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   BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09   

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https://dejure.org/2009,5468
BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09 (https://dejure.org/2009,5468)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2009 - 5 StR 65/09 (https://dejure.org/2009,5468)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2009 - 5 StR 65/09 (https://dejure.org/2009,5468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 211 StGB; § 32 StGB
    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen kurz nach der Tat; gleichzeitige Berufung auf Notwehr und Provokation); Mord (Heimtücke; Angriff von hinten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Glaubhaftigkeit von Bekundungen des Angeklagten; Glaubhaftigkeitsabwägung einer Aussage des Angeklagten unmittelbar nach der Tat im Gegensatz zu einer widersprüchlichen Äußerung in der Hauptverhandlung; Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage bei ...

  • Judicialis

    StGB § 212

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212
    Bewertung der Glaubhaftigkeit von Bekundungen des Angeklagten; Glaubhaftigkeitsabwägung einer Aussage des Angeklagten unmittelbar nach der Tat im Gegensatz zu einer widersprüchlichen Äußerung in der Hauptverhandlung; Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Ein Rechtsfehler kann auch darin liegen, dass der Tatrichter einer Einlassung kritiklos gefolgt ist (vgl. BGHSt 50, 80, 85) oder dass entlastende Angaben eines Angeklagten, für die keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, mit anderen Beweismitteln in Bezug gesetzt worden sind, deren Beweiswert indes nach unzutreffenden Maßstäben (vgl. BGH NStZ 2001, 491, 492) oder lückenhafter oder wertungsfehlerhafter Würdigung bestimmt worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 12 ff., teilweise abgedruckt in BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 20).

    Diese Würdigung wäre indes nur fehlerfrei, wenn die gegenteilige Tatversion - Angriff von hinten - auf der Grundlage der Feststellungen des Landgerichts als nicht genauso wahrscheinlich zu erachten gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 13 m.w.N.).

    Das Landgericht hat bei dem angenommenen offenen Kampf für die Bewertung der Kampfeslage nicht alle festgestellten Umstände in die Betrachtung einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 18 und 20).

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Ein Rechtsfehler kann auch darin liegen, dass der Tatrichter einer Einlassung kritiklos gefolgt ist (vgl. BGHSt 50, 80, 85) oder dass entlastende Angaben eines Angeklagten, für die keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, mit anderen Beweismitteln in Bezug gesetzt worden sind, deren Beweiswert indes nach unzutreffenden Maßstäben (vgl. BGH NStZ 2001, 491, 492) oder lückenhafter oder wertungsfehlerhafter Würdigung bestimmt worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 12 ff., teilweise abgedruckt in BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 20).

    cc) Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte sei durch die Provokation des Opfers zur Tat gedrängt worden, stößt auf Bedenken, weil sie ausschließlich auf der ersichtlich nicht kritisch hinterfragten Einlassung des Angeklagten beruht (vgl. BGHSt 50, 80, 85).

