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   BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09   

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https://dejure.org/2009,9488
BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09 (https://dejure.org/2009,9488)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2009 - 5 StR 204/09 (https://dejure.org/2009,9488)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 5 StR 204/09 (https://dejure.org/2009,9488)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 19 StGB; § 46 StGB; § 177 Abs. 2 StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Verdachts von Straftaten im Kindesalter; ambivalentes Verhalten des Opfers einer Sexualstraftat; Absehen von der Regelwirkung der Vergewaltigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Anlastens "diverser Straftaten im noch nicht strafmündigen Alter" bei der konkreten Strafzumessung

  • Judicialis

    StGB § 19; ; StGB § 177 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 19; StGB § 177 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Anlastens "diverser Straftaten im noch nicht strafmündigen Alter" bei der konkreten Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StGB § 19 ; StGB § 177 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Anlastens "diverser Straftaten im noch nicht strafmündigen Alter" bei der konkreten Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 308
  • NStZ-RR 2009, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.09.1993 - 4 StR 495/93

    Ausnahmestrafrahmen - Gesamtwürdigung - Strafmilderung - Spontantat - Beziehung

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09
    Dieser Umstand, der als bestimmender Milderungsgrund zu werten sein kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 9; BGH, Beschluss vom 22. April 2002 - 5 StR 149/02), hätte bei der Prüfung erörtert werden müssen, ob die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfällt.
  • BGH, 22.04.2002 - 5 StR 149/02

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung; minder schweren Fall (Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09
    Dieser Umstand, der als bestimmender Milderungsgrund zu werten sein kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 9; BGH, Beschluss vom 22. April 2002 - 5 StR 149/02), hätte bei der Prüfung erörtert werden müssen, ob die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfällt.
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09
    Sie lassen es nahe liegend erscheinen, dass die Berücksichtigung eines weiteren Milderungsgrundes zu einer dem Angeklagten günstigeren Strafrahmenwahl geführt hätte (vgl. weitergehend zur Strafrahmenwahl noch BGHR StGB § 177 Abs. 5 (i.d.F. d. 6. StrRG) Strafrahmenwahl 1, 2; BGH NStZ-RR 2006, 6).
  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Vor diesem Hintergrund lag im Zeitpunkt der Übergriffe auch kein ambivalentes Verhalten der - den früheren Soldaten mit auf einer Couch in der Mitte übernachten lassenden - Zeuginnen mehr vor, durch das die Hemmschwelle zur Begehung der Tat deutlich herabgesetzt worden sein könnte (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09 - NStZ-RR 2009, 308 f.).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

    Zwar kommt bei Beziehungstaten der Entstehung, Entwicklung und konkreten Ausgestaltung der Beziehung sowie einem etwa ambivalenten Verhalten des Tatopfers und der hierdurch möglicherweise herabgesetzten Hemmschwelle für die Begehung der Tat Relevanz für die Strafzumessung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09, NStZ-RR 2009, 308, 309; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09, NStZ-RR 2010, 9, 10; differenzierend LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 212).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2009 - 4 StR 209/09   

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https://dejure.org/2009,8167
BGH, 02.07.2009 - 4 StR 209/09 (https://dejure.org/2009,8167)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - 4 StR 209/09 (https://dejure.org/2009,8167)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 4 StR 209/09 (https://dejure.org/2009,8167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB
    Gebotene Prüfung der Entkräftung der Regelwirkung eines Regelbeispiels bei der Vergewaltigung (besonders schwerer Fall; Gesamtwürdigung; minder schwerer Fall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 308
  • NStZ-RR 2009, 364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2007 - 5 StR 249/07

    Regelbeispiel der Vergewaltigung (Indizierung der besonderen Erniedrigung;

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - 4 StR 209/09
    Auch bei einer "klassischen Vergewaltigung" sind jedoch die Entscheidungen über das Absehen von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB und die Annahme eines minder schweren Falles auf Grund einer Gesamtbetrachtung zu treffen, die alle Umstände einzubeziehen hat, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen; eine Bewertung nur des engeren Tatgeschehens ist mithin 4 nicht ausreichend (vgl. BGH Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 5 StR 249/07 und Urteil vom 25. Februar 2009 - 2 StR 554/08).
  • BGH, 25.02.2009 - 2 StR 554/08

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Entkräftung des Regelbeispiels der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - 4 StR 209/09
    Auch bei einer "klassischen Vergewaltigung" sind jedoch die Entscheidungen über das Absehen von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB und die Annahme eines minder schweren Falles auf Grund einer Gesamtbetrachtung zu treffen, die alle Umstände einzubeziehen hat, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen; eine Bewertung nur des engeren Tatgeschehens ist mithin 4 nicht ausreichend (vgl. BGH Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 5 StR 249/07 und Urteil vom 25. Februar 2009 - 2 StR 554/08).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Dabei ist es gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen; insbesondere eine Bewertung nur des engeren Tatgeschehens ist nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 4 StR 209/09 - NStZ-RR 2009, 308 Rn. 4; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 177 Rn. 141 f.).
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