Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09   

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https://dejure.org/2009,5812
OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09 (https://dejure.org/2009,5812)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 Ws 293/09 (https://dejure.org/2009,5812)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 (https://dejure.org/2009,5812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Arrestgrund im Ermittlungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 111b Abs. 2; ; StPO § 111d; ; StGB § 73; ; StGB § 73a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Arrestgrund im Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dinglicher Arrest im Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht - Strafprozessualer Arrest bei AMG-Verstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 282
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09
    Inhaltlich leiden die Vorentscheidungen daran, dass das Amts und Landgericht die unerlässliche Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit dem Eigentumsrecht des Beschuldigten nicht angestellt haben, vgl. BVerfG StV 2004, 409 sowie Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 111d Rdn. 9 m. weit.
  • OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07

    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09
    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus, vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2007 (StV 2008, 241).
  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Hierfür sind grundsätzlich konkrete Anhaltspunkte oder Umstände erforderlich, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestvollziehung der zu sichernde Zahlungsanspruch ernstlich gefährdet ist (vgl. nur BGH WM 1975, 641, Rdn. 12 nach juris; OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592, Rdn. 3 nach juris; OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 282, Rdn. 10 nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris; Schäfer, aaO, § 111d Rdn. 17; Mayer, in: KMR-StPO § 111b Rdn. 24; Rogall, in SK-StPO, 4. Aufl., § 111d Rdn. 12; Lohse, in: AnwaltKommentar StPO, 2. Aufl., § 111d Rdn. 8; Gercke, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 5. Aufl., § 111d Rdn. 9; Wehnert/Mosiek, StV 2005, 570 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10

    Arrestgrund im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO - Begehung einer Vermögensstraftat

    a) Ob allein die gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat eine solche Besorgnis im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO begründet, ist umstritten ( bejahend : OLG Frankfurt NStZ-RR 2005 (3. Strafsenat), 111; OLG Stuttgart NStZ 2007, 540; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 111 d Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 917 Rdn. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 917 Rdn. 11; für den Regelfall bejahend : BGH WM 1983, 614 (3. ZS); OLGR Dresden 1998, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 917 Rdn. 6; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Auflage § 917 Rdn. 11; verneinend : BGH WM 1975, 641 (6. ZS); Hanseatisches OLG in Bremen (1. ZS) 11. März 1993 - 1 W 17/93 - in juris; OLGR Köln 1999, 354 (16. ZS); OLGR Rostock 2005, 969 (6. ZS); OLGR Köln 2007, 799 (19. ZS); OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; OLG Oldenburg StrFo 2008, 25; StraFo 2009, 283; OLGR Saarbrücken 2006, 81; OLGR Frankfurt 2001, 71 (16. ZS), OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 111 d Rdn. 17; Mayer in KMR, StPO, § 111 b Rdn. 24; Musielak-Huber, ZPO, 4. Auflage, § 917 Rdn. 3; Heinze in Münchner Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 917 Rdn. 6).
  • OLG Schleswig, 25.10.2018 - 2 Ws 271/18
    Vielmehr bedürfe es in Übereinstimmung mit einem anderen Teil der Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 Ws 533/12 -, Beck-RS 213, 08418; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2008 - 1 Ws 339/08 -, juris Rn. 35; OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - 2 Ws 622/09 -, NStZ 2011, 174; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 -, juris Rn. 10 - zum übrigen Streitstand Senatsbeschluss a. a. O.) über den Verdacht der Begehung einer Straftat hinaus im Einzelfall hinausgehender konkreter Anhaltspunkte für die Annahme, dass Vereitelungsmaßnahmen zur Erhaltung der Vorteile aus einer Tat zu befürchten seien.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    c) Hinzu treten vorliegend in der Tatbegehung liegende konkrete Umstände (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 11. März 1993 - 1 W 17/93 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 -, , StV 2008, 241; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 -, , StraFo 2009, 283; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009 - 1 Ws 339/08 -, , StraFo 2009, 462; OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - III-2 Ws 636/09 -, ), die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus und der Sozialversicherungskassen gefährdet ist.
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14

    Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des

    Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür - über den Tatverdacht als solchen und nie ausschließbare ganz allgemeine Möglichkeiten hinausgehend - in objektiver Hinsicht oder im Hinblick auf das Verhalten des Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Anspruch auf Wertersatzeinziehung bzw. Rückgewinnungshilfe ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG StV 2004, 409; OLG Oldenburg, StraFo 2009, 283).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2009 - 2 StR 123/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8278
BGH, 13.05.2009 - 2 StR 123/09 (https://dejure.org/2009,8278)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2009 - 2 StR 123/09 (https://dejure.org/2009,8278)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 2 StR 123/09 (https://dejure.org/2009,8278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 273 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung (Anforderung an die Protokollierung; Behauptung unzulässiger Willensbeeinflussung durch den Verteidiger; Recht auf konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen Verzichts auf die Einlegung von Rechtsmitteln nach der Urteilsverkündung durch einen Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1
    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen Verzichts auf die Einlegung von Rechtsmitteln nach der Urteilsverkündung durch einen Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 282
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 13.05.2009 - 2 StR 123/09
    Nachdem der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs durch Beschluss vom 3. März 2005 (BGHSt 50, 40) entschieden hat, dass das Gericht - das im Rahmen einer Urteilsabsprache auf einen Rechtsmittelverzicht nicht hinwirken darf - nach jedem Urteil, dem eine Verfahrensabsprache zugrunde liegt, den Rechtsmittelberechtigten neben der Rechtsmittelbelehrung nach § 35a Satz 1 StPO stets auch "qualifiziert" darüber belehren muss, dass er ungeachtet der Absprache in seiner Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen, wird der Begriff "qualifizierte Rechtsmittelbelehrung" in der juristischen Literatur und in Entscheidungen als Kurzbezeichnung für eine den Vorgaben des Großen Senats entsprechende zusätzliche Belehrung zur allgemeinen Rechtsmittelbelehrung verstanden und verwendet.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7005
OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09 (https://dejure.org/2009,7005)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2009 - 1 W 10/09 (https://dejure.org/2009,7005)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 1 W 10/09 (https://dejure.org/2009,7005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Judicialis

    EinlALR § 74; ; EinlALR § 75; ; IRG § 15

  • rechtsportal.de

    EinlALR § 74; EinlALR § 75; IRG § 15
    Ansprüche des Betroffenen wegen erlittener Auslieferungshaft bei rechtmäßiger Haftanordnung und späterer Erklärung der Auslieferung für unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche des Betroffenen wegen erlittener Auslieferungshaft bei rechtmäßiger Haftanordnung und späterer Erklärung der Auslieferung für unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 282 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch auf Leistung eines billigen, angemessenen Ausgleichs für die erlittene Einbuße; anders als bei Schadensersatzansprüchen begründen die Gesichtspunkte, welche für die Höhe des Ausgleichs von Bedeutung sind, nicht Einzelposten mit rechtlicher Selbständigkeit, sondern sind unselbständige Elemente und bloße Berechnungsgrundlagen des Aufopferungsanspruchs (BGH, Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512).

    Da - wie ausgeführt - der Aufopferungsanspruch keine einzelnen selbständigen Einzelposten kennt, kann mit einem Feststellungsantrag neben einem Leistungsantrag nicht auf einzelne noch nicht bezifferbare Einbußen materieller oder immaterieller Art abgehoben werden (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22).

    Zwar soll im Rahmen des Aufopferungsanspruchs nach überkommener Auffassung der immaterielle Schaden nicht zu ersetzen sein, also kein Schmerzensgeld verlangt werden können (BGH, Urt. v. 13.02.1956, BGHZ 20, 61 [juris Rn. 12 ff]; Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22 unter 3.a. der Gründe; Palandt-Bassenge, a.a.O., unter Verweis auf BGHZ 45, 59/77; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512 a.E.).

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    a) Bestimmte Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, bei denen ihr ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind im Amtshaftungsprozess nicht uneingeschränkt auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf zu überprüfen, ob sie vertretbar sind; die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Entscheidung nicht mehr verständlich ist (BGH, Beschl. v. 27.09.1990, BGHR BGB § 839 Abs. 1 S 1 Staatsanwalt 3 [juris Rn. 3]; Urt. v. 29.04.1993, BGHZ 122, 268 [juris Rn. 20]; Staudinger-Wurm, BGB, 2007, § 839 Rn. 661).

    Der eingeschränkte Überprüfungsmaßstab gilt auch für den Richter, der über die Anordnung oder Fortdauer von Untersuchungshaft zu entscheiden hat (BGH, Urt. v. 29.04.1993, a.a.O., juris Rn. 21; Staudinger-Wurm a.a.O., Rn. 659).

    Maßstab ist auch für die Beurteilung, ob die Freiheitsentziehung "rechtmäßig" und "auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 EMRK erfolgte, allein die Vertretbarkeit der richterlichen Entscheidung (s. BGH, Urt. v. 29.04.1993, BGHZ 122, 268 [juris Rn. 20 und 21]).

  • BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54

    Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Zwar soll im Rahmen des Aufopferungsanspruchs nach überkommener Auffassung der immaterielle Schaden nicht zu ersetzen sein, also kein Schmerzensgeld verlangt werden können (BGH, Urt. v. 13.02.1956, BGHZ 20, 61 [juris Rn. 12 ff]; Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22 unter 3.a. der Gründe; Palandt-Bassenge, a.a.O., unter Verweis auf BGHZ 45, 59/77; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512 a.E.).
  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64

    Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Allgemein lässt sich die Aussage treffen, dass ein Mitverschulden, welches auch im Aufopferungsrecht zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 06.06.1966, BGHZ 45, 290 [juris Rn. 11 f]), die Opfergrenze weit hinausschiebt.
  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    (2) Ob der Antragsteller als etwaiger Alleingesellschafter der GmbH deren Vermögenseinbußen als eigene Vermögensbeeinträchtigung geltend machen könnte (so für bestimmte Schadensersatzansprüche BGH, Urt. v. 08.02.1977, NJW 1977, 1283 [juris Rn. 11 ff]), braucht für den hier in Rede stehenden Aufopferungsanspruch nicht näher erörtert zu werden.
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Das hat auch zu gelten, soweit über eine etwaige entsprechende Anwendung des StrEG zu entscheiden war (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 17.01.1997, NStZ 1997, 246).
  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.07.2005 - 2 BvR 283/05 - den Beschluss des Strafsenats vom 03.05.2005 insoweit auf, als in ihm die Auslieferung für zulässig erklärt war; es sah nach damaligem Stand nicht das Erfordernis einer völkerrechtlich verbindlichen Zusage der Gewährleistung eines neuen rechtsstaatlichen Verfahrens nach dem Abwesenheitsurteil als gegeben an (amtl. Umdr. S. 9).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Mit Beschluss vom 24.01.2007 lehnte der zuvor befasste Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Gewährung einer Entschädigung nach dem StrEG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschl. v. 17.01.1984, BGHSt 32, 221 [juris Rn. 10 ff]) ab, da die unberechtigte Verfolgung des ausländischen Staatsangehörigen nicht ausnahmsweise von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten war.
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Charakteristisch für den Aufopferungsanspruch ist, dass er nicht nur für rechtswidrige, sondern auch für rechtmäßige hoheitliche Eingriffe gilt, mit denen dem Betroffenen im Vergleich zu anderen ein Sonderopfer abverlangt wird, sofern der Anspruch nicht durch vorrangige spezialgesetzliche Regelungen ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 31.01.1966, BGHZ 45, 58 [juris Rn. 64]; zu den Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen Tremml/Karger, Amtshaftungsprozess, 2. Aufl. 2004, Rn. 402 ff; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2009, § 28 Rn. 8 ff).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Dabei ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt, dass eine Freiheitsentziehung grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung stattfindet (BGH, Urt. v. 18.05.2006, NVwZ 2006, 960 [juris Rn. 9]; EGMR, Große Kammer, Urt. v. 04.08.1999, NJW 2000, 2888 Rn. 44 und 45).
  • EGMR, 04.08.1999 - 31464/96

    DOUIYEB v. THE NETHERLANDS

  • OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05

    Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von

  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70

    Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 1 U 31/15

    Kein Schmerzensgeld bei Aufopferung

    Auch der Aufopferungsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Entschädigungsanspruch oder "einheitlicher Ausgleichsanspruch", der auf Leistung eines billigen, angemessenen Ausgleichs für die erlittene Einbuße gerichtet ist, und bei dem - anders als bei Schadensersatzansprüchen - die Gesichtspunkte, welche für die Höhe des Ausgleichs von Bedeutung sind, nicht Einzelposten mit rechtlicher Selbständigkeit, sondern unselbständige Elemente und bloße Berechnungsgrundlagen des Aufopferungsanspruchs sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1956 - III ZR 226/55-BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22; Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 118/64 -, BGHZ 45, 58-83, juris Rn. 52; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 1 W 10/09 -, Rn. 22, juris; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 146, 147; Staudinger/Wurm, BGB 2013, § 839 Rn. 512).
  • OLG München, 15.03.2018 - 1 U 3473/17

