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   OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09   

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https://dejure.org/2009,7229
OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09 (https://dejure.org/2009,7229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 Ws 33/09 (https://dejure.org/2009,7229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 Ws 33/09 (https://dejure.org/2009,7229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat nach Haftentlassung in anderer Sache

  • Judicialis

    StGB § 56f

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat nach Haftentlassung in anderer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 259
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Naumburg, 17.08.2005 - 1 Ws 426/05

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    Auch in diesem Fall bemisst sich die Frage, ob mildere Mittel ggf. als Reaktion auf das Bewährungsversagen ausreichen, allein nach den Voraussetzungen des § 56f Abs. 2 StGB (Abgrenzung - u.a. - zu OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Naumburg StV 2007, 197).

    Ein solches generelles Widerrufshindernis, wie es zur Vermeidung eines "Drehtüreffektes" vom Oberlandesgericht Naumburg vertreten wird (StV 2007, 197) lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 1 Ws 1020/99

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Verhängung einer Bewährungsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    Auch in diesem Fall bemisst sich die Frage, ob mildere Mittel ggf. als Reaktion auf das Bewährungsversagen ausreichen, allein nach den Voraussetzungen des § 56f Abs. 2 StGB (Abgrenzung - u.a. - zu OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Naumburg StV 2007, 197).

    b) Nach § 56f Abs. 2 StGB kommt es auch nicht darauf an, ob der Widerruf einer Strafaussetzung nach Haftverbüßung in anderer Sache und zwischenzeitlicher Wiedererlangung der Freiheit nicht "sinnvoll" ist oder ob das Widerrufsverfahren zögerlich geführt wurde (so aber OLG Brandenburg Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Düsseldorf StV 1994, 198; OLG Düsseldorf StV 1991, 29).

  • KG, 06.04.2001 - 5 Ws 116/01
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    a) Der Widerruf scheidet allerdings nicht alleine deswegen aus, weil sich der Beschwerdeführer nach Verbüßung der aus der neuen Verurteilung stammenden Freiheitsstrafe von acht Monaten nunmehr wieder in Freiheit befindet (vgl.: KG Berlin Beschl. v. 04.06.2001 - 5 Ws 116/01 - juris).

    Vielmehr bemisst sich nach dem Gesetz die Frage, ob der an sich angezeigte Widerruf unterbleiben kann, allein danach, ob die milderen Maßnahmen eine angemessene Reaktion auf das Bewährungsversagen sind, weil objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Verurteilte in Zukunft - unter Berücksichtigung der angeordneten milderen Maßnahmen - ein straffreies Leben führen wird (Senatsbeschluss vom 13.01.2005 - 3 Ws 654-655/04 - juris; Senatsbeschluss vom 25.10.2004 - 3 Ws 550/04 - juris; KG Berlin Beschl. v. 06.04.2001 - 5 Ws 116/01 - juris) und dadurch die nach Maßgabe des Absatzes 1 widerlegte Aussetzungsprognose wiederhergestellt wird (Fischer StGB 56. Aufl. § 56f Rdn. 14; Hubrach in: LK-StGB 12. Aufl. § 56f Rdn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1993 - 3 Ws 644/93
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    b) Nach § 56f Abs. 2 StGB kommt es auch nicht darauf an, ob der Widerruf einer Strafaussetzung nach Haftverbüßung in anderer Sache und zwischenzeitlicher Wiedererlangung der Freiheit nicht "sinnvoll" ist oder ob das Widerrufsverfahren zögerlich geführt wurde (so aber OLG Brandenburg Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Düsseldorf StV 1994, 198; OLG Düsseldorf StV 1991, 29).
  • OLG Hamm, 25.10.2004 - 3 Ws 550/04

    Unbegründeter Widerruf der Strafaussetzung bei einzelnen Unregelmäßigkeiten im

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    Vielmehr bemisst sich nach dem Gesetz die Frage, ob der an sich angezeigte Widerruf unterbleiben kann, allein danach, ob die milderen Maßnahmen eine angemessene Reaktion auf das Bewährungsversagen sind, weil objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Verurteilte in Zukunft - unter Berücksichtigung der angeordneten milderen Maßnahmen - ein straffreies Leben führen wird (Senatsbeschluss vom 13.01.2005 - 3 Ws 654-655/04 - juris; Senatsbeschluss vom 25.10.2004 - 3 Ws 550/04 - juris; KG Berlin Beschl. v. 06.04.2001 - 5 Ws 116/01 - juris) und dadurch die nach Maßgabe des Absatzes 1 widerlegte Aussetzungsprognose wiederhergestellt wird (Fischer StGB 56. Aufl. § 56f Rdn. 14; Hubrach in: LK-StGB 12. Aufl. § 56f Rdn. 28).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08

