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   BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08   

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https://dejure.org/2009,5029
BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08 (https://dejure.org/2009,5029)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 StR 549/08 (https://dejure.org/2009,5029)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08 (https://dejure.org/2009,5029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (mangelnde Gesamtwürdigung und rechtsfehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf Indizien; fernliegende Deutungen des Tatrichters; überspannte Anforderungen bei der Überzeugungsbildung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers gegen den Freispruch eines Angeklagten wegen fehlerhafter Beweiswürdigung durch das Gericht; Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung; Anforderungen an eine ...

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Anforderungen an eine ausführliche Gesamtwürdigung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers gegen den Freispruch eines Angeklagten wegen fehlerhafter Beweiswürdigung durch das Gericht; Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung; Anforderungen an eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 248
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).

    Solches Täterwissen könnte den Schluss auf die Täterschaft begründen, so dass der Tatrichter in Fällen dieser Art gehalten ist, die Umstände des Vorbringens einer möglicherweise falschen Alibibehauptung besonders darzulegen und sich mit diesen im Einzelnen, insbesondere was die Entstehungsgeschichte und den Anlass der konkreten Äußerung angeht, im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. BGH NStZ 1999, 423, 424).

  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Allein, dass ein bestimmtes Ergebnis dabei nicht fern liegt, schließt nicht aus, dass der Tatrichter im Einzelfall auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH, Urt. vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2007 - 2 StR 284/07

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht diese und weitere Indizien, die es aufgrund der von ihm in den Raum gestellten Deutungsmöglichkeiten als nicht ausreichend erachtet hat, um die Angaben des Angeklagten in ihren jeweiligen Einzelheiten zu widerlegen, bei der Gesamtwürdigung rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt hat, obwohl ihnen im Zusammenhang mit den übrigen belastenden Indizien ein belastender Beweiswert zukommen kann (vgl. BGH, Urt. vom 29. August 2007 - 2 StR 284/07).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03

    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369, 370 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Diese Vorgehensweise legt die Annahme nahe, dass das Landgericht den Zweifelsgrundsatz rechtsfehlerhaft schon auf einzelne Indiztatsachen angewandt und so den Blick dafür verloren hat, dass auch Indizien, die einzeln nebeneinander stehen, aber jeweils für sich einen Hinweis auf die Täterschaft des Angeklagten enthalten, zwar nicht quantitativ, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, aber doch in ihrer Gesamtheit die Überzeugung des Tatrichters von dessen Schuld begründen können (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25 und 33).
  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 254/10

    Freispruch im "Fall Harry Wörz" rechtskräftig

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08, Rn. 20; Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102, 103; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 35, Rn. 9; Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, Rn. 18; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche;

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn, im Falle eines Freispruchs, an das Maß der zur Verurteilung erforderlichen Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Urt. vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08 m.w.N.).

    Allein daraus, dass ein bestimmtes Ergebnis deshalb nicht fern oder sogar nahe liegt, folgt jedoch nicht, dass der Tatrichter im Einzelfall nicht auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249; NStZ 2009, 264).

    Andernfalls besteht nämlich die Besorgnis, dass er überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt hat (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249).

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden, auch nicht auf entlastende Hilfstatsachen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 21; Urteil vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 311/22 Rn. 14; Urteil vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15 Rn. 8; Urteil vom 18. März 2008 - 1 StR 549/08 Rn. 26; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08 Rn. 24).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Andernfalls besteht nämlich die Besorgnis, dass das Tatgericht überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 248 f.).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn, im Falle eines Freispruchs, an das Maß der zur Verurteilung erforderlichen Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Urt. vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08 m.w.N.).

    Allein daraus, dass ein bestimmtes Ergebnis deshalb nicht fern oder sogar nahe liegt, folgt jedoch nicht, dass der Tatrichter im Einzelfall nicht auch rechtsfehlerfrei zu einem anderen Ergebnis kommen kann (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249; NStZ 2009, 264).

    Andernfalls besteht nämlich die Besorgnis, dass er überspannte Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt hat (BGH NStZ-RR 2009, 248, 249).

  • BGH, 06.08.2014 - 1 StR 63/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen im Urteil)

    Deshalb muss sich aus den Urteilsgründen selbst ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung einbezogen wurden (Senat, Urteil vom 18. März 2009 - 1 StR 549/08).
  • KG, 29.11.2010 - 1 Ss 424/10

    Brandanschlag auf Auto: Kammergericht hebt Freispruch auf

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 248 m.w.Nachw.).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

    Denn die Indizien können in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln, auch wenn eine Mehrzahl von Beweisanzeichen jeweils für sich allein nicht zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten ausreicht (BGH NStZ-RR 2003, 369 m.w.N.; BGH-NStZ-RR 2009, 248 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09   

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https://dejure.org/2009,8299
BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09 (https://dejure.org/2009,8299)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2009 - 3 StR 128/09 (https://dejure.org/2009,8299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation durch bloße Feststellung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 248
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09
    Erst wenn diese Feststellung als Entschädigung nicht ausreicht, hat das Gericht festzulegen und in der Urteilsformel auszusprechen, welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation einer derartigen Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH - GS - NStZ 2008, 234, 235 f.).
  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11

    Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung:

    Angesichts des begrenzten Umfangs der Verzögerung und des Umstandes, dass sich der Angeklagte nicht in Untersuchungshaft befand, erweist sich die Feststellung der rechtstaatswidrigen Verfahrensverzögerung hier als ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Es kann aber auch die bloße Feststellung im Urteil, dass das Verfahren im vorgenannten Umfang rechtsstaatswidrig verzögert worden ist, ausreichend sein, um die mit der Verzögerung verbundenen Nachteile zu kompensieren, beispielsweise wenn sich ein Angeklagter nicht in Haft befindet (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012, 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; siehe auch: BGH, Beschluss vom 15. April 2009, 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; Fischer, StGB, 65. Aufl., 2018, § 46, Rn. 128 u. 132; Schmitt, a.a.O., Art. 6 EMRK, Rn. 9a u. 9b).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Die Urteilsformel ist daher zu berichtigen; es ist dort regelmäßig nicht aufzunehmen, ob sich die Tat bei Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels als besonders schwerer Fall darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 2; vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Einbruch in Betriebsräume;

    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend § 354 Abs. 1 StPO; er sieht Anlass für den Hinweis, dass es nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist, wenn ein Diebstahl wegen der Verwirklichung eines gesetzlichen Regelbeispiels (§ 243 Abs. 1 Satz 2 StGB) als besonders schwerer Fall anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2023 - 6 Kart 1/20

    "Bierkartell": Geldbuße gegen Carlsberg Deutschland Holding GmbH

    Es kann aber auch die bloße Feststellung im Urteil, dass das Verfahren im vorgenannten Umfang rechtsstaatswidrig verzögert worden ist, ausreichend sein, um die mit der Verzögerung verbundenen Nachteile zu kompensieren, beispielsweise wenn sich ein Angeklagter nicht in Haft befindet (BGH, Beschluss vom 24.01.2012, 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; siehe auch: BGH, Beschluss vom 15.04.2009, 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248; BGH, Beschluss vom 29.10.2008, 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; Fischer, StGB, 65. Aufl., 2018, § 46, Rn. 128 u. 132; Schmitt, a.a.O., Art. 6 EMRK, Rn. 9a u. 9b).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22

    Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen

    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht aufzunehmen, da sie lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschreibt und damit nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 StR 474/20 Rn. 2; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 Rn. 2; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09).

    a) Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht aufzunehmen, da sie lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschreibt und damit nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 StR 474/20 Rn. 2; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 Rn. 2; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09).

  • BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20

    Urteilsgründe (Urteilsformel: keine Angabe von Mittäterschaft oder des Vorliegens

    Der Senat hat den Schuldspruch berichtigt; in die Urteilsformel ist nicht aufzunehmen, ob der Angeklagte als Alleintäter oder als Mittäter gehandelt hat und ob die Tat wegen Vorliegens eines gesetzlichen Regelbeispiels als besonders schwerer Fall einzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 260 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 551/11

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch

    Einer weitergehenden Kompensation bedarf es daher - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - nicht, weil eine besondere Belastung der nicht inhaftierten Angeklagten gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • OLG Hamburg, 17.03.2021 - 2 Rev 27/20

    Tenorierung bei einer Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs im Amt; Kompensation

    a) In die Urteilsformel ist nicht aufzunehmen, ob die Tat wegen Vorliegens eines gesetzlichen Regelbeispiels als besonders schwerer Fall einzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2009, Az.: 3 StR 128/09; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 260 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Rechtskraft der früheren Verurteilung als

  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer

  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 520/18

    Keine vollendete Hehlerei bei Veräußerung eines entwendeten PKW an einen nicht

  • BGH, 29.07.2020 - 4 StR 218/20

    Einstellung des Verfahres aus prozessökonomischen Gründen bzgl. des zur Last

  • LG Dortmund, 23.09.2020 - 31 KLs 3/13
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