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   BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08   

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https://dejure.org/2009,5751
BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08 (https://dejure.org/2009,5751)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2009 - 2 StR 586/08 (https://dejure.org/2009,5751)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 2 StR 586/08 (https://dejure.org/2009,5751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 73a StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (erkennbare Ermessensausübung); Verfall von Wertersatz (teilweises Absehen von der Anordnung bei unbilliger Härte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Die vom Tatrichter unter Berufung auf BGHSt 47, 369 (= NJW 2002, 3339) vertretene Auffassung, dass der Wertersatzverfall immer zwingend in Höhe des gesamten brutto eingenommenen Geldbetrages zu erfolgen habe und bei Vorliegen einer unbilligen Härte nach § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB von seiner Anordnung zwingend ganz abzusehen sei, trifft so nicht zu.
  • BGH, 09.09.2008 - 3 StR 337/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; Beschl. vom 9. September 2008 - 3 StR 337/08).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Dass vollstreckungsrechtlich die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 35 BtMG in Betracht kommt - und hier vom Landgericht befürwortet wird - rechtfertigt für sich allein das Absehen von der Prüfung und gegebenenfalls der Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB nicht (BGH StV 2008, 405; Beschl. vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08).
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Zum Begriff der "unbilligen Härte", insbesondere zur Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen, verweist der Senat auf BGH wistra 2009, 23 f.
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Dass vollstreckungsrechtlich die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 35 BtMG in Betracht kommt - und hier vom Landgericht befürwortet wird - rechtfertigt für sich allein das Absehen von der Prüfung und gegebenenfalls der Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB nicht (BGH StV 2008, 405; Beschl. vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; Beschl. vom 9. September 2008 - 3 StR 337/08).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

    Dieser muss vielmehr das ihm durch die Gesetzesneufassung eingeräumte Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ-RR 2008, 392; NStZ-RR 2009, 170, 171; Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 bei juris).

    Eine Erörterung des Ausnahmefalls ist erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass keine konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB besteht (BGH, Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 Rdn. 6 bei juris; NStZ-RR 2008, 392) oder sonst ein Grund vorliegt, der dem Gericht Anlass geben könnte, nach seinem Ermessen von der Unterbringung abzusehen (BGH NStZ-RR 2009, 170, 171; vgl. die Beispiele bei Fischer a.a.O. Rdn. 23a).

    Andererseits kann die Möglichkeit einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG für sich genommen ein Absehen von der Prüfung und gegebenenfalls Anordnung der Maßregel nicht rechtfertigen (BGH, Beschluss 2 StR 586/08 vom 4.2.2009 a.a.O. Rdn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 34/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Das Gericht muss jedoch das ihm nunmehr in § 64 Satz 1 StGB eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.; 2009, 235; Beschl. v. 9. September 2008 - 3 StR 337/08).
  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

    Von der Anordnung war nur dann vollständig abzusehen, wenn auch der Verfall eines Teilbetrags den Angeklagten unbillig hart träfe (BGH NStZ-RR 2009, 235).
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