Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 19.05.2009

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   OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08   

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OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08 (https://dejure.org/2009,4091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2009 - 11 W 106/08 (https://dejure.org/2009,4091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 (https://dejure.org/2009,4091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; BGB § 215; ; BGB § 242; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 393; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 3; ; StPO § 119 Abs. 2; ; StPO § 119 Abs. 2 S. 3; ; StVollzG § 18; ; StVollzG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 114; ; StVollzG § 114 Abs. 1; ; StVollzG § 114 Abs. 2; ; StVollzG § 114 Abs. 3; ; StVollzG § 144 Abs. 2; ; StVollzG § 201 Nr. 3; ; StVollzG § 201 Nr. 3 S. 1; ; VorschverfG NW § 1 Abs. 3 Satz 2; ; StrEG § 7 Abs. 3; ; GKG § 3 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 326
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Strafgefangene in diesen Anstalten ohne eine Einschränkungsmöglichkeit im Einzelfall einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Einzelunterbringung erfolgreich geltend machen können (BGH NJW 2006, 306 ff, 309).

    Gefangene dürfen danach, falls dies die beschränkten Raumverhältnisse erfordern und es die persönliche Disposition des Gefangenen erlaubt, in Altanstalten weiterhin mit bis zu sieben weiteren Personen untergebracht werden (vgl. auch BGH NJW 2006, 306 ff, 309).

    Dieser Mangel beeinträchtigt indes die Wirksamkeit der Norm nicht, da die fehlende Befristung innerhalb des Gestaltungsermessens des Gesetzgebers liegt und von sachlichen Erwägungen getragen wird (vgl. BGH NJW 2006, 306, ff, 307).

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2006, 306 ff, 308 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NJW 2003, 2843 ff, 2845, jeweils m.w.N.) ist eine die Menschenwürde des Gefangenen missachtende Unterbringung dagegen zu bejahen, soweit bei gemeinschaftlicher Unterbringung zweier Gefangener in einem Haftraum mit einer nicht (baulich) abgetrennten oder nicht gesondert entlüfteten Toilette ein Luftraum von 16 m³ oder eine Bodenfläche von 12 m² unterschritten wird.

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen stellt nämlich keinen hinreichenden Grund dafür dar, geltendes Recht zu unterlaufen (BGH NJW 2005, 58 f, 59).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 58 f, 59) ist der geltend gemachte Schaden einerseits kein Vermögensschaden, andererseits auch kein bloßes Schmerzensgeld im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB.

    Dies um so weniger vor dem Hintergrund, dass eine finanzielle Entschädigung bei Verletzung der Menschenwürde wie dargelegt ohnehin nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass die Beeinträchtigung erheblich war und nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, zudem aber auch auf der Erwägung beruht, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde, überdies aber auch bei dem Anspruch auf immaterielle Entschädigung wegen Verletzung der Menschenwürde die Genugtuungsfunktion des Verletzten im Vordergrund steht (OLG Karlsruhe, aa0. unter Hinweis auf BGHZ 161, 33).

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Ferner verstößt sie zugleich gegen den innerstaatlich mit Gesetzeskraft geltenden (BGH NJW 1993, 2927) Art. 3 EMRK, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf.

    Sie erfasst allein den rechtswidrigen Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßnahme als solcher, nicht aber die Modalitäten des Strafvollzugs (BGH NJW 1993, 2927 f, 2928).

    Daneben bleiben aber Ansprüche außerhalb des StrEG wegen atypischer Folgen des Vollzugs oder der rechtswidrigen Anordnung der Haft bestehen (BGH VersR 1993, 972).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Um das festzustellen, sind Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des ihm anzulastenden Verschuldens (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267 f, 1268; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 360).

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, nur, wenn eine Verwaltungsbehörde zur Überprüfung ihres eigenen Handelns veranlasst werden soll (BGH NJW 1986, 1924) oder wenn es um die (hypothetische) Entscheidung eines Gerichts geht und ersichtlich eine einigermaßen zuverlässige Beurteilung, wie richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre, nicht ohne weiteres möglich ist (vgl. BGH NJW 2003, 1308 f, 1313).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Betroffene den Schaden durch Einlegung eines Rechtsmittels hätte abwenden können, trägt der in Anspruch genommene Schädiger (BGH NJW 1986, 1924 f, 1925; MünchKomm/Papier, BGB, 4. Auflage (2004), § 839 Rdn. 333).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08

    Amtshaftung: Aufrechnung gegen einen Anspruch wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Um das festzustellen, sind Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des ihm anzulastenden Verschuldens (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267 f, 1268; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 360).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (VersR 2009, 360), das zu Recht feststellt, dass die Aufrechnung des beklagten Landes sich in Fallkonstellationen wie der hier zu beurteilenden als unzulässige Rechtsausübung darstellt.

