Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08   

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https://dejure.org/2008,5994
OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08 (https://dejure.org/2008,5994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2008 - 3 Ss 469/08 (https://dejure.org/2008,5994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 (https://dejure.org/2008,5994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an die Erfüllung des Tatbestandes der Beeinträchtigung der Lebensgestaltung gem. § 238 Strafgesetzbuch (StGB); Inhaltliche Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigung der Lebensgestaltung durch das Tatgericht

  • Judicialis

    StGB § 238

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 238
    Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung als unabdingbarer Taterfolg bei Stalking

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Löbau, 17.04.2008 - 5 Ds 440 Js 16120/07
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2008 - 3 Ss 469/08
    Weitergehende Schutzvorkehrungen des Opfers, wie etwa das Verlassen der Wohnung nur noch in Begleitung Dritter und ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, sind nach den Gesetzesmaterialien als schwerwiegend anzusehen (BT-Drucksache 161575, S. 8 - Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.02.2006; ebenso auch AG Löbau, BeckRS 2008 21682 -- Urteil vom 17.04.2008; Mosbacher, NStZ 2007, 685, 667; Valerius, JuS 2007, 399, 323).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Erfasst werden damit im konkreten Kontext ins Gewicht fallende, gravierende und ernst zu nehmende Folgen, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Modifikationen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (BTDrucks. 16/3641 S. 14; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 175; Wolters aaO Rdn. 3; Mosbacher aaO; kritisch Mitsch aaO S. 1240).
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Die Tathandlung muss objektiv geeignet sein (vgl. Fischer, StGB 66. Aufl., § 238 Rn. 25), Einschränkungen der Lebensführung zu bewirken, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Veränderungen hinausgehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Die Lebensgestaltung des Opfers wird schließlich "schwerwiegend" im Sinne von § 238 Abs. 1 StGB beeinträchtigt, wenn es zu einem Verhalten - etwa einem Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel - veranlasst wird, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte und das zu gravierenden, ernst zu nehmenden Folgen führt, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen (BGH, a.a.O.; OLG Hamm v. 20.11.2008 - 3 Ss 469/08).
  • OLG Rostock, 27.05.2009 - 1 Ss 96/09

    Nachstellung: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung

    Weitergehende Schutzvorkehrungen des Opfers, wie etwa das Verlassen der Wohnung nur noch in Begleitung Dritter und ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, sind dagegen nach den Gesetzesmaterialien als schwerwiegend anzusehen (vgl. zu Abgrenzungsfragen BT-Drucksache 16/575, S. 8ff - Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.02.2006; ebenso auch OLG Hamm, Beschl. v. 20.11.2008 -3 Ss 469/08-; LG Heidelberg, Urt. v. 06.05.2008 -2 KLs 22 Js 6935/07; AG Löbau, Urt. v. 17.04.2008 -5 Ds 440 Js 16120/07-; Peters, NStZ 2009, 238ff.; Fischer aaO., § 238 Rdnr. 23).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Die Tathandlung muss objektiv geeignet sein (vgl. Fischer, StGB 66. Aufl., § 238 Rn. 25), Einschränkungen der Lebensführung zu bewirken, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Veränderungen hinausgehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2008 - 3 Ss 469/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6757
BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08 (https://dejure.org/2009,6757)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2009 - 2 StR 340/08 (https://dejure.org/2009,6757)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 2 StR 340/08 (https://dejure.org/2009,6757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an den Schuldspruch bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Eintritt der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei zufallsbedingtem Ausbleiben des Taterfolges

  • Judicialis

    StGB § 260 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 260 Abs. 1
    Inhaltliche Anforderungen an den Schuldspruch bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Eintritt der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei zufallsbedingtem Ausbleiben des Taterfolges

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
    Insoweit handelt es sich nicht um einen eigenen Straftatbestand, sondern um eine reine Strafzumessungsvorschrift (BGH aaO; Meyer-Goßner/ Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl. Rdn. 49); die Worte "besonders schweren" waren deshalb nicht in den Schuldspruch aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256).
  • BGH, 27.10.2006 - 2 StR 431/06

    Urteilstenor (gewerbsmäßige Hehlerei; Qualifikation)

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
    Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass es sich bei der gewerbsmäßigen Hehlerei um einen Qualifikationstatbestand handelt, der als solcher im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen ist (BGH NStZ-RR 2007, 111).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08
    Sofern die Kammer hiermit nicht auf die Nähe zur Tatvollendung abgestellt, sondern dem Angeklagten angelastet hat, dass er die Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgab, würde dies im Rahmen der gebotenen Gesamtschau keinen tauglichen Gesichtspunkt darstellen (BGH StV 1985, 411).
  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

    Nach der Gesamtschau aller Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 175) kann der Senat nicht ausschließen, dass eine Erörterung jeweils zu einer geringeren Strafe als der verhängten geführt hätte.
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