    Bewährungswiderruf: Verzögerte Widerrufsentscheidung nach Entlassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    b) Nach § 56f Abs. 2 StGB kommt es auch nicht darauf an, ob der Widerruf einer Strafaussetzung nach Haftverbüßung in anderer Sache und zwischenzeitlicher Wiedererlangung der Freiheit nicht "sinnvoll" ist oder ob das Widerrufsverfahren zögerlich geführt wurde (so aber OLG Brandenburg Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Düsseldorf StV 1994, 198; OLG Düsseldorf StV 1991, 29).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.1990 - 3 Ws 494/90
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    b) Nach § 56f Abs. 2 StGB kommt es auch nicht darauf an, ob der Widerruf einer Strafaussetzung nach Haftverbüßung in anderer Sache und zwischenzeitlicher Wiedererlangung der Freiheit nicht "sinnvoll" ist oder ob das Widerrufsverfahren zögerlich geführt wurde (so aber OLG Brandenburg Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Düsseldorf StV 1994, 198; OLG Düsseldorf StV 1991, 29).
  • OLG Hamm, 13.01.2005 - 3 Ws 654/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, neue Straftat, Urteil nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09
    Vielmehr bemisst sich nach dem Gesetz die Frage, ob der an sich angezeigte Widerruf unterbleiben kann, allein danach, ob die milderen Maßnahmen eine angemessene Reaktion auf das Bewährungsversagen sind, weil objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Verurteilte in Zukunft - unter Berücksichtigung der angeordneten milderen Maßnahmen - ein straffreies Leben führen wird (Senatsbeschluss vom 13.01.2005 - 3 Ws 654-655/04 - juris; Senatsbeschluss vom 25.10.2004 - 3 Ws 550/04 - juris; KG Berlin Beschl. v. 06.04.2001 - 5 Ws 116/01 - juris) und dadurch die nach Maßgabe des Absatzes 1 widerlegte Aussetzungsprognose wiederhergestellt wird (Fischer StGB 56. Aufl. § 56f Rdn. 14; Hubrach in: LK-StGB 12. Aufl. § 56f Rdn. 28).
  • OLG Bamberg, 24.03.2015 - 22 Ws 19/15

    Prognoseentscheidung bei Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten

    Insofern kommt es auch für die Frage, ob der an sich angezeigte Widerruf unterbleiben kann, allein darauf an, ob die milderen Maßnahmen eine angemessene Reaktion auf das Bewährungsversagen sind, weil objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verurteilte künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs ein straffreies Leben führen wird und dadurch die nach Maßgabe des § 56 f Abs. 1 StGB widerlegte Aussetzungsprognose wieder hergestellt ist (OLG Hamm NStZ-RR 2009, 259; a.A. OLG Naumburg StV 2007, 197).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 1 Ws 196/19

    Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Erteilung weiterer

    Zwar kommt grundsätzlich ein Bewährungswiderruf auch dann in Betracht, wenn der Verurteilte - wie hier - bereits aus der Strafhaft, die er wegen der zur Prüfung des Widerrufs führenden Verurteilung zu verbüßen hatte, in die Freiheit entlassen wurde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Februar 2016, 2 Ws 46/16, zit. n. juris, dort Rn. 11; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 259 f.).
  • OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14

    Vorraussetzungen einer positiven Prognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB bei Alkohol-

    Jedoch ist dies auch vor dem Hintergrund des sogenannten "Drehtüreffekts" (zur Problematik: OLG Hamm, Beschl. vom 17.02.2009, 3 Ws 33/09, Rn. 6, zitiert nach juris) kein ausreichendes Indiz für die gerechtfertigte Annahme einer positiven Prognose.
  • OLG Koblenz, 17.02.2016 - 2 Ws 46/16

    Widerruf der Strafaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bewährungswiderruf

    Der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung kommt zwar grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Verurteilte - wie hier - bereits aus der Strafhaft, die er wegen der zur Prüfung des Widerrufs führenden Verurteilung zu verbüßen hatte, in die Freiheit entlassen wurde (Senat, Beschluss 2 Ws 390/13 vom 13.06.2013; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 259).
  • LG Siegen, 02.12.2009 - 10 Qs 115/09

    Wiedereinsetzung in die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der

    Besteht eine solche Wahrscheinlichkeit nicht, ist die Strafaussetzung zwingend zu widerrufen (vergleiche OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 259 [259f.]; Fischer, am angegebenen Ort, Randnummer 14).
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