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Die Bestimmung geht davon aus, dass nur demjenigen Schadensersatz zuerkannt werden kann, der sich in gehörigem und ihm zumutbaren Maße für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden bemüht hat (vgl. BGH NJW 1971, 1694 f, 1695).

    Es soll nicht erlaubt sein, den Schaden entstehen oder größer werden zu lassen, um ihn schließlich gewissermaßen als Lohn für eigene Untätigkeit, dem Beamten oder dem Staat in Rechnung zu stellen (BGH NJW 1971, 1694 f, 1695).

  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Soweit dies teilweise anders gesehen wird (OLG Celle, NJW-RR 2004, 380), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Auch wenn die gegen die Menschenwürde verstoßende Unterbringung des Antragstellers hier aus dem Zwang einer akuten Überbelegung der JVA I2 resultiert haben mögen und nicht etwa Ausfluss einer bewusst schikanöse Behandlung gerade des Antragstellers war, beruhte sie doch letztlich auf einem durchaus erheblichen Versäumnis des beklagten Landes, die seit Jahren bekannte Problematik der Überbelegung der Justizvollzugsanstalten (zutreffend schon OLG Celle, NJW-RR 2004, 380) durch geeignete Maßnahmen in den Griff zu bekommen und trotz beengter finanzieller Verhältnisse -gerade auch mit Blick auf die Verhältnisse in der JVA I2- die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Unterbringung aller Gefangenen zu schaffen.

  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Denn bei einer solchen Unterbringung wird die Mindestgröße von Hafträumen, die in der Literatur als Untergrenze ernsthaft erwogen wird (Kaiser/Kerner/Schöch, Strafvollzug, 5. Aufl., § 7 Rdnr. 86: mindestens 7 m² pro Gefangenem; vgl. auch OLG Frankfurt, aa0. m.w.N.), deutlich unterschritten, wobei erschwerend hinzu kommt, dass die den Gefangenen zur Verfügung stehende Nutzfläche durch die Möblierung des Haftraums mit einer der Kopfzahl der untergebrachten Gefangenen entsprechenden Anzahl von Betten, Spinden, Stühlen und Tischen noch zusätzlich eingeschränkt wird, ebenso wie auch durch die im Haftraum installierte Toilettenkabine (vgl. hierzu auch OLG Hamm -Beschluss des 1 Strafsenats vom 20.01.2005 -1 Vollz (Ws) 147/04-, ZfStrVo 2005, 301 ff = StV 2006, 152 f).

    Jedenfalls im Rahmen des vorliegenden Prozesskostenhilfeverfahrens ist hier nicht auszuschließen, dass ein Rechtsmittel des Antragstellers vor dem Hintergrund der Entscheidung des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 20.01.2005 (1 Vollz (Ws) 147/04 OLG) erst im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens Erfolg gehabt hätte, was nach Einschätzung des Senats eine mehrwöchige Verfahrensdauer bis zur Entscheidung mit sich gebracht hätte.

  • OLG Celle, 01.06.2004 - 1 Ws 102/04

    Anforderungen an das Auswahlermessen der Justizvollzugsanstalt bei Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
    Mit dieser Regelung wird demnach auch einem in der Anstalt bestehendem Platzmangel begegnet (OLG Celle, NJW 2004, 2766).

    Das bei beiden Entscheidungen eröffnete Ermessen ist dabei an nachvollziehbaren und mit dem Strafvollzugsgesetz in Einklang stehenden Kriterien auszurichten (OLG Celle NJW 2004, 2766).

  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

  • OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen

  • OLG München, 10.08.2006 - 1 W 1314/06

    PKH: Beweislast der JVA im Amtshaftungsverfahren bei Behauptung

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 71/72

    Amtspflichtverletzung eines Notars - Pflicht zur Einreichung einer Urkunde beim

  • OLG Celle, 16.09.2002 - 16 W 47/02

    Schmerzensgeld wegen einer die Menschenwürde verletzenden Unterbringung in einem

  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

  • BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 165/90

    Zivilgerichtliche Versagung einer Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 122/02

    Steinschlag durch Rasenmäher - Gemeinde muß zahlen

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04

    Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der

  • OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von

  • EGMR, 11.07.2006 - 33834/03

    RIVIERE c. FRANCE

  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05

    Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04

    Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der Mehrfachbelegung eines Haftraums;

  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2650/94

    Namensbeschilderung des Haftraumes

  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04

    Strafvollzug: Verstoß gegen die Menschenwürde bei zu kleinem Haftraum im Falle

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 4 A 2948/11

    Übergabe eines somalischen "Piraten" an Kenia rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, juris; EGMR, Urteil vom 30. Januar 2008 - Nr. 20877/04 (Testa/Kroatien) - VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - V Ars (Vollz) 54/05 -, BGHSt 50, 234; OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 11 U 125/10 u. a. -, juris; Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, NStZ-RR 2009, 326 f.

    Insoweit ablehnend allerdings OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris (Rn. 33).

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Daher begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nicht jede festgestellte und schuldhaft begangene Menschenrechtsverletzung eine Wiedergutmachung im Wege der Geldentschädigung erfordert und die Art der Wiedergutmachung vielmehr von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggründen des Handelnden und dem Grad des Verschuldens abhängig gemacht wird (vgl. BGHZ 128, 1 ; 161, 33 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris, Rn. 62).
  • OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16

    Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit

    Bei dieser Sachlage kann der klagenden Partei ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung über die Klageforderung trotz der zu erwartenden Klageabweisung nicht abgesprochen werden (OLG Hamm, aaO; OLG Zweibrücken, aaO Rn. 12; vgl. aber auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08, NStZ-RR 2009, 326, zitiert juris Rn. 75).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Die Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf setzen einen fixen Schwellenwert von 5 m 2 Grundfläche pro Gefangenen an, dessen Unterschreitung ungeachtet anderer Parameter eine Menschenwürdeverletzung bedinge (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011 - I-18 W 31/11, 18 W 31/11 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08, I-11 U 88/08 -, juris; Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris; Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, NStZ-RR 2009, S. 326).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Die Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf setzen einen fixen Schwellenwert von 5 m 2 Grundfläche pro Gefangenen an, dessen Unterschreitung ungeachtet anderer Parameter eine Menschenwürdeverletzung bedinge (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011 - I-18 W 31/11, 18 W 31/11 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08, I-11 U 88/08 -, juris; Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris; Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, NStZ-RR 2009, S. 326).
  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Die Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf setzen einen fixen Schwellenwert von 5 m 2 Grundfläche pro Gefangenen an, dessen Unterschreitung ungeachtet anderer Parameter eine Menschenwürdeverletzung bedinge (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011 - I-18 W 31/11, 18 W 31/11 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08, I-11 U 88/08 -, juris; Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris; Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, NStZ-RR 2009, S. 326).
  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

    Zu beachten ist andererseits auch, dass die Entschädigung nach dem StrEG verschuldensunabhängig gewährt wird, während eine Entschädigung unter Amtshaftungsgesichtspunkten ein Verschulden voraussetzt (OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 - juris Tz. 67).

    Schließlich steht der Betrag von 600, 00 Euro auch nicht außer Verhältnis zur bisherigen Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, welche einen Tagessatz von ca. 20, 00 Euro annehmen (vgl. Kretschmer NJW 2009, 2406, 2408, OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 - juris Tz. 70).

  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    (1) Was die Mindestgröße unter Berücksichtigung der baulichen Ausstattung und Beschaffenheit einer mehrfach belegten Zelle angeht, setzen verschiedene Obergerichte zwar unterschiedliche Richtwerte an (vgl. nur für eine menschenunwürdige Unterbringung bei 6-7 m 2 Fläche pro Gefangenen und Mehrfachbelegung bei baulich nicht abgetrennter Toilette OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris, Rn. 2; für einen Richtwert von 5 m 2 unabhängig von der baulich-räumlichen Situation vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris, Rn. 38; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

    Die Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf setzen einen fixen Schwellenwert von 5 m 2 Grundfläche pro Gefangenem an, dessen Unterschreitung ungeachtet anderer Parameter eine Menschenwürdeverletzung bedinge (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011 - I-18 W 31/11, 18 W 31/11 -, juris, Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08, I-11 U 88/08 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48; Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris, Rn. 38).
  • LG Berlin, 25.08.2010 - 86 O 12/10

    Entschädigung für menschenrechtswidrige Unterbringung eines Gefangenen in einer

    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (vergl. BGH NJW 2005, 58 f. (59); vergl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2009, 11 W 106/08, NStZ-RR 2009, 326 ff. zit. nach juris, dort Rn. 61).

    Auch soweit in der Rechtsprechung die Anlehnung an die Entschädigungsregelung des StrEG wegen der Intention dieses Gesetzes als verschuldensunabhängigem Aufopferungsanspruch im Vergleich zu dem hier streitgegenständlichen verschuldensabhängigen Amtshaftungsanspruch abgelehnt wird (vergl. etwa OLG Hamm Beschluss vom 25.03.2009, 11 W 106/08, NStZ-RR 2009, 326 zitiert nach juris, dort Rn. 66), wird für die Fälle menschenrechtswidriger Unterbringung mehrerer Gefangener in einem gemeinsamen Haftraum ein Mittelwert von 10,- ? bis 30,- ? pro Hafttag für angemessen gehalten.

