Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 31.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2009 - 2 StR 545/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7833
BGH, 20.03.2009 - 2 StR 545/08 (https://dejure.org/2009,7833)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2009 - 2 StR 545/08 (https://dejure.org/2009,7833)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2009 - 2 StR 545/08 (https://dejure.org/2009,7833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Zur Prozessverschleppung gestelltes Ablehnungsgesuch (Rechtsmissbrauch; Prozessdestruktion; Konfliktverteidigung; haltlose Provokation; engagierte, gegebenenfalls auch mutigen Strafverteidigung im wohlverstandenen Interesse des Beschuldigten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsgesuch wegen Zweifeln an der prozessordnungsgemäßen Leitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden der Strafkammer; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als offensichtlich unbegründet

  • Judicialis

    StPO § 26a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26a Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Befangenheitsgesuch wegen Zweifeln an der prozessordnungsgemäßen Leitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden der Strafkammer; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als offensichtlich unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-hannover.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ethik der Anwaltschaft - Selbstregulierung oder Selbstbespiegelung?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17

    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen

    Die Regelung beinhaltet damit eine Abwehrmöglichkeit gegen exzessiv und rechtsmissbräuchlich gestellte Ablehnungsanträge, die etwa auf völlig haltlose und unzutreffende Vorwürfe gestützt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 2009 - 2 StR 545/08, NStZ-RR 2009, 207) oder die sich aus einer Gesamtwürdigung von Indizien ergeben (vgl. Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 26a Rn. 24 und Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 26a Rn. 6 mwN).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 3 W 69/10

    Beanstandung konfrontativen Verhaltens eines Rechtsanwalts im Zivilprozess

    Eine solche hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Strafprozesses in den letzten Jahren mehrfach gerügt, sie zum Anlass genommen, die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschränken und sie als auch den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderlaufend bezeichnet (BGH NStZ-RR 2009, 207; BGH NJW 2007, 2419; BGH GS NStZ 2005, 341; Müller NJW 2009, 3745).
  • OLG München, 24.03.2011 - 3 W 69/10

    Anfechtung einer für verspätet gehaltenen Befangenheitsrüge gegenüber einem

    Eine solche hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Strafprozesses in den letzten Jahren mehrfach gerügt, sie zum Anlass genommen, die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschränken und sie als auch den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderlaufend bezeichnet (BGH NStZ-RR 2009, 207 [BGH 20.03.2009 - 2 StR 545/08] ; BGH NJW 2007, 2419 [BGH 23.04.2007 - GSSt 1/06] ; BGH GS NStZ 2005, 341 [BGH 25.01.2005 - 3 StR 445/04] ; Müller NJW 2009, 3745).
  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2011 - 27 KLs 14/10
    Es ist dafür nicht erforderlich, dass die Vortat derart konkretisiert feststeht, dass deren Täter, Tatzeit und Tatort bekannt sind; erforderlich ist nur, dass zur tatrichterlichen Überzeugung zweifelsfrei gesichert ist, dass die betroffenen Geldmittel aus einer Katalogtat des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB stammen (so Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2008, Az. 5-04 KLs - 5110 Js 202422/07 [10/08]; bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2009, Az. 2 StR 545/08. Ebenso: Fischer, StGB, 58. Auflage 2011, § 261 Rdn. 9; Beckscher Online-Kommentar zum StGB, Stand 01.12.2010, § 261 Rdn. 10; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Auflage 2010, § 261 Rdn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2011 - 5-27
    Es ist dafür nicht erforderlich, dass die Vortat derart konkretisiert feststeht, dass deren Täter, Tatzeit und Tatort bekannt sind; erforderlich ist nur, dass zur tatrichterlichen Überzeugung zweifelsfrei gesichert ist, dass die betroffenen Geldmittel aus einer Katalogtat des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB stammen (so Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2008, Az. 5-04 KLs - 5110 Js 202422/07 [10/08]; bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2009, Az. 2 StR 545/08. Ebenso: Fischer, StGB, 58. Auflage 2011, § 261 Rdn. 9; Beckscher Online-Kommentar zum StGB, Stand 01.12.2010, § 261 Rdn. 10; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Auflage 2010, § 261 Rdn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9049
OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,9049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2009 - 3 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,9049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2009 - 3 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,9049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 Abs 2 StPO, § 247 StPO
    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung bei Konstellation "Aussage gegen Aussage" und zeitweisem Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Zeugenvernehmung

