Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.05.2009 | BGH, 12.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2009 - 1 StR 216/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7862
BGH, 24.06.2009 - 1 StR 216/09 (https://dejure.org/2009,7862)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - 1 StR 216/09 (https://dejure.org/2009,7862)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 1 StR 216/09 (https://dejure.org/2009,7862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmen des § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Schlagen des Opfers mit beiden Fäusten, Entkleidung und dreifachem gewaltsamem Vollzug des vaginalen Geschlechtsverkehrs über einen längeren Zeitraum

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1
    Strafrahmen des § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Schlagen des Opfers mit beiden Fäusten, Entkleidung und dreifachem gewaltsamem Vollzug des vaginalen Geschlechtsverkehrs über einen längeren Zeitraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 277
  • NStZ-RR 2009, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 216/09
    Sie sind deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung ebenso möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH, Urt. vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 12/14

    Entkräftung der Regelwirkung eines Regelbeispiels bei der Vergewaltigung

    Die Revision verkennt jedoch, dass nur gewichtige Milderungsgründe die Regelwirkung entfallen lassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 216/09, NStZ-RR 2009, 277, 278; Senatsurteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248).
  • LG Bielefeld, 09.08.2022 - 20 KLs 38/21
    Dabei war jedoch zu berücksichtigen, dass nur besonders gewichtige Milderungsgründe zu einem Entfallen der Regelungswirkung führen können (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2009, Az. 1 StR 216/09).
  • LG Essen, 03.11.2020 - 27 KLs 16/20

    Vergewaltigung

    Dabei war zu berücksichtigen, dass nur besonders gewichtige Milderungsgründe die Regelwirkung entfallen lassen können (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 277).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5536
BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09 (https://dejure.org/2009,5536)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2009 - 4 StR 99/09 (https://dejure.org/2009,5536)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 4 StR 99/09 (https://dejure.org/2009,5536)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 5 Abs. 3 JGG
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (fehlende Therapiemotivation und gebotener Versuch der Weckung einer Therapiebereitschaft; Aufhebung des Strafausspruchs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Therapiemotivation als Indiz für die mangelnden Erfolgsaussichten einer Therapie; Pflicht zur Prüfung des Bestehens konkreter Aussichtung auf das Enstehen einer Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung

  • Judicialis

    StGB § 64; ; JGG § 5 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64; JGG § 5 Abs. 3
    Fehlende Therapiemotivation als Indiz für die mangelnden Erfolgsaussichten einer Therapie; Pflicht zur Prüfung des Bestehens konkreter Aussichtung auf das Enstehen einer Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 277
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Die Entscheidung über die Maßregelanordnung hat der Angeklagte ausdrücklich nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362)".
  • BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Aufhebung des Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Der Senat kann aber gleichwohl nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03 - und vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg JGG 13. Aufl. § 5 Rdn. 28).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Geprüft werden muss aber, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH NStZ-RR 2007, 171, 172; Fischer StGB 56. Aufl. § 64 Rn. 20; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 64 Rn. 11).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Auf die Frage, ob nicht mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten zu erreichen wäre (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7), ist das Landgericht jedoch nicht eingegangen.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert gemäß § 358 Abs. 2 StPO die Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 29.04.2003 - 4 StR 119/03

    Absehen von Jugendstrafe bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Der Senat kann aber gleichwohl nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03 - und vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08; Eisenberg JGG 13. Aufl. § 5 Rdn. 28).
  • BGH, 22.12.1995 - 2 StR 605/95

    Angeklagter - Polamidonbehandlung - Drogen - Abhängigkeit - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Zwar kann die fehlende Therapiemotivation bei Abwägung aller Umstände ein Indiz für die mangelnden Erfolgsaussichten einer Therapie sein (BGH NStZ 1996, 274).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
    Dieses wird zu berücksichtigen haben, dass trotz der Ausgestaltung des § 64 StGB n.F. als Ermessensvorschrift ein Absehen von der Unterbringung nach dem Willen des Gesetzgebers nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen soll (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 8).
  • OLG Braunschweig, 19.04.2017 - 1 Ss 11/17

    Entziehungsanstalt; Bewährung; Strafaussetzung; Verhältnismäßigkeit;

    Vor diesem Hintergrund erscheint es jedenfalls nicht fernliegend, dass bei ihr auch die Bereitschaft, sich einer Therapie nach § 64 StGB zu unterziehen, von den behandelnden Ärzten im Maßregelvollzug geweckt werden kann (vgl. nur BGH, NStZ-RR 2009, 277 und NStZ-RR 2013, 239 (240)).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 419/16

