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10  
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines bereits hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es indes nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

    Zwar sind grundsätzlich in einem Durchsuchungsbeschluss auch die Indiztatsachen, die den Verdacht gegen den Beschuldigten begründen, zu benennen (BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

    Die Angabe der wesentlichen Verdachtsmomente kann aber dann unterbleiben, wenn deren Bekanntgabe den Untersuchungszweck gefährden würde und daher den Zwecken der Strafverfolgung abträglich wäre (BGH NJW 2000, 84, 85; NStZ-RR 2009, 142, 143).

    Die Kammer als Beschwerdegericht dürfte deshalb die Konkretisierung der den Akten zu entnehmenden, den Anfangsverdacht belegenden Umstände in ihrer Beschwerdeentscheidung - soweit notwendig - ohnehin nachholen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 142, 143 mwN).

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10  
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

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