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 247

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 247
    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Sachlage; Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Sachlage; Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 28.01.1986 - 1 Ss 30/86

    Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal ohne Anwesenheit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09
    Auch hierdurch wird er in seinen Möglichkeiten, sich selbst zu verteidigen, beeinträchtigt, weil auch die umfangreichste Unterrichtung durch den Vorsitzenden den persönlichen Eindruck des Angeklagten und dessen ständige Anwesenheit nicht zu ersetzen vermag (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 89).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09
    Zwar erfordert nicht jede Aussage-gegen Aussage-Konstellation die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (so zutreffend OLG Celle, NStZ 2009, 175, weitergehend OLG Koblenz, NStZ-RR 200, 176 mwN; wohl auch OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107).
  • OLG Celle, 16.10.2008 - 1 Ws 517/08

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für eine Berufung gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09
    Zwar erfordert nicht jede Aussage-gegen Aussage-Konstellation die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (so zutreffend OLG Celle, NStZ 2009, 175, weitergehend OLG Koblenz, NStZ-RR 200, 176 mwN; wohl auch OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107).
  • KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Sachlage

    Dieser ist aber - auch nach der Neufassung des § 147 StPO - nur dem Verteidiger zugänglich, so dass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (vgl. OLG Celle, NStZ 2009, 175; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 207 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.07.2020 - 5 Ws 202/20

    Pflichtverteidiger, Aussage-gegen-Aussage

    Sind die Angaben des den Angeklagten belastenden einzigen Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen, ist die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich (OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Februar 1999, Az. 1 Ws 43/99 = NStZ-RR 2000, 176, beck-online; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31. März 2009, Az. 3 Ws 271/09 = NStZ-RR 2009, 207, beck-online; LG München II Beschluss vom 10. Juli 2018, Az. 2 Qs 19/18 = BeckRS 2018, 38513, beck-online).
  • LG Hamburg, 10.02.2010 - 601 Qs 9/10

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sachlage bei Aussage gegen Aussage;

    Bei dieser Beweislage, in der Aussage gegen Aussage steht, sind die Angaben der die Angeklagte belastenden Zeugin einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 31.03.2009, 3 Ws 271/09 m.w.N.).
  • LG Leipzig, 30.03.2023 - 5 Qs 15/23

    Pflichtverteidiger, U-Haft im Ausland, Spezialitätsgrundsatz, Straferwartung,

    Ebenfalls verfängt der Verweis des Beschwerdeführers auf den Beschluss des OLG Frankfurt a.M., vom 31.3.2009 - 3 Ws 271/09 - (NStZ-RR 2009, 207) nicht.
  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt zur Schwierigkeit der Sachlage, wenn zu der Aussage des einzigen Belastungszeugen keine weiteren Indizien hinzukommen, aus denen auf die Richtigkeit der Angaben des Belastungszeugen geschlossen werden kann, so dass eine eingehende Glaubhaftigkeitsprüfung erforderlich ist (KG BeckRS 2013, 19704; OLG Celle StV 2009, 8; NStZ 2009, 175; in diese Richtung auch OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2009, 207; LG Hamburg BeckRS 2010, 20477; sa OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107 (108); OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 176).
  • LG Wiesbaden, 04.03.2020 - 1 Qs 8/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Rechtsmittel

    Dieser ist aber nur dem Verteidiger zugänglich, so dass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (OLG Frankfurt. Beschluss vom 31. März 2009 - 3 Ws 271/09 -, Rn. 4).
  • LG Braunschweig, 22.08.2017 - 3 Qs 74/17

    Pflichtverteidiger, Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage

    Dieser ist aber - auch nach der Neufassung des § 147 StPO - nur dem Verteidiger zugänglich, sodass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vorn 31.03.2009 - 3 Ws 271/09 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht