Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
§ 238 StGB
Stalking - Beeinträchtigung der Lebensgestaltung - erforderliche Feststellungen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen an die Erfüllung des Tatbestandes der Beeinträchtigung der Lebensgestaltung gem. § 238 Strafgesetzbuch (StGB); Inhaltliche Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigung der Lebensgestaltung durch das Tatgericht
- Judicialis
StGB § 238
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 238
Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung als unabdingbarer Taterfolg bei Stalking - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Detmold, 11.07.2008 - 2 Ds 35/08
- OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 175 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Löbau, 17.04.2008 - 5 Ds 440 Js 16120/07
Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08
Weitergehende Schutzvorkehrungen des Opfers, wie etwa das Verlassen der Wohnung nur noch in Begleitung Dritter und ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, sind nach den Gesetzesmaterialien als schwerwiegend anzusehen (…BT-Drucksache 161575, S. 8 - Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.02.2006; ebenso auch AG Löbau, BeckRS 2008 21682 -- Urteil vom 17.04.2008; Mosbacher, NStZ 2007, 685, 667; Valerius, JuS 2007, 399, 323).
- BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09
Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)
Erfasst werden damit im konkreten Kontext ins Gewicht fallende, gravierende und ernst zu nehmende Folgen, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Modifikationen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (BTDrucks. 16/3641 S. 14; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 175;… Wolters aaO Rdn. 3;… Mosbacher aaO;… kritisch Mitsch aaO S. 1240). - KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19
Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer …
Die Tathandlung muss objektiv geeignet sein (…vgl. Fischer, StGB 66. Aufl., § 238 Rn. 25), Einschränkungen der Lebensführung zu bewirken, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Veränderungen hinausgehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 -, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker
Die Lebensgestaltung des Opfers wird schließlich "schwerwiegend" im Sinne von § 238 Abs. 1 StGB beeinträchtigt, wenn es zu einem Verhalten - etwa einem Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel - veranlasst wird, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte und das zu gravierenden, ernst zu nehmenden Folgen führt, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (…BGH, a.a.O.; OLG Hamm v. 20.11.2008 - 3 Ss 469/08). - OLG Rostock, 27.05.2009 - 1 Ss 96/09
Nachstellung: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
Weitergehende Schutzvorkehrungen des Opfers, wie etwa das Verlassen der Wohnung nur noch in Begleitung Dritter und ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, sind dagegen nach den Gesetzesmaterialien als schwerwiegend anzusehen (vgl. zu Abgrenzungsfragen BT-Drucksache 16/575, S. 8ff - Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.02.2006; ebenso auch OLG Hamm, Beschl. v. 20.11.2008 -3 Ss 469/08-;… LG Heidelberg, Urt. v. 06.05.2008 -2 KLs 22 Js 6935/07;… AG Löbau, Urt. v. 17.04.2008 -5 Ds 440 Js 16120/07-; Peters, NStZ 2009, 238ff.;… Fischer aaO., § 238 Rdnr. 23). - KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19
Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer …
Die Tathandlung muss objektiv geeignet sein (…vgl. Fischer, StGB 66. Aufl., § 238 Rn. 25), Einschränkungen der Lebensführung zu bewirken, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Veränderungen hinausgehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 -, juris).
Rechtsprechung
BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 242 StGB; § 243 StGB
Tenorierung bei gewerbsmäßiger Hehlerei und beim Diebstahl im besonders schweren Fall (Qualifikationstatbestand und Strafzumessungsregel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Inhaltliche Anforderungen an den Schuldspruch bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Eintritt der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei zufallsbedingtem Ausbleiben des Taterfolges
- Judicialis
StGB § 260 Abs. 1
- rechtsportal.de
StGB § 260 Abs. 1
Inhaltliche Anforderungen an den Schuldspruch bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Eintritt der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei zufallsbedingtem Ausbleiben des Taterfolges - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
- BGH, 20.03.2009 - 2 StR 340/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 175
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
Insoweit handelt es sich nicht um einen eigenen Straftatbestand, sondern um eine reine Strafzumessungsvorschrift (…BGH aaO;… Meyer-Goßner/ Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl. Rdn. 49); die Worte "besonders schweren" waren deshalb nicht in den Schuldspruch aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256). - BGH, 27.10.2006 - 2 StR 431/06
Urteilstenor (gewerbsmäßige Hehlerei; Qualifikation)
Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass es sich bei der gewerbsmäßigen Hehlerei um einen Qualifikationstatbestand handelt, der als solcher im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen ist (BGH NStZ-RR 2007, 111). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
Sofern die Kammer hiermit nicht auf die Nähe zur Tatvollendung abgestellt, sondern dem Angeklagten angelastet hat, dass er die Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgab, würde dies im Rahmen der gebotenen Gesamtschau keinen tauglichen Gesichtspunkt darstellen (BGH StV 1985, 411).
- KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17
Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener …
Nach der Gesamtschau aller Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 175) kann der Senat nicht ausschließen, dass eine Erörterung jeweils zu einer geringeren Strafe als der verhängten geführt hätte.