Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9453
OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09 (https://dejure.org/2009,9453)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.04.2009 - 1 Ws 205/09 (https://dejure.org/2009,9453)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. April 2009 - 1 Ws 205/09 (https://dejure.org/2009,9453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Verfahren über einen Wiederaufnahmeantrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 141 StPO; § 364a StPO
    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf das Wiederaufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf das Wiederaufnahmeverfahren

  • Judicialis

    StPO § 141; ; StPO § 364a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 141; StPO § 364a
    Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf das Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09
    Eine Verteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren erfolgt für dieses und gilt - mit Ausnahme einer Revisionshauptverhandlung, vgl. BGHSt 19, 258 - für das gesamte Verfahren bis zu dessen Abschluss.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1982 - 1 Ws 819/82
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09
    OLG Düsseldorf MDR 1983, 428 (= NStZ 1983, 235).
  • RG, 29.06.1891 - 1647/91

    Ist im Falle notwendiger Verteidigung dem Angeklagten, gegen welchen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09
    Zwar vertritt die herrschende Meinung - im Anschluss an die vor Inkrafttreten von § 364a StPO ergangene Entscheidung RGSt 22, 97 - die Ansicht, eine im Ursprungsverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung erstrecke sich auch noch auf das Verfahren über einen Wiederaufnahmeantrag (zum Meinungsstand vgl. Löwe-Rosenberg/Gössel, StPO, 25. Aufl., § 364a Rdn. 3 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 30.06.1964 - III C 181.62

    Nachweis der Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung - Formbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.2009 - 1 Ws 205/09
    Die dem folgenden überwiegend älteren obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Bremen NJW 1964, 2175, OLG Hamm NJW 1958, 641 (642) und 1971, 1418.
  • LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10

    Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten

    Demgegenüber wird die vom Amtsgericht Mannheim im vorliegenden Verfahren geteilte und in der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck kommende Ansicht, dass eine im Ursprungsverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über den Wiederaufnahmeantrag nicht fortwirke, bislang nur vereinzelt vertreten (vgl. nunmehr OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208; SK-StPO-Frister/Deiters, § 364a RN 5; KK-StPO-Laufhütte, 6. Auflage, § 141 RN 10; KMR-StPO-Eschelbach § 364a RN 37 ff.; zweifelnd bzgl. des unten wiedergegebenen Ausgangspunkts des Reichsgerichts auch v. Hentig, Wiederaufnahmerecht, S. 151 FN 2).

    Eine Kontinuität mit dem Ursprungsverfahren und der dort geführten Verteidigung besteht deshalb häufig schon wegen des Zeitablaufs nicht (OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208).

    Im Gegenteil: Folgte man der herrschenden Meinung, bestünde die Gefahr, dass ohne ein Kostenrisiko für den Verurteilten völlig aussichtslose Wiederaufnahmeanträge gestellt werden könnten, die konsequenterweise Gebührenansprüche der Pflichtverteidiger entstehen ließen, was zu einer aus Sicht der Kammer nicht zu rechtfertigenden Belastung des Steuerfiskus führen würde (ähnlich OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, 209).

  • OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13

    Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über

    Die Pflichtverteidigerbestellung im Ausgangsverfahren endet mit dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens und wirkt nicht im Wiederaufnahmeverfahren fort (Anschluss an OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 15.04.2009, 1 Ws 205/09, StraFo 2009, 242 und Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).

    An dieser Auffassung hält der Senat indessen nicht mehr fest und schließt sich der im Vordringen befindlichen Gegenansicht an, die mit überzeugender Begründung eine Fortwirkung der im Ursprungsverfahren erfolgten Beiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren ablehnt (vgl. insbes. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2009, 208, 209 sowie LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, 6 Qs 10/10, bei juris; KMR-Eschelbach, § 364a StPO, Rn. 33-47; KK-Lauf-hütte/Willnow, StPO, 7. Auflage, § 141 Rn. 9 und KK-Schmidt, a. a. O., § 364a Rn. 2; SK-StPO-Frister/Deiters, § 364a Rn. 3-5).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20

    Keine Fortwirkung früherer Pflichtverteidigerbestellung für das

    Den Antrag auf Bestellung eines Verteidigers hat es unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats zurückgewiesen, wonach die frühere Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwältin A im Wiederaufnahmeverfahren fortgelte (vgl. OLG Frankfurt [Senat] BeckRS 2012, 15152; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 1 Ws 71/10 und die bislang h.M.; str., a.A. OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, ThüringerOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 Ws 283/13 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; zum Meinungsstand: Schmidt in KK-StPO 8. Aufl. § 364a Rn. 2).
  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

    Auch ist der Gegenmeinung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 Ws 205/09 - = NStZ-RR 2009, 208; LG Mannheim, Beschluss vom 2. August 2010 - 6 Qs 10/10 - ) zuzugeben, dass die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Ansicht (vgl. Schmidt in KK-StPO, 6. Aufl., § 364a Rdn. 2, m.w.Nachw.) in Einzelfällen zu sachwidrigen Ergebnissen führen kann.
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2010 - 112-IV-09
    : I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 27. Oktober 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Oktober 2009 (1 Ws 205/09), mit dem sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Beschwerdebescheid des Generalstaatsanwaltes des Freistaates Sachsen vom 13. Juli 2009 als unzulässig verworfen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht