Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 03.04.2009

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 5/9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08, 5-9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08   

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LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 5/9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08, 5-9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08 (https://dejure.org/2008,44826)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.05.2008 - 5/9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08, 5-9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08 (https://dejure.org/2008,44826)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 5/9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08, 5-9a Qs 5/08 - 332 Js 1558/08 (https://dejure.org/2008,44826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bemessung der Wertgrenze für die Bestimmung eines bedeutenden Fremdschadens als Voraussetzung für die vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis; Zulässigkeit einer rein rechnerischen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der Gefahr einer Überbewertung ...

  • soundsites.net PDF
  • recht21.com PDF

    §§ 69, 142 StGB; 111a StPO
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Wertgrenze für die Bestimmung des bedeutenden Fremdschadens

  • stvh.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kfz-expert.de (Auszüge)

    § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB
    Wertgrenze des bedeutenden Schadens im Sinne von § 69 II Nr. 3 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Schleswig, 02.11.1977 - 1 Ss 670/77

    Objektive wirtschaftliche Gesichtspunkte; Bedeutender Schaden; Behebung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    In Entsprechung des in § 142 Abs. 4 StGB verwendeten Begriffes erfasst der Begriff des bedeutenden Schadens grundsätzlich die Bergungs- und Reparaturkosten, also die Kosten zur Behebung des eingetretenen Sachschadens einschließlich der Mehrwertsteuer sowie den entstandenen merkantilen Minderwert unter Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensentwicklung (so bereits OLG Schleswig, Urteil vom 02.11.1977 - 1 Ss 670/77 - in VRS 54, S. 33, 35).
  • LG Kassel, 09.06.1993 - 3 Qs 194/93
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Demgegenüber ging das Landgericht Kassel in einem Beschluss vom 09.06.1993 (Az. 3 Qs 194/93, zitiert nach Juris) für die Bestimmung des bedeutenden Sachschadens von einem Grenzbetrag von 1.500,00 DM aus, wiederum entgegen Landgericht Köln in einem Beschluss vom 06.12.1999 (Az. 105 Qs 804/93, zitiert nach Juris), das wiederum 2.000,00 DM als maßgeblichen Fremdschaden anerkannte.
  • LG Kaiserslautern, 26.01.2004 - 5 Qs 8/04

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen bedeutender Schadenshöhe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Diese Entwicklung der Rechtsprechung nahm ihren Fortgang in einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 13.05.2003 (Az. 603 Qs 231/03, zitiert nach Juris) und einem Wertgrenzenansatz von 1.250,00 EUR, einer weiteren Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 23.12.2004 (Az. 603 Qs 536/04, zitiert nach Juris) mit der Festlegung der Wertgrenze in Höhe von 1.250,00 EUR (ebenso LG Kaiserslautern, Beschluss vom 26.01.2004, Az. 5 Qs 8/04, zitiert nach Juris).
  • LG Heidelberg, 13.02.2006 - 2 Qs 9/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verkehrsunfallflucht: Wertgrenze für das

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Diese Bestimmung der Wertgrenze mit einem Schadensbetrag von 1.300,00 EUR verfestigte sich dann in der Rechtsprechung bis ins Jahr 2006 hinein, ohne sich jedoch einheitlich Geltung zu verschaffen (LG Braunschweig, Beschluss vom 22.11.2004, Az. 8 Qs 392/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.02.2005, Az. 1 Ss 19/05; LG Berlin, Beschluss vom 17.03.2005, Az. 516 Qs 59/05; LG Paderborn, Beschluss vom 05.09.2005, Az. 1 Qs 118/05; LG Gera, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 Qs 359/05; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005, Az 2 Ss 278/05; LG Wuppertal, Beschluss vom 09.10.2006, Az. 25 Qs 79/06; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 536 Qs 40/06; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006, Az. 2 Qs 9/06, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 12.05.2005 - 2 Ss 278/05

    Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Entziehung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Diese Bestimmung der Wertgrenze mit einem Schadensbetrag von 1.300,00 EUR verfestigte sich dann in der Rechtsprechung bis ins Jahr 2006 hinein, ohne sich jedoch einheitlich Geltung zu verschaffen (LG Braunschweig, Beschluss vom 22.11.2004, Az. 8 Qs 392/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.02.2005, Az. 1 Ss 19/05; LG Berlin, Beschluss vom 17.03.2005, Az. 516 Qs 59/05; LG Paderborn, Beschluss vom 05.09.2005, Az. 1 Qs 118/05; LG Gera, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 Qs 359/05; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005, Az 2 Ss 278/05; LG Wuppertal, Beschluss vom 09.10.2006, Az. 25 Qs 79/06; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 536 Qs 40/06; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006, Az. 2 Qs 9/06, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Hamburg, 13.05.2003 - 603 Qs 231/03
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Diese Entwicklung der Rechtsprechung nahm ihren Fortgang in einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 13.05.2003 (Az. 603 Qs 231/03, zitiert nach Juris) und einem Wertgrenzenansatz von 1.250,00 EUR, einer weiteren Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 23.12.2004 (Az. 603 Qs 536/04, zitiert nach Juris) mit der Festlegung der Wertgrenze in Höhe von 1.250,00 EUR (ebenso LG Kaiserslautern, Beschluss vom 26.01.2004, Az. 5 Qs 8/04, zitiert nach Juris).
  • LG Braunschweig, 22.11.2004 - 8 Qs 392/04

    Aufhebung des Beschlusses

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Diese Bestimmung der Wertgrenze mit einem Schadensbetrag von 1.300,00 EUR verfestigte sich dann in der Rechtsprechung bis ins Jahr 2006 hinein, ohne sich jedoch einheitlich Geltung zu verschaffen (LG Braunschweig, Beschluss vom 22.11.2004, Az. 8 Qs 392/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.02.2005, Az. 1 Ss 19/05; LG Berlin, Beschluss vom 17.03.2005, Az. 516 Qs 59/05; LG Paderborn, Beschluss vom 05.09.2005, Az. 1 Qs 118/05; LG Gera, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 Qs 359/05; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005, Az 2 Ss 278/05; LG Wuppertal, Beschluss vom 09.10.2006, Az. 25 Qs 79/06; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 536 Qs 40/06; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006, Az. 2 Qs 9/06, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.10.1989 - 3 Qs 244/89
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Demgegenüber nahm das Landgericht Nürnberg-Fürth im Beschluss vom 20.10.1989 (Az. 3 Qs 244/89, zitiert nach Juris) bereits zu diesem Zeitpunkt eine Wertgrenze von 2.000,00 DM als maßgebend an, was unter Berücksichtigung des allgemeinen Fortschreitens der Material- und Lohnkosten im Reparaturwesen in einem Beschluss des Landgerichts Bonn (Az. 34 Qs 168/90, zitiert nach Juris) unter dem 24.08.1990 mit einem Schadensbetrag von 2.000,00 DM Bestätigung fand (so auch LG Flensburg, Beschluss vom 31.05.1991, Az. II Qs 84/91, zitiert nach Juris).
  • LG Hamburg, 29.03.1999 - 603 Qs 191/99
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Die Uneinheitlichkeit der diesbezüglichen Rechtsprechung, auch gerade angesichts des Zeitablaufs, verdeutlicht des Weiteren eine Beschlussentscheidung des Landgerichts Hamburg vom 29.03.1999 (Az. 603 Qs 191/99, zitiert nach Juris), die trotz Zeitablaufs wiederum eine Wertgrenze von 2.000,00 DM für maßgeblich hielt, Bestätigung erfuhr diese Festlegung durch ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.06.2002 (Az. (565) 95/150 Pls 1612/01 Ns (74/02), zitiert nach Juris), das trotz des im Vergleich zur vorher zitierten Entscheidung weiter vergangenen Zeitraums weiterhin an der Wertgrenze von 2.000,00 DM festhielt.
  • LG Köln, 28.02.2006 - 101 Qs 20/06
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
    Demgegenüber ging das Landgericht Köln in einem Beschluss vom 28.02.2006 (Az. 101 Qs 20/06, zitiert nach Juris) von einer Größenordnung des Schadensumfangs von mindestens 1.000,00 EUR aus, um die Wertgrenze des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zu bestimmen.
  • LG Paderborn, 05.09.2005 - 1 Qs 118/05