  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Nach den auch hier geltenden Grundsätzen von BGHSt 52, 96 ist die Adhäsionsentscheidung von der Aufhebung auszunehmen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 406a Rdn. 8).
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Unter Berücksichtigung der Heimlichkeit der zudem als ungerecht empfundenen Kündigungsvorbereitungen und seiner tief empfundenen Kränkung über das Verhalten der A. entbehrte das Rachemotiv noch nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 147, 149 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Das Landgericht hat bei dem angenommenen offenen Kampf für die Bewertung der Kampfeslage nicht alle festgestellten Umstände in die Betrachtung einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 18 und 20).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Hinzu tritt, dass - auch wenn sich ein Angriff durch das Opfer und eine Provokation durch dieses nicht zwingend gegenseitig ausschließen müssen - die Grundlagen dieser Verteidigungsvarianten eher selten zusammentreffen werden und wenigstens nach Widerlegung einer Variante die Plausibilität der Einlassung insgesamt zu prüfen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Danach fehlt es für die Annahme einer möglichen unzutreffenden Erinnerung an einer genügenden Tatsachengrundlage (vgl. BGHSt 51, 324, 325 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Ein Rechtsfehler kann auch darin liegen, dass der Tatrichter einer Einlassung kritiklos gefolgt ist (vgl. BGHSt 50, 80, 85) oder dass entlastende Angaben eines Angeklagten, für die keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, mit anderen Beweismitteln in Bezug gesetzt worden sind, deren Beweiswert indes nach unzutreffenden Maßstäben (vgl. BGH NStZ 2001, 491, 492) oder lückenhafter oder wertungsfehlerhafter Würdigung bestimmt worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 12 ff., teilweise abgedruckt in BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 20).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09
    Bei Bewertung der Glaubhaftigkeit von Bekundungen des Angeklagten, zum einen seiner in der Hauptverhandlung behaupteten Version - Angriff von vorn -, zum anderen der nach Angabe der Zeugin ihr gegenüber vom Angeklagten unmittelbar nach der Tat bekundete Tatablauf - Beginn des Angriffs von hinten - wäre bei abweichender Würdigung der Zeugenaussage zu bedenken gewesen, dass Äußerungen eines Täters unmittelbar nach der Tat - zumal wie hier in aufgewühltem Gemütszustand - weniger von Verteidigungsinteressen geprägt gewesen sein mögen und ihnen deshalb eine höhere Wahrscheinlichkeit innewohnt, mit der Wirklichkeit übereinzustimmen, als dies für eine viele Monate später erfolgte Einlassung in der Hauptverhandlung anzunehmen ist (vgl. auch BGH NJW 2003, 2692, 2694).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    e) Die zu Gunsten des Angeklagten rechtsfehlerhafte rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts führt - mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09 Rn. 27) - zur Aufhebung des Urteils.
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15

    BGH hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf

    Diese Entscheidung bleibt vielmehr dem neuen Tatrichter vorbehalten (BGH, Urteile vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 98; vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, Tz. 27; Senatsurteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 2 StR 388/14, Tz. 7).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Der Adhäsionsausspruch wird, soweit er den Nebenkläger betrifft, von der Revision der Staatsanwaltschaft gleichfalls nicht erfasst, weil diese insofern nicht rechtsmittelbefugt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 373/18, StV 2019, 437 Rn. 9; Urteile vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, juris Rn. 27; vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 Rn. 26 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 406a Rn. 7 f.; KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl., § 406a Rn. 3).

    Die den Nebenkläger betreffende Adhäsionsentscheidung ist dagegen von der Aufhebung auszunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 373/18, StV 2019, 437 Rn. 9; Urteile vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, juris Rn. 27; vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 Rn. 26 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 406a Rn. 7 f.; KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl., § 406a Rn. 3).

  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22

    BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

    Der Senat muss daher besorgen, dass das Landgericht den Einlassungen kritiklos gefolgt ist, was schon für sich betrachtet einen Rechtsfehler darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09 Rn. 14; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 110).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Erst danach hätte von dessen partieller Glaubhaftigkeit - wie es das Landgericht indes durchgehend wie selbstverständlich getan hat - ausgegangen werden dürfen (BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, NStZ-RR 2009, 290 mwN; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 5 StR 182/09).
  • BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10

    Sexuelle Nötigung (Taterfolg; Vornahme sexueller Handlungen des Opfers an sich

    Die - ersichtlich nicht angefochtenen, auf der Grundlage eines Anerkenntnisses des Angeklagten - getroffenen Adhäsionsentscheidungen bleiben hiervon unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890 f.; Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 406a Rn. 8).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    Dazu hätte umso mehr Anlass bestanden, als die angenommenen Tatumstände ausschließlich auf einer früheren, nicht zum Zweck der Sachaufklärung, sondern zur Verteidigung ausgearbeiteten Sachverhaltsschilderung des Angeklagten beruhen, deren Beweiswert besonders kritisch zu hinterfragen ist (vgl. BGH NJW 2003, 2692, 2694; BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09).

    Dabei wird sich die neu berufene Schwurgerichtskammer des in der Regel von Verteidigungsinteressen geprägten Charakters der Einlassung des Angeklagten bewusst zu machen haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09), die Aufklärung nahe liegend auf die von der Revision zum Todeszeitpunkt in einer Verfahrensrüge vorgetragenen Umstände zu erstrecken und auch die im ersten tatrichterlichen Urteil noch problematisierte Todesursache des Erhängens zu prüfen haben.