    Begründeter Schadensersatz bei rechtswidriger Abschiebungshaft

    (Insbesondere die Entscheidung des BGH vom 29.04.1993 - III ZR 3/92 versteht der Senat dahingehend, dass ohne bindende Entscheidung auch im Rahmen des Art. 5 Abs. 5 MRK das der Haftanordnung zugrunde liegende richterliche Verhalten erst dann als rechtswidrig zu bewerten ist, wenn es auch im Sinne der Amtshaftungsrechtsprechung als unvertretbar zu bewerten ist, vgl. BGH, a.a.O. Rn. 20 ff.; in diesem Sinne wohl auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 1 W 10/09 -, bei juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.04.2009 - 6 Ausl A 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8627
OLG Köln, 15.04.2009 - 6 Ausl A 19/09 (https://dejure.org/2009,8627)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.04.2009 - 6 Ausl A 19/09 (https://dejure.org/2009,8627)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. April 2009 - 6 Ausl A 19/09 (https://dejure.org/2009,8627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den effektiven nachträglichen Rechtsschutz im Falle einer Abwesenheitsverurteilung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    IRG § 73
    Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den effektiven nachträglichen Rechtsschutz im Falle einer Abwesenheitsverurteilung

  • rechtsportal.de

    IRG § 73
    Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den effektiven nachträglichen Rechtsschutz im Falle einer Abwesenheitsverurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 282 (Ls.)
 
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  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (ständige Rechtsprechung des BVerfG StV 2004, 438 = NStZ-RR 2004, 308 = EuGRZ 2004, 321 = StraFo 2004 201; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; SenE vom 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08 - 80 - OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207).

    Liegt insoweit aber kein Fluchtfall vor und ist der Verfolgte nicht über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet worden, hängt die Zulässigkeit der Auslieferung davon ab, ob dem Verfolgten tatsächlich eine wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726, 1727; EUGRZ 1992, 539 und 541; NJW 2001, 2387).

  • EGMR, 13.02.2001 - 29731/96

    Dieter Krombach

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Liegt insoweit aber kein Fluchtfall vor und ist der Verfolgte nicht über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet worden, hängt die Zulässigkeit der Auslieferung davon ab, ob dem Verfolgten tatsächlich eine wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726, 1727; EUGRZ 1992, 539 und 541; NJW 2001, 2387).

    Das dem in Abwesenheit Verurteilten zur Verfügung stehende Rechtsmittel ist nur dann effektiv, wenn ihm nicht eine besondere Darlegungs- und Beweislast auferlegt wird (EGMR EUGRZ 1985, 631 Fall Calozza und NJW 2001, 2387 Fall Krombach; BGH Beschluss vom 16.10.2001 - 4 Ars 4/01 Fall Swingler; Lagodny a.a.O. § 73 Rdn. 85; Vogel a.a.O. § 73 IRG Rdn. 87).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (ständige Rechtsprechung des BVerfG StV 2004, 438 = NStZ-RR 2004, 308 = EuGRZ 2004, 321 = StraFo 2004 201; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; SenE vom 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08 - 80 - OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207).
  • OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94

    Zulässigkeit der Auslieferung, Abwesenheitsurteil, noch mögliche Rechtsmittel des

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Der Senat folgt nicht der gegenüber der Rechtsprechung des BVerfG einschränkenden Auffassung, dass im Fluchtfall neben der Kenntnis von der Einleitung eines Verfahrens auch Kenntnis vom anstehenden Hauptverhandlungstermin erforderlich ist (so OLG Hamm NStZ 1997, 194; OLG Karlsruhe NJW 1987, 2172; Thür.
  • KG, 19.12.1991 - AuslA 413/91
    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (ständige Rechtsprechung des BVerfG StV 2004, 438 = NStZ-RR 2004, 308 = EuGRZ 2004, 321 = StraFo 2004 201; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; SenE vom 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08 - 80 - OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207).
  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Diese Voraussetzung kann bereits dann erfüllt sein, wenn der Verfolgte sich sofort nach der Straftat in Befürchtung, aber ohne Kenntnis der Einleitung eines Strafverfahrens absetzt, was nach dem Verständnis der deutschen Gerichte nicht zum Ausschluss des Rechts, ein neues Verfahren zu verlangen, führt (BVerfG NJW 1987, 830).
  • OLG Jena, 02.02.1998 - Ausl 2/97

    Prüfung eines Auslieferungsersuchens; Berücksichtigung der Grundsätze eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    OLG StV 1999, 265).
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00

    Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (ständige Rechtsprechung des BVerfG StV 2004, 438 = NStZ-RR 2004, 308 = EuGRZ 2004, 321 = StraFo 2004 201; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; SenE vom 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08 - 80 - OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207).
  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ihre Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (BVerfG NJW 1991, 1411).
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08

    Zulässigkeit der Auslieferung eines in Abwesenheit verurteilten Straftäters nach

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (ständige Rechtsprechung des BVerfG StV 2004, 438 = NStZ-RR 2004, 308 = EuGRZ 2004, 321 = StraFo 2004 201; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; SenE vom 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08 - 80 - OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

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