    Dabei wird nicht verkannt, dass die Zubilligung einer Geldentschädigung nicht davon abhängt, dass durch die menschenunwürdige Haftunterbringung körperliche oder psychische Schäden verursacht wurden, da aus den dargelegten Gründen die Genugtuungsfunktion im Vordergrund stehen muss, um so einen angemessenen Rechtsschutz der Persönlichkeit zu gewährleisten (vergl. etwa OLG Hamm Beschluss vom 25.03.2009, 11 W 106/08, NStZ-RR 2009, 326 zitiert nach juris, dort Rn. 62).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2009 - 18 W 46/09

    Unterbringung in Justizvollzugsanstalt: Keine Haftentschädigung wegen

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2009 - 18 W 46/09

    Anspruch auf Entschädigung wegen Verletzungen des allgemeinen

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1567/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

  • LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.05.2009 - 1 Ws 248/09 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4412
OLG Celle, 19.05.2009 - 1 Ws 248/09 (StrVollz) (https://dejure.org/2009,4412)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.2009 - 1 Ws 248/09 (StrVollz) (https://dejure.org/2009,4412)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 1 Ws 248/09 (StrVollz) (https://dejure.org/2009,4412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Anhalten des Schriftverkehrs wegen Verwendung der "Sütterlinschrift"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Anhaltens von in "Sütterlinschrift" bzw. "Deutscher Schreibschrift" verfassten Schreiben eines Gefangenen im Strafvollzug

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Anhaltens von in "Sütterlinschrift" bzw. "Deutscher Schreibschrift" verfassten Schreiben eines Gefangenen im Strafvollzug

  • Judicialis

    NJVollzG § 31

  • rechtsportal.de

    NJVollzG § 31
    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Anhaltens von in "Sütterlinschrift" bzw. "Deutscher Schreibschrift" verfassten Schreiben eines Gefangenen im Strafvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Strafgefangenenpost in Sütterlin darf nicht gestoppt werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Häftling darf in Sütterlin schreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grüße in Sütterlin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafgefangenenpost in "Sütterlin" ist zulässig - Keine Geheimschrift - Höherer Kontrollaufwand ist kein ausreichender Grund für das Stoppen eines Schriftverkehrs zwischen Gefangenem und dessen Verlobten

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 438
  • NStZ-RR 2009, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2009 - 1 Ws 248/09
    Schließt sich das Gericht - wie hier - lediglich den Argumenten einer Partei an, so fehlt es an der gebotenen Überprüfung der angefochtenen Maßnahme (Senat aaO und bei Matzke NStZ 1997, 429).
  • OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2009 - 1 Ws 248/09
    Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Gefangenen begründen sollen, dann muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (st. Rspr.. vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2008 - 1 Ws 268/08 [StrVollz]. ebenso BVerfGE 21, 195. OLG Stuttgart NStZ 1987, 295.
  • OLG Jena, 14.07.2008 - 1 Ws 268/08

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2009 - 1 Ws 248/09
    Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Gefangenen begründen sollen, dann muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (st. Rspr.. vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2008 - 1 Ws 268/08 [StrVollz]. ebenso BVerfGE 21, 195. OLG Stuttgart NStZ 1987, 295.
  • OLG Hamm, 21.08.2014 - 1 Vollz (Ws) 379/14

    Runen; Geheimschrift; unlesbare Schrift; Gefangenenpost

    Was hiernach im Allgemeinen als "lesbar" angesehen wird, ist somit davon abhängig, welche Schriften der Bevölkerungsdurchschnitt in der Schule zu lesen gelernt hat und wie "formklar" diese Schrift dann vom jeweiligen Verfasser in der Ausprägung seiner persönlichen Handschrift verwendet wird (OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2009 - 1 Ws 248/09 - juris).
  • OLG Celle, 14.08.2009 - 1 Ws 404/09

    Zulässigkeit der Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel bei

    Indessen kann in Einzelfällen eine Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn der Gefangene dieses Recht missbraucht (OLG Hamm a.a.O.) oder wenn der Schriftwechsel des Gefangenen ein solches Ausmaß erreicht, dass eine Kontrolle nicht mehr mit vertretbarem Verwaltungsaufwand durchgeführt werden kann ( OLG Stuttgart MDR 1973, 335 [OLG Stuttgart 23.05.1972 - 1 Ws 143/72] ; KK-Schultheis a.a.O.; für den Bereich der Strafhaft auch Senatsbeschluss vom 19. Mai 2009 [1 Ws 248/09]).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2020 - V 4 Ws 163/20

    Zulässiges Anhalten eines per Hauspost gesandten Briefes zwischen zwei Häftlingen

    Das Merkmal "unverständlich" knüpft dabei an den Inhalt des Schreibens an (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 1 Ws 248/09).
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