  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Die Adhäsionsentscheidung ist von der Aufhebung auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 406a Rn. 8).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Das Landgericht hätte in den Blick nehmen müssen, dass im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anpassung der Einlassung an die Ergebnisse der Beweisaufnahme auch der Zeitpunkt, zu dem sich ein Angeklagter zur Sache einlässt, ein Umstand sein kann, der im Rahmen der Gesamtwürdigung gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung spricht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21) und dass nach Widerlegung eines Teils der Angaben des Angeklagten die weiteren vom Angeklagten vorgetragenen Umstände als kritisch zu betrachten sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, NStZ-RR 2009, 290 Rn. 15).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 570/15

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des (schweren) sexuellen

    Die vorformulierten und ersichtlich aufeinander abgestimmten Erklärungen der Angeklagten, die das Landgericht trotz ihres allenfalls geringen Beweiswerts (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, NJW 2015, 360, 361, insoweit in BGHSt 60, 50 nicht abgedruckt; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 243 Rn. 77 mwN) rechtsfehlerhaft als "glaubhaft' zugrunde legt, ohne diese auch nur ansatzweise kritisch zu hinterfragen (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 73), bieten für die Befunde keine genügende Erklärung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6944
OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 (https://dejure.org/2009,6944)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 (https://dejure.org/2009,6944)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 2009 - 322 SsBs 289/08 (https://dejure.org/2009,6944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rauchverbot in Gaststätten: Verfassungsmäßigkeit des an den Gaststättenbetreiber gerichteten Gebots zum Ergreifen von Maßnahmen gegen die Missachtung des Rauchverbots; Begriff des "vollständig umschlossenen Nebenraums", gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; § 1 Abs. 1 Nr. 10 Nds.NiRSG; § 2 Abs. 2 Nds.NiRSG
    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Niedersachsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Niedersachsen

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs. 1; ; GG Art 12 Abs. 1; ; OWiG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; Nds.NiRSG § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; Nds.NiRSG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Niedersachsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. (NJW 2008, 24092422) zu der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin ausgeführt, dass das in den entsprechenden Gesetzen statuierte Rauchverbot anhand des Grundrechts der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG zu prüfen ist (BVerfG, NJW 2008, 2409, 2410 Abs. 92).

    Der Schutzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich u.a. auch auf das Recht, Art und Qualität der am Markt angebotenen Güter und Leistungen selbst festzulegen (BVerfGE 106, 275, 299. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2410 Abs. 92).

    Eingriffe in dieses Grundrecht von Gastwirten, wie sie Rauchverbote in Gaststätten wegen des (mittelbaren) Ausschlusses der Bedienung von Rauchern darstellen, sind nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (BVerfGE 94, 372, 390. BVerfGE 101, 331, 347. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2411 Abs. 95).

    Im Hinblick auf den hohen Stellenwert des Lebens und der Gesundheit von Menschen hat das Bundesverfassungsgericht - in nicht tragenden Ausführungen - selbst ein striktes, keine Ausnahmetatbestände vorsehendes Rauchverbot in Gaststätten als mit dem Grundgesetz vereinbar bewertet (BVerfG, NJW 2008, 2409, 2412 Abs. 122) und die Schaffung von Ausnahmetatbeständen, wie sie die verfahrensgegenständlichen Landesgesetze enthielten, als von Verfassung wegen nicht geboten erachtet (BVerfG, NJW 2008, 2409, 2415 Abs. 134).

    Aus der Verknüpfung des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V. mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG hat das Verfassungsgericht aber für den Fall, dass der Gesetzgeber Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten zulässt, diese Ausnahmen nur dann für verfassungsrechtlich zulässig erklärt, wenn sie sich nicht als gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss darstellen (BVerfG, NJW 2008, 2409, 2418 Abs. 150 und 151).

    Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ist dann gegeben, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stdg. Rspr. BVerfGE 102, 41, 54. BVerfGE 107, 133, 141. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2417 Abs. 150).

    Der dem Gesetzgeber zur Verfügung stehende Gestaltungsspielraum ist deshalb umso enger, je stärker sich die Ungleichbehandlung - auch die mittelbare Ungleichbehandlung - auf die Ausübung u.a. der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit auswirkt (BVerfGE 92, 53, 69. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2417 f. Abs. 150).

    Anhand dieses Prüfungsmaßstabs hat das Bundesverfassungsgericht in dem genannten Urteil das Fehlen von Ausnahmetatbeständen für - vereinfacht formuliert - Einraumgaststätten als gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss bewertet (BVerfG NJW 2008, 2409, 2418 ff. Abs. 154 ff.).