    Grenze des "bedeutenden Sachschadens" i. S. d. § 69 Absatz 2 Nummer 3

  • LG Hamburg, 23.12.2004 - 603 Qs 536/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Bedeutender Schaden bei Unfallflucht

  • LG Wuppertal, 27.04.1994 - 23 Qs 200/94
  • LG Berlin, 17.03.2005 - 516 Qs 59/05

    Die Grenze für einen bedeutenden Schaden i. s. d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt

  • OLG Jena, 14.02.2005 - 1 Ss 19/05

    Bedeutender Schaden an fremden Sachen i.S. von § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB

  • LG Berlin, 15.02.2006 - 536 Qs 40/06
  • LG Wuppertal, 09.10.2006 - 25 Qs 79/06
  • OLG Frankfurt, 10.08.1976 - 2 Ss 396/76
  • LG Gera, 22.09.2005 - 1 Qs 359/05

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall im fließenden Verkehr und ermöglicht ein

  • LG Köln, 06.12.1993 - 105 Qs 804/93
  • LG Bonn, 24.08.1990 - 34 Qs 168/90
  • LG Zweibrücken, 08.11.2002 - Qs 133/02
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2018 - 5 Qs 58/18

    "Bedeutender Fremdschaden" i. S. d. 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB erst ab 2500 EUR? -

    Ein exakte Ermittlung der Kostenentwicklung bei der Beseitigung von Unfallfolgen ist nicht zuletzt wegen der Vielfältigkeit der Unfallszenarien von geringer Aussagekraft Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz, LG Frankfurt am Main, Beschluss v. 13.05.2008, Az 5/9a Qs 5/08) Die Verbraucherpreise für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sind allein in den Jahren von 2010 bis 2016 um 11, 6 % angestiegen (vgl. Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Klassifikation CC 0723) Im gleichen Zeitraum steigerte sich der Reallohnindex lediglich um 7, 8 % (vgl. Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Reallohnindex und Nominallohnindex, 4. Vierteljahr 2017).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2018 - 5 Qs 73/18

    Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei oberflächlicher

    Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz, LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.05.2008, Az. 5/9a Qs 5/08).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.12.2019 - 5 Qs 73/19

    Bedeutender Fremdschaden bei Verkehrsunfall

    Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz, LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.05.2008, Az. 5/9a Qs 5/08).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2020 - 5 Qs 4/20

    Kein dringender Grund für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis

    Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.05.2008, Az. 5/9a Qs 5/08).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 5 Qs 23/18

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz, LG Frankfurt am Main, Beschluss v. 13.05.2008, Az. 5/9a Qs 5/08).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08   

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https://dejure.org/2009,25647
OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08 (https://dejure.org/2009,25647)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.04.2009 - 1 Ss 182/08 (https://dejure.org/2009,25647)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. April 2009 - 1 Ss 182/08 (https://dejure.org/2009,25647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 215 (Ls.)
  • NZV 2009, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Der Annahme des Berufungsgerichts, die Unvereinbarkeit des Bescheides der Stadt E. mit dem Gemeinschaftsrecht sei offensichtlich und die Stadtverwaltung E. habe sich bewusst über das Gemeinschaftsrecht hinweggesetzt, steht bereits entgegen, dass einige Oberverwaltungsgerichte in Kenntnis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 und vom 06.04.2006 (die letztgenannte und die des EuGH vom 28.09.2006 konnten der Stadtverwaltung E. bei Erlass des Bescheids am 31.01.2006 nicht bekannt sein) davon ausgehen, die vollziehende Gewalt der Bundesrepublik Deutschland sei in Fällen, in denen eine EU-Fahrerlaubnis unter offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften erworben wurde, entweder befugt, gemäß § 28 Abs. 4 FeV die Anerkennung dieses ausländischen Hoheitsaktes zu verweigern (so OVG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2007, NJW 2007, 2650, 2652) oder sie sei berechtigt, von dem Betroffenen einen Eignungsnachweis nach den deutschen Vorschriften zu verlangen und ihm bei unterbliebener Beibringung eines solchen Nachweises das Recht abzuerkennen, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (vgl. in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschluss vom 29.08.2006, VRS 111, 383, 398).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Zwischen verwaltungsrechtlicher Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Verwaltungsentscheidung ist in diesen Fällen strikt zu trennen (vgl. hierzu auch: OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.05.2007, Az.: 2 St OLG Ss 50/07, bei juris).
  • EuGH, 02.07.1998 - C-225/95

