Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 19.01.2009

Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8294
BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09 (https://dejure.org/2009,8294)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2009 - 5 StR 74/09 (https://dejure.org/2009,8294)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09 (https://dejure.org/2009,8294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 56b StGB; § 55 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Betrug (Individualisierung einzelner Taten bei Serienstraftaten); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung von Bewährungsauflagen); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten wegen Einbeziehung einer Vorverurteilung in die Gesamtstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 55; StGB § 56g
    Revision eines Angeklagten wegen Einbeziehung einer Vorverurteilung in die Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    a) Die Einbeziehung der Strafe gegen den Angeklagten B. aus dem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 14. März 2006 setzt voraus, dass wegen des Ablaufs der bis zum 13. März 2008 bestimmten Bewährungszeit noch kein Erlass nach § 56g StGB erfolgt war (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08 Rdn. 3; Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 6).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    Das neue Tatgericht wird zudem feststellen müssen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Angeklagte B. im Rahmen der Bewährung Leistungen nach § 56b Abs. 2, 3 StGB erbracht hat, die bei der Einbeziehung in eine nicht aussetzungsfähige Gesamtstrafe nach § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB in der Regel anzurechnen wären (vgl. BGHSt 36, 378, 381 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    c) Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 3. März 2009 darauf hin, dass im Fall des Bestehens einer Gesamtstrafenlage mit der zu a) erörterten Vorverurteilung bei der Bildung der Gesamtstrafe das Spannungsverhältnis zwischen § 55 StGB und § 56g StGB zu würdigen ist (dazu BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 2; BGH aaO Rdn. 4).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    An einer "Vermittlung" fehlte es, weil die Angeklagten entgegen den ausdrücklichen Erklärungen der Angeklagten L. gegenüber der Bundesagentur miteinander verflochten waren (vgl. zum Begriff der Verflechtung BSG NJW 2007, 1902, 1903 f.).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11

    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt;

    Dass die Bewährungszeit bei Erlass des erstinstanzlichen Urteils abgelaufen war, stünde der Einbeziehung nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 2 BvR 51/90, NJW 1991, 558; BGH, Urteil vom 27. März 1991 - 3 StR 358/90, NJW 1991, 2847; Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09, wistra 2009, 317).

    Allerdings wäre eine damit einhergehende Härte bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 26. März 2009, aaO mwN); etwaige erbrachte Bewährungsauflagen wären auf die Strafe anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).

  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei

    Das Landgericht war gehalten, bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, dass er nach Ablauf der Bewährungszeit durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BGH, aaO, NStZ 1993, 235; BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09, wistra 2009, 317).
  • BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung

    Der Schuldspruch ist nach dem Beschluss des Senats vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09 - rechtskräftig.
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung lagen vor, da die Reststrafe der aus den beiden Strafen der vorgenannten Urteile gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Wochen zum Urteilszeitpunkt - trotz Ablaufs der Bewährungszeit ? noch nicht erlassen war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92; Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18442
OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08 (https://dejure.org/2009,18442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2009 - 1 Ss 99/08 (https://dejure.org/2009,18442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 1 Ss 99/08 (https://dejure.org/2009,18442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessung bei Straftaten mit Bagatellcharakter; Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des gerechten Schuldausgleichs

  • rechtsportal.de

    Strafzumessung bei Straftaten mit Bagatellcharakter; Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des gerechten Schuldausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 205 (Ls.)
  • NZV 2009, 522 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Dabei müssen jene Umstände derart beschaffen sein, dass sie die Tat deutlich aus dem Durchschnitt der typischerweise vorkommenden Straftaten gleichen Deliktstypus herausheben (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 29. Mai 2002 - 1 Ss 19/02 - Beschluss vom 2. Juli 2002 - 1 Ss 45/02 - vom 25. September 2006 - 1 Ss 68/06 - Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 Ss 3/07 -).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. u. a. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 bis 3189 sowie KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zur Leistungserschleichung durch "Schwarzfahren", zitiert nach juris).

    Eine Beförderungserschleichung, die lediglich im Fahren ohne Fahrschein besteht, liegt nach ihrem objektiven Gewicht an der untersten Grenze desjenigen Bereichs menschlichen Verhaltens, den die Rechtsordnung mit Strafe bedroht (vgl. KG Strafverteidiger 2004, 383; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Ausnahmslos steht der Bagatellcharakter der Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht entgegen (vgl. BverfG, 2 BvR 710/04, OLG Stuttgart NJW 2006, 1222 sowie 1. Strafsenat a. a. O.).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Auch die Überschreitung der Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ist bei Bagatelldelikten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ( vgl. 4. Strafsenat BGH NJW 2008, 672 f. - zur Leistungserschleichung durch "Schwarzfahren"-).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, dass von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (BGHSt 24, 40, 42).
  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Eine Beförderungserschleichung, die lediglich im Fahren ohne Fahrschein besteht, liegt nach ihrem objektiven Gewicht an der untersten Grenze desjenigen Bereichs menschlichen Verhaltens, den die Rechtsordnung mit Strafe bedroht (vgl. KG Strafverteidiger 2004, 383; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. u. a. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 bis 3189 sowie KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zur Leistungserschleichung durch "Schwarzfahren", zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09

    Berufung im Strafverfahren: Konkurrenzverhältnis bei mehreren Betrugshandlungen;

    Nach dieser Vorschrift dürfen kurze Freiheitsstrafen statt möglicher Geldstrafen nur dann verhängt werden, wenn besondere Umstände entweder in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters gegeben sind, die einen solchen Strafausspruch zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (zur Anwendung des § 47 StGB wird auf die umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen; vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 - 1 Ss 99/08 - m.w.N.).

    Allein täterbezogene Umstände wie einschlägige Vorstrafen und Bewährungsversagen sind, für sich genommen, ungeeignet, eine solche Sanktion zu legitimieren (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 a.a.O. m.w.N., Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 Ss 79/07 - bei juris).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Sie ist bei Delikten mit Bagatellcharakter nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen denkbar (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, 1 Ss 99/08 - zitiert in juris; Fischer, § 47 Rdn. 6a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht