Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 14.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6694
OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09 (https://dejure.org/2009,6694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 Ss 52/09 (https://dejure.org/2009,6694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 Ss 52/09 (https://dejure.org/2009,6694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Umfang der Wartepflicht des Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 329

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329
    Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Umfang der Wartepflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 23 Ns 560 Js 534/07
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 471 (Ls.)
  • NStZ-RR 2009, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01

    Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    Hat der Angeklagte erklärt, dass er sich unverschuldet verspäten werde, muss auch länger als 15 Minuten gewartet werden (KG NStZ-RR 02, 218; Köln StraFo 04, 143), unter Umständen sogar bei einer verschuldeten Verspätung (zu vgl. OLG München, VRS 113, 117).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Oktober 2007 in 2 Ss 385/07; BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 2 Ss 385/07

    Berufungsverwerfung; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Wartezeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    "Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt oder seine Aufklärungspflicht verletzt, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (zu vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2007 - 2 Ss 385/07 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Oktober 2007 in 2 Ss 385/07; BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 36/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Oktober 2007 in 2 Ss 385/07; BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).
  • OLG München, 05.07.2007 - 4St RR 122/07

    Zur Wartepflicht des Gerichts in der Berufungshauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    Hat der Angeklagte erklärt, dass er sich unverschuldet verspäten werde, muss auch länger als 15 Minuten gewartet werden (KG NStZ-RR 02, 218; Köln StraFo 04, 143), unter Umständen sogar bei einer verschuldeten Verspätung (zu vgl. OLG München, VRS 113, 117).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16

    Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des

    Die Grundsätze eines fairen Verfahrens und die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht gebieten es, vor der Verwerfung des Rechtsmittels eine angemessene Zeit zuzuwarten da mit stets möglichen kleineren Verspätungen gerechnet werden muss (ganz h.M., vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 85; KG Berlin, StraFo 2013, 427; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 251; Thür.

    dd) Die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (StraFo 2013, 427 und BeckRS 2016, 13852; s.a. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 251 und OLG Oldenburg NJW 2009, 1762) rechtfertigen keine andere Entscheidung.

  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

    Die ebenfalls erhobene Sachrüge führt bei einem Rechtsmittel gegen ein Prozessurteil nach § 329 Abs. 1 StPO nur zur Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2010, 471; OLG Schleswig, SchlHA 2007, 290).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09
    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt oder seine Aufklärungspflicht verletzt, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2009 - 2 Ss 52/09 - und vom 8. Oktober 2007 - 2 Ss 385/07 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 18.09.2012 - 1 Ss 71/12

    Verwerfungsurteil wegen Ausbleibens des Angeklagten: Wartepflicht des

    Es muss zum Beispiel schon allgemein mit der Möglichkeit einer gewissen Verspätung des Angeklagten rechnen und regelmäßig mindestens 15 Minuten zuwarten, bevor es die Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten verwirft (OLG München a. a. O. S. 118; BayObLG a. a. O. Rn. 7; KG, Beschluss vom 19.12.2001, 1 Ss 149/01, NStZ-RR 2002, 218, 219; OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2009, 2 Ss 52/09, NStZ-RR 2009, 251; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 329 Rn. 4).
  • OLG Köln, 28.04.2015 - 1 RVs 45/15_1 Ws 31/15
    Die Frage, ob etwa die Fürsorgepflicht des Gerichtes oder der Grundsatz des fairen Verfahrens über 15 Minuten hinaus ein weiteres Zuwarten gebieten, ist davon abhängig, ob und inwieweit den Angeklagten ein Verschulden an der Verspätung trifft (OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2009 - 2 Ss 52/09 -, Rn. 7 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.01.2009 - Ss 485/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9291
OLG Oldenburg, 14.01.2009 - Ss 485/08 (https://dejure.org/2009,9291)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.01.2009 - Ss 485/08 (https://dejure.org/2009,9291)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - Ss 485/08 (https://dejure.org/2009,9291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erneute Berufungshauptverhandlung nach Zurückverweisung: Inhaltliche Anforderungen im Ladungsschreiben an Hinweis auf Folgen des Ausbleibens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 323 Abs. 1 S. 2 StPO; § 329 Abs. 1 S. 1 StPO; § 329 Abs. 1 S. 2 StPO
    Anforderungen an die Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit der Verwerfung der Berufung im Falle des Nichterscheinens

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit der Verwerfung der Berufung im Falle des Nichterscheinens

  • Judicialis

    StPO § 323 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 329 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 329 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit der Verwerfung der Berufung im Falle des Nichterscheinens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 251 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.2009 - Ss 485/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 236 ff.) eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung zugelassen, wenn das erste Berufungsgericht bereits die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO verworfen hatte, weil in diesem Fall ein sachlicher Widerspruch zwischen der Entscheidung des Oberlandesgerichts und der späteren Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO von vornherein ausgeschlossen sei.
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    aaa) Zwar gehört zu einer ordnungsgemäßen Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung, die - wie bereits ausgeführt - Voraussetzung für die Verwerfung seiner Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ist, auch der nach § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO erforderliche Hinweis auf die - im konkreten Fall in Betracht kommenden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 Ws 81 + 82/18 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 323 Rn. 3; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 323 Rn. 4) - Folgen seines Ausbleibens (vgl. OLG Oldenburg StraFo 2009, 114 - juris Rn. 10; StraFo 2009, 336 f. - juris Rn. 7; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17, juris Rn. 15 ff.; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 329 Rn. 3; SK-StPO/Frisch, § 329 Rn. 15).
  • OLG Oldenburg, 16.06.2009 - 1 Ss 101/09

    Umfang der Ladungshinweise bei zweiter Berufungsverwerfung

    War er hingegen - wie es hier bei dem Angeklagten durch die Verwendung des Vordrucks "StP 1012", den der Senat im Freibeweisverfahren beigezogen hat, der Fall war - nur dem Gesetzeswortlaut von § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechend belehrt worden, musste er mit einer Verwerfung seiner Berufung bei seinem Fernbleiben gerade nicht rechnen, die deshalb in einem solchen Fall auch nicht ergehen darf, vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009, StraFo 2009, 114.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht