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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2009 - 3 StR 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9070
BGH, 03.03.2009 - 3 StR 47/09 (https://dejure.org/2009,9070)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2009 - 3 StR 47/09 (https://dejure.org/2009,9070)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2009 - 3 StR 47/09 (https://dejure.org/2009,9070)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Todesursächlichkeit einer Verletzungshandlung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "roh misshandelt" in § 225 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die Formulierungen in der Strafzumessung

  • Judicialis

    StGB § 225 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 225 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 4
    Todesursächlichkeit einer Verletzungshandlung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "roh misshandelt" in § 225 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Anforderungen an die Formulierungen in der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StGB § 225 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 4
    Todesursächlichkeit einer Verletzungshandlung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "roh misshandelt" in § 225 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Anforderungen an die Formulierungen in der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 166
  • NStZ-RR 2009, 180
  • NStZ-RR 2010, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohe Misshandlung: Darstellung im Urteil)

    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - 3 StR 47/09).
  • BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohes Misshandeln: gefühllose Gesinnung,

    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 47/09, juris Rn. 7; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, aaO; Beck/OK StGB/Eschelbach, 55. Ed., § 225 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der

    Die Feststellung eines rohen Misshandelns setzt daher eine Darstellung nicht nur des objektiven Geschehens, sondern auch der Täter-Gesinnung voraus (BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - 3 StR 47/09 -, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 225 Rn. 9).
  • LG Hildesheim, 11.12.2009 - 26 Ks 17 Js 37992/07

    Heftiger Schlag gegen den Kopf eines vierjährigen Kindes als generell geeignete

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 03.03.2009 (3 StR 47/09) das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des hiesigen Landgerichts zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11856
BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09 (https://dejure.org/2009,11856)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2009 - 5 StR 40/09 (https://dejure.org/2009,11856)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09 (https://dejure.org/2009,11856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09
    Die behauptete Aussage der Nebenklägerin wird demnach auf die bloße Erklärung eines Verfahrensbeteiligten gestützt, mit der indes - wegen des vom Revisionsgericht zu beachtenden Verbots der Rekonstruktion der Beweisaufnahme - über den Inhalt einer Zeugenaussage im Revisionsverfahren kein Nachweis erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 382/06

    Anrechnung in Curacao erlittener Untersuchungshaft im Verhältnis 1:3

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09
    Die Sache ist im Beschlussverfahren entscheidungsreif (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 5 StR 382/06 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Einem anderweitigen Nachweis stünde das vom Revisionsgericht zu beachtende Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme entgegen (BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 180; Beschluss vom 3. September 1997 - 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, 213 f.).
  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 316/13

    Geltung des Rekonstruktionsverbotes (Bedeutung einer Zeugenaussage)

    Der Senat ist durch das Rekonstruktionsverbot (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 180, und 22. August 2012 - 4 StR 211/12) gehindert festzustellen, ob diese Aussagen im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174, 175).
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08, 1 AR 1185/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14339
KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08, 1 AR 1185/08 (https://dejure.org/2008,14339)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 4 Ws 89/08, 1 AR 1185/08 (https://dejure.org/2008,14339)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 4 Ws 89/08, 1 AR 1185/08 (https://dejure.org/2008,14339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Keine überlange U-Haft durch übermotivierte Verteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981 - (2) 1 HEs 40/91 (11/81) - OLG Düsseldorf MDR 1987, 1048; LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 120 Rdn. 16 b, 34, 38; Meinen in Heghmann/Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, Untersuchungshaft, Rdn. 226; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 121 Rdn. 21; KK-Boujong, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 16, 21; siehe auch die Hinweise des BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, zu einem unlauteren, das Verfahren verzögernden Verhalten der Verteidigung, Rdn. 56, sowie zum vorgeschlagenen Procedere einer Fristsetzung BGH a.a.O.).

    Die längere Unterbrechung der Hauptverhandlung vom 21. August bis zum 10. September 2008 war bis Ende August den Urlauben der beiden Verteidiger des Angeklagten, danach dem einwöchigen Urlaub des Vorsitzenden (vgl. zum Urlaubsanspruch der Richter BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 -) geschuldet.