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: schnelle Versöhnungsbereitschaft des

    Indem die Strafkammer ausschließlich die vom Angeklagten bislang freiwillig unternommenen "niederschwelligen' Versuche einer Therapie in den Blick genommen hat, hat sie es versäumt, sich wie geboten mit der Frage zu befassen, ob bei dem Angeklagten die Bereitschaft, sich auf eine Behandlung seines Alkoholmissbrauchs im Rahmen einer Unterbringung nach § 64 StGB einzulassen, durch therapeutische Maßnahmen im Maßregelvollzug geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 7; vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    Soweit in der Rechtsprechung eine Trennbarkeit von Unterbringungsanordnung und Jugendstrafausspruch mit Rücksicht auf § 5 Abs. 3 JGG verneint worden ist, betraf dies Fälle, in denen eine Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB unterblieben ist und deren Anordnung im zweiten Rechtsgang in Betracht kam (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12, Rn. 2 zitiert nach juris; Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, Rn. 11 zitiert nach juris; Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07, Rn. 7 zitiert nach juris; Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189 (jeweils Mitaufhebung der Jugendstrafe bei fehlerhafter Nichtanordnung der Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB); BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - RReg …
  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 408/16

    Maßregelentscheidung (Begriff des Hangs); Verbot der Schlechterstellung

    Zum einen hat es die Strafkammer versäumt, sich wie geboten mit der Frage zu befassen, ob bei dem grundsätzlich therapiebereiten Angeklagten die Bereitschaft, sich auf eine Behandlung im Rahmen der Unterbringung nach § 64 StGB einzulassen, durch therapeutische Maßnahmen im Maßregelvollzug geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 238/19

    Schwerer Raub (Waffenbegriff: Schreckschusspistole)

    Der Senat kann aber gleichwohl nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277).
  • BGH, 17.12.2013 - 2 StR 154/13

    Zusammenhang von Maßregelanordnung und Jugendstrafe; Beihilfe zum Diebstahl

    Der Senat kann aber gleichwohl nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277 mwN).
  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es gerade Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug sein kann, die Therapiebereitschaft des Untergebrachten erst zu wecken (BGH NStZ-RR 2009, 277; Beschluss 4 StR 318/07 vom 6.9.2007 bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8204
BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09 (https://dejure.org/2009,8204)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2009 - 4 StR 130/09 (https://dejure.org/2009,8204)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09 (https://dejure.org/2009,8204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 46 StGB
    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot bei auffallender Entfernung von der Einsatzstrafe und unzulässiger Verweis auf außerhalb des Urteils liegende Erkenntnisquellen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09
    Die Bemessung der Gesamtstrafe bedarf einer eingehenden Begründung, wenn sie sich - wie hier - auffallend von der Einsatzstrafe entfernt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 StR 593/08).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09
    Es hat damit in unzulässiger Weise auf Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils verwiesen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 137; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06).
  • BGH, 09.01.2007 - 5 StR 489/06

    Urteilsgründe (keine, auch keine angesiegelte Bezugnahme auf ein früheres Urteil;

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09
    Es hat damit in unzulässiger Weise auf Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils verwiesen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 137; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06).
  • BGH, 18.02.2009 - 2 StR 593/08

    Erfordernis einer eingehenden Begründung des Gesamtstrafenausspruchs bei

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09
    Die Bemessung der Gesamtstrafe bedarf einer eingehenden Begründung, wenn sie sich - wie hier - auffallend von der Einsatzstrafe entfernt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 StR 593/08).
  • BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01

    Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; Darlegung der bestimmenden

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09
    Es hat damit in unzulässiger Weise auf Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils verwiesen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 137; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15

    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum

    Das vorliegende Urteil lässt deshalb eine vollständige Überprüfung der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09, NStZ-RR 2009, 277, und vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1475 mwN; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 342/19

    Aufhebung von Gesamtstrafenaussprüchen; Zäsurwirkung von Vorverurteilungen

    Der neue Tatrichter wird zu den für sich genommenen rechtsfehlerfreien Feststellungen, welche deswegen Bestand haben, ergänzende Feststellungen zu den Vorverurteilungen des Angeklagten treffen können, insbesondere zu deren Rechtskraft und den Vollstreckungsständen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 295/13) sowie im erforderlichen Umfang zu den Strafzumessungserwägungen der Vorverurteilungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09, NStZ-RR 2009, 277).
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