    Um einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss zu vermeiden, hat das Bundesverfassungsgericht - bei Festhalten der Landesgesetze an Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten - eine Freistellung der Kleingastronomie vom Rauchverbot für geboten erachtet (BVerfG, NJW 2008, 2409, 2419 Abs. 164).

    Bei der Regelung der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes zugunsten der Kleingastronomie hat das Gericht den Landesgesetzgebern zugestanden, typisierende Regelungen vorzusehen (BVerfG, NJW 2008, 2409, 2419 Abs. 165. siehe auch BVerfGE 111, 115, 137).

    Nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen handelt es sich bei der Gaststätte nicht um einen Betrieb der überwiegend getränkeorientierten Kleingastronomie, für den der niedersächsische Landesgesetzgeber mittlerweile eine Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 3 Nds.NiRSG nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht für die Länder Baden-Württemberg und Berlin statuierten Übergangsvorschriften (siehe BVerfG, NJW 2008, 2409, 2419 f. Abs. 167) getroffen hat.

    Jedenfalls handelt es sich um eine singuläre Konstellation, bei der es sich nicht um die "Ordnung von Massenvorgängen" (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2419 Abs. 165) handelt und die sich daher auch typisierenden Regelungen entzieht.

    Dagegen hinge - von dem Aspekt des Kinder und Jugendschutzes abgesehen, der durch ein Betretungsverbot (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 4 Nds.NiRSG und BVerfG, NJW 2008, 2409, 2420 Abs. 168) gewährleistet werden könnte - die Einhaltung der Voraussetzung eines etwaigen Ausnahmetatbestandes in der hier fraglichen Gaststätte von der konkreten Funktionsfähigkeit der gesamten Lüftungsanlage ab.

    Da das im Nds.NiRSG angeordnete Rauchverbot in Gaststätten insgesamt eine geeignete Maßnahme zum Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen darstellt (vgl. insoweit BVerfG, NJW 2008, 2409, 2413 f. Abs. 113 ff.), ist auch die Sanktionierung von Verstößen gegen die verfassungsrechtlich zulässig auferlegten Pflichten ein geeignetes Mittel, um den angestrebten Schutzzweck des Gesetzes zu erreichen.

  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Zuordnung Professorenaufgaben

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen werden, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (siehe BVerfGE 18, 97, 111. BVerfGE 54, 277, 299 f.. BVerfGE 71, 81, 105. BVerfG NVwZ-RR 2002, 117 f.).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ist dann gegeben, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stdg. Rspr. BVerfGE 102, 41, 54. BVerfGE 107, 133, 141. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2417 Abs. 150).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen werden, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (siehe BVerfGE 18, 97, 111. BVerfGE 54, 277, 299 f.. BVerfGE 71, 81, 105. BVerfG NVwZ-RR 2002, 117 f.).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Der dem Gesetzgeber zur Verfügung stehende Gestaltungsspielraum ist deshalb umso enger, je stärker sich die Ungleichbehandlung - auch die mittelbare Ungleichbehandlung - auf die Ausübung u.a. der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit auswirkt (BVerfGE 92, 53, 69. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2417 f. Abs. 150).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Bei der Regelung der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes zugunsten der Kleingastronomie hat das Gericht den Landesgesetzgebern zugestanden, typisierende Regelungen vorzusehen (BVerfG, NJW 2008, 2409, 2419 Abs. 165. siehe auch BVerfGE 111, 115, 137).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen werden, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (siehe BVerfGE 18, 97, 111. BVerfGE 54, 277, 299 f.. BVerfGE 71, 81, 105. BVerfG NVwZ-RR 2002, 117 f.).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Der Schutzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich u.a. auch auf das Recht, Art und Qualität der am Markt angebotenen Güter und Leistungen selbst festzulegen (BVerfGE 106, 275, 299. BVerfG, NJW 2008, 2409, 2410 Abs. 92).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    Eine verfassungskonforme Auslegung kommt dann in Betracht, wenn eine Rechtsvorschrift nach Heranziehung der anerkannten Auslegungskriterien Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesetzessystematik und Gesetzeszweck mehrere Deutungen zulässt, von denen aber nur eine mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 83, 201, 204. BVerfGE 88, 145, 166. Sachs, GG, Aufl. Einf. Rn. 52 ff m.w.N.).
  • OLG Jena, 01.11.2005 - 1 Ss 222/05

    Allg. Owi

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08
    die Handlungspflicht als solche braucht er dagegen nicht zu kennen (vgl. Thüring.OLG v. 1.11.2005 - 1 Ss 222/05 Abs. 25 - zitiert nach juris. siehe auch Bohnert, OWiG, § 8 Rn. 27).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09

    Begriff der Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG

    Im Übrigen gebietet der Schutzzweck des Nds.NiRSG (dazu ausführlich Senat, Beschl vom 24.9.2009 - 322 SsBs 289/08) eine restriktive Auslegung der Ausnahmetatbestände.

    Zwar handelt es sich bei der genannten Ordnungswidrigkeit um ein Unterlassungsdelikt (Senat, Beschl vom 24.9.2009 - 322 SsBs 289/08).

    Zwar führen im Falle komplexer Rechtsfragen des Ordnungswidrigkeitenrechts Erkundigungen des Betroffenen bei einer sach- und rechtskundigen Person, die die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Betroffenen bestätigt, regelmäßig zur Unvermeidbarkeit eines Verbots- bzw. Gebotsirrtums (vgl. Bohnert, OWiG, § 11 Rn. 33; siehe auch Senat, Beschl vom 24.9.2009 - 322 SsBs 289/08).

  • OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10

    Vorliegen einer Gaststätte i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NRSG bei Anbieten von

    Für den Vorsatz genügt es bei einem Unterlassungsdelikt, dass der Betroffene diejenigen Tatumstände kennt, die seine Handlungspflicht auslösen; die Handlungspflicht als solche braucht er dagegen nicht zu kennen (vgl. Senat, Beschluss vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 -).

    Der Senat weist gleichwohl darauf hin, dass im Falle komplexer Rechtsfragen des Ordnungswidrigkeitenrechtes Erkundigungen des Betroffenen bei einer sach- und rechtskundigen Person, die die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Betroffenen bestätigen, zwar durchaus zur Unvermeidbarkeit eines Verbots- bzw. Gebotsirrtums führen können (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl. § 11 Rdnr. 26 b; Senatsbeschlüsse vom 24.09.2009 - 322 SsBs 289/08 und vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Außerdem hätte sich der Betroffene bei der örtlich zuständigen Dienststelle der Stadt H. nach der Geltung des Rauchverbotes in seinem Betrieb, namentlich in der D.-B. (Raum A), erkundigen müssen (vgl. dazu bereits Senat, Beschluss vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 und Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09).

  • OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/09

    Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldvorschriften des NdsNiRSG

    322 SsBs 289/08.
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24951
AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08 (https://dejure.org/2009,24951)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 23.01.2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08 (https://dejure.org/2009,24951)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 19 OWi 146/08, 19 OWi - 89 Js 1585/08 - 146/08 (https://dejure.org/2009,24951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso als standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (BGHSt 39, 291); Absehen von einem Regelfahrverbot nach einem grob pflichtwidrigen Geschwindigkeitsverstoß bei Vorliegen etwaiger Härten und ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Absehens von einem Regelfahrverbot nach einem grob pflichtwidrigen Geschwindigkeitsverstoß bei Vorliegen etwaiger Härten; Einordnung einer Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso als ein standardisiertes Messverfahren im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Absehen vom Fahrverbot - Beharrliche Pflichtverletzung - Fahrverbotsthemen - Grobe Pflichtverletzung - Radarmessungen - Regelfahrverbot

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung mit ES 3.0 ist standardisiertes Verfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 290
  • NZV 2009, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
    Die Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso ist standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081.

    Nach alledem geht das Gericht davon aus, dass es sich bei dem Einseitensensor ES3.0 um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 handelt.

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
    Unter diesem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH NJW 1998, 321).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2007 - 4 Ss 264/07

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Lichtschrankenmessung mit

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 23.01.2009 - 19 OWi 146/08
    Es ist insoweit auf die Ausführungen des OLG Stuttgart zum Vorgängermodell ES1.0 des hier genutzten Messsystems in NJW-Spezial 2008, 75 = VRR 2007, 476 [Deutscher] zu verweisen.
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