Rechtsprechung
BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 73a StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (erkennbare Ermessensausübung); Verfall von Wertersatz (teilweises Absehen von der Anordnung bei unbilliger Härte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Nachholung der Unterbringungsanordnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 235
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Die vom Tatrichter unter Berufung auf BGHSt 47, 369 (= NJW 2002, 3339) vertretene Auffassung, dass der Wertersatzverfall immer zwingend in Höhe des gesamten brutto eingenommenen Geldbetrages zu erfolgen habe und bei Vorliegen einer unbilligen Härte nach § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB von seiner Anordnung zwingend ganz abzusehen sei, trifft so nicht zu. - BGH, 09.09.2008 - 3 StR 337/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; Beschl. vom 9. September 2008 - 3 StR 337/08). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
- BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in …
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Dass vollstreckungsrechtlich die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 35 BtMG in Betracht kommt - und hier vom Landgericht befürwortet wird - rechtfertigt für sich allein das Absehen von der Prüfung und gegebenenfalls der Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB nicht (BGH StV 2008, 405; Beschl. vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08). - BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der …
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Zum Begriff der "unbilligen Härte", insbesondere zur Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen, verweist der Senat auf BGH wistra 2009, 23 f. - BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber …
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Dass vollstreckungsrechtlich die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 35 BtMG in Betracht kommt - und hier vom Landgericht befürwortet wird - rechtfertigt für sich allein das Absehen von der Prüfung und gegebenenfalls der Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB nicht (BGH StV 2008, 405; Beschl. vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08). - BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; Beschl. vom 9. September 2008 - 3 StR 337/08). - BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
- OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09
Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung …
Dieser muss vielmehr das ihm durch die Gesetzesneufassung eingeräumte Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ-RR 2008, 392; NStZ-RR 2009, 170, 171; Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 bei juris).Eine Erörterung des Ausnahmefalls ist erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass keine konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB besteht (BGH, Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 Rdn. 6 bei juris; NStZ-RR 2008, 392) oder sonst ein Grund vorliegt, der dem Gericht Anlass geben könnte, nach seinem Ermessen von der Unterbringung abzusehen (BGH NStZ-RR 2009, 170, 171;… vgl. die Beispiele bei Fischer a.a.O. Rdn. 23a).
Andererseits kann die Möglichkeit einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG für sich genommen ein Absehen von der Prüfung und gegebenenfalls Anordnung der Maßregel nicht rechtfertigen (BGH, Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 a.a.O. Rdn. 5 m.w.N.).
- BGH, 10.03.2010 - 2 StR 34/10
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Das Gericht muss jedoch das ihm nunmehr in § 64 Satz 1 StGB eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; 2009, 235; Beschl. v. 9. September 2008 - 3 StR 337/08). - LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15
Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer …
Von der Anordnung war nur dann vollständig abzusehen, wenn auch der Verfall eines Teilbetrags den Angeklagten unbillig hart träfe (BGH NStZ-RR 2009, 235).