Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08   

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BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08 (https://dejure.org/2009,5031)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2009 - 2 StR 509/08 (https://dejure.org/2009,5031)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 2 StR 509/08 (https://dejure.org/2009,5031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung des Zusammenhangs zwischen verminderter Einsichtsfähigkeit und Schuldfähigkeit; Voraussetzungen der Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 64; ; StGB § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 64; StGB § 72
    Konkretisierung des Zusammenhangs zwischen verminderter Einsichtsfähigkeit und Schuldfähigkeit; Voraussetzungen der Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 161
  • NStZ-RR 2009, 170
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; 2007, 73, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03

    Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit (verminderte, fehlende); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 462/07

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit)

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Allein auf die Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit kann eine Unterbringung nach § 63 StGB deshalb nicht gestützt werden (vgl. u. a. Senat, Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 462/07 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 465/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; 2007, 73, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10

    Missbrauch von Ausweispapieren (Wahlfeststellung zur Unterschlagung;

    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13

    Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit

    Entsprechendes gilt bereits im Hinblick auf § 72 StGB für die Frage der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 2 StR 509/08, NStZ-RR 2009, 170).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 137/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (missverständliche

    Soweit das Landgericht zunächst ausgeführt hat, bei der Tat sei "die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten ... gemäß § 21 StGB gemindert" gewesen (UA S. 16), wäre dies zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft (vgl. BGHSt 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; BGH NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170; Fischer StGB 57. Aufl. § 21 Rdn. 3 m.w.N.); insoweit handelt es sich aber, wie sich aus den weiteren Ausführungen der Urteilsgründe ergibt, unzweifelhaft um ein Formulierungsversehen des Tatrichters, dessen Beweiswürdigung und Feststellungen sich ausdrücklich auf die (erhebliche) Verminderung der Steuerungsfähigkeit beziehen (UA S. 17).
  • OLG Braunschweig, 14.09.2010 - Ws 214/09

    Berufung im Strafverfahren: Rechtsmittelbeschränkung auf die Nichtanwendung einer

    Mit Beschluss vom 13. Februar 2009 (NStZ-RR 2009, 170 ff.) hat der Bundesgerichtshof eine Erklärung des Beschwerdeführers, er nehme die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt gemäß § 64 StGB von der Revision aus, für unwirksam gehalten.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2009 - 3 StR 52/09   

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https://dejure.org/2009,7769
BGH, 03.03.2009 - 3 StR 52/09 (https://dejure.org/2009,7769)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2009 - 3 StR 52/09 (https://dejure.org/2009,7769)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2009 - 3 StR 52/09 (https://dejure.org/2009,7769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - 3 StR 52/09
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 17.07.2008 - 3 StR 248/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Pflicht des Tatrichters zur

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - 3 StR 52/09
    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; BGH Beschl. vom 17. Juli 2008, 3 StR 248/08).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - 3 StR 52/09
    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; BGH Beschl. vom 17. Juli 2008, 3 StR 248/08).
  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13

    Raub (Begriff der Zueignungsabsicht: keine Absicht der Vermögensmehrung

    Eine Ermessensentscheidung, bei der auch berücksichtigt werden kann, dass bei einem ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit eröffnet ist, von einer Unterbringung nach § 64 StGB Abstand zu nehmen, wenn erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme bestehen und eine erfolgversprechende Therapie aufgrund der unzulänglichen Kommunikationsgrundlage mit dem Therapeuten kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 52/09, NStZ-RR 2009, 170, 171, und vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 205, jeweils mwN), hat die Strafkammer nicht getroffen.
  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

    Dieser muss vielmehr das ihm durch die Gesetzesneufassung eingeräumte Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ-RR 2008, 392; NStZ-RR 2009, 170, 171; Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 bei juris).

    Eine Erörterung des Ausnahmefalls ist erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass keine konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB besteht (BGH, Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 Rdn. 6 bei juris; NStZ-RR 2008, 392) oder sonst ein Grund vorliegt, der dem Gericht Anlass geben könnte, nach seinem Ermessen von der Unterbringung abzusehen (BGH NStZ-RR 2009, 170, 171; vgl. die Beispiele bei Fischer a.a.O. Rdn. 23a).

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