    Kapasakalis

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Ob der Bescheid der Stadt E. vom 31.01.2006 im Hinblick auf die Entscheidungen des EuGH vom 06.04.2006 (Az.: C-227/95 - Rechtssache Halbritter) und vom 28.09.2006 (Az.: C-340/05 - Rechtssache Kremer) - wie die Strafkammer meint - europarechtswidrig ist, kann offen bleiben, denn er ist - anders als die Strafkammer meint - jedenfalls nicht nichtig.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Durchgreifende Argumente dafür, diesen Verwaltungsakt als nichtig im Sinne des § 44 Abs. 1 ThürVwVfG anzusehen, seien - insbesondere angesichts der die uneingeschränkte Anerkennungspflicht von Fahrerlaubnissen innerhalb der Europäischen Union begrenzenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008 (Az.: C-329/06) - nicht vorhanden.
  • VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07

    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Frage zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, VRS 111, 314, 320; ebenso wohl ThürOVG, Beschluss vom 29.06.2006, VRS 111, 288, 301, sowie ThürOVG, Beschluss vom 27.04.2007, DAR 2007, 538, 539) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2007, VRS 112, 377, 379).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Der Annahme des Berufungsgerichts, die Unvereinbarkeit des Bescheides der Stadt E. mit dem Gemeinschaftsrecht sei offensichtlich und die Stadtverwaltung E. habe sich bewusst über das Gemeinschaftsrecht hinweggesetzt, steht bereits entgegen, dass einige Oberverwaltungsgerichte in Kenntnis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 und vom 06.04.2006 (die letztgenannte und die des EuGH vom 28.09.2006 konnten der Stadtverwaltung E. bei Erlass des Bescheids am 31.01.2006 nicht bekannt sein) davon ausgehen, die vollziehende Gewalt der Bundesrepublik Deutschland sei in Fällen, in denen eine EU-Fahrerlaubnis unter offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften erworben wurde, entweder befugt, gemäß § 28 Abs. 4 FeV die Anerkennung dieses ausländischen Hoheitsaktes zu verweigern (so OVG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2007, NJW 2007, 2650, 2652) oder sie sei berechtigt, von dem Betroffenen einen Eignungsnachweis nach den deutschen Vorschriften zu verlangen und ihm bei unterbliebener Beibringung eines solchen Nachweises das Recht abzuerkennen, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (vgl. in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschluss vom 29.08.2006, VRS 111, 383, 398).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Auch im Gemeinschaftsrecht spricht eine Vermutung dafür, dass ein - auch fehlerhafter - Verwaltungsakt so lange gültig ist, bis er aufgehoben oder von der Stelle, die ihn erlassen hat, ordnungsgemäß zurückgenommen wurde (EuGH NJW 1987, 3074, 3075).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06

    Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Frage zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, VRS 111, 314, 320; ebenso wohl ThürOVG, Beschluss vom 29.06.2006, VRS 111, 288, 301, sowie ThürOVG, Beschluss vom 27.04.2007, DAR 2007, 538, 539) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2007, VRS 112, 377, 379).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Ob der Bescheid der Stadt E. vom 31.01.2006 im Hinblick auf die Entscheidungen des EuGH vom 06.04.2006 (Az.: C-227/95 - Rechtssache Halbritter) und vom 28.09.2006 (Az.: C-340/05 - Rechtssache Kremer) - wie die Strafkammer meint - europarechtswidrig ist, kann offen bleiben, denn er ist - anders als die Strafkammer meint - jedenfalls nicht nichtig.
  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Frage zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, VRS 111, 314, 320; ebenso wohl ThürOVG, Beschluss vom 29.06.2006, VRS 111, 288, 301, sowie ThürOVG, Beschluss vom 27.04.2007, DAR 2007, 538, 539) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2007, VRS 112, 377, 379).
  • OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

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