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.

    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH, Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Die zweite wesentliche, der Justiz nicht anzulastende Ursache für die nach wie vor geringe Terminierungsdichte liegt darin, dass sich der Angeklagte am 4. Juni 2008 einer schweren Herzklappenoperation unterziehen musste und das Verfahren durch die anschließende vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit gemäß § 229 Abs. 3 StPO vom 4. Juni bis zum zunächst 7. Juli, verlängert bis zum 16. Juli 2008 notwendigerweise unterbrochen war (vgl. BVerfGE 36, 264, 274 f.; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 8. Februar 2005 - (5) 1 HEs 18/05 (8/05) -).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981 - (2) 1 HEs 40/91 (11/81) - OLG Düsseldorf MDR 1987, 1048; LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 120 Rdn. 16 b, 34, 38; Meinen in Heghmann/Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, Untersuchungshaft, Rdn. 226; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 121 Rdn. 21; KK-Boujong, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 16, 21; siehe auch die Hinweise des BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, zu einem unlauteren, das Verfahren verzögernden Verhalten der Verteidigung, Rdn. 56, sowie zum vorgeschlagenen Procedere einer Fristsetzung BGH a.a.O.).
  • KG, 10.08.1989 - 4 Ws 182/89
    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH, Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05

    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981 - (2) 1 HEs 40/91 (11/81) - OLG Düsseldorf MDR 1987, 1048; LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 120 Rdn. 16 b, 34, 38; Meinen in Heghmann/Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, Untersuchungshaft, Rdn. 226; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 121 Rdn. 21; KK-Boujong, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 16, 21; siehe auch die Hinweise des BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, zu einem unlauteren, das Verfahren verzögernden Verhalten der Verteidigung, Rdn. 56, sowie zum vorgeschlagenen Procedere einer Fristsetzung BGH a.a.O.).
  • FG Hamburg, 10.12.1993 - I 38/92

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,95830
KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08 (https://dejure.org/2008,95830)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08 (https://dejure.org/2008,95830)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 1 AR 1185/08 - 4 Ws 89/08 (https://dejure.org/2008,95830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft; Verfahrensverzögerung durch sukzessives Einbringen neuer Beweisanträge durch die Verteidigung

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 120 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 120 Abs. 1 S. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 180
  • StV 2009, 534
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 120 Rdn. 16 b, 34, 38; Meinen in Heghmann/Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, Untersuchungshaft, Rdn. 226; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 121 Rdn. 21; KK-Boujong, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 16, 21; siehe auch die Hinweise des BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, zu einem unlauteren, das Verfahren verzögernden Verhalten der Verteidigung, Rdn. 56, sowie zum vorgeschlagenen Procedere einer Fristsetzung BGH a.a.O.).

    Die längere Unterbrechung der Hauptverhandlung vom 21. August bis zum 10. September 2008 war bis Ende August den Urlauben der beiden Verteidiger des Angeklagten, danach dem einwöchigen Urlaub des Vorsitzenden (vgl. zum Urlaubsanspruch der Richter BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 -) geschuldet.

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH , Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.

    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Die zweite wesentliche, der Justiz nicht anzulastende Ursache für die nach wie vor geringe Terminierungsdichte liegt darin, dass sich der Angeklagte am 4. Juni 2008 einer schweren Herzklappenoperation unterziehen musste und das Verfahren durch die anschließende vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit gemäß § 229 Abs. 3 StPO vom 4. Juni bis zum zunächst 7. Juli, verlängert bis zum 16. Juli 2008 notwendigerweise unterbrochen war (vgl. BVerfGE 36, 264, 274 f.; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 8. Februar 2005 - (5) 1 HEs 18/05 (8/05) -).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981.
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05

    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • KG, 10.08.1989 - 4 Ws 182/89
    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • FG Hamburg, 10.12.1993 - I 38/92

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH , Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.
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