Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.08.2009 | LG Hildesheim, 05.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11957
OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.04.2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. April 2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Falsche Verdächtigung: Eignung eines Verhaltens zur Herbeiführung bzw. Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens bei Bezichtigung eines anderen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • Judicialis

    StGB § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 2
    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 370
  • NZV 2009, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 89/07

    Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung bei Ungeeignetheit der aufgestellten

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09
    Vielmehr war für die Bußgeldbehörde nach wie vor ein Abgleich des Beweisfotos mit den Lichtbildern der als Fahrer in Betracht kommenden Personen so oder so geboten, zumal die Mutter der Angeklagten sich bereits in einem früheren Stadium des Bußgeldverfahrens selbst der Täterschaft bezichtigt hatte (vgl. zu dieser Argumentation allgemein MK-Zopfs a.a.O.; s.a. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007, 32 Ss 89/07, für den Fall der Falschbezichtigung hinsichtlich einer verjährten Ordnungswidrigkeit).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1991 - 5 Ss 232/91

    Zur falschen Verdächtigung

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09
    Die getroffenen Feststellungen tragen eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB nicht, weil es der Behauptung der Angeklagten, ihre Mutter sei Fahrerin gewesen, jedenfalls unter den gegebenen konkreten Umständen an der Eignung mangelte, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen die Mutter herbeizuführen, sodass dahinstehen kann, ob nicht aus der Systematik des § 164 StGB im Hinblick auf die abweichenden Modalitäten der Absätze 1 und 2 herzuleiten ist, dass die bloße Bezichtigung einer Person ohne weiterer Angaben tatsächlicher Art generell für die Erfüllung des § 164 Abs. 2 StGB nicht genügt bzw. ob dies nicht jedenfalls dann gilt, wenn ein leugnender Beschuldigter den einzig neben ihm als Täter in Betracht kommenden Verdächtigen ohne weitere Ausführungen tatsächlicher Art der Täterschaft bezichtigt (so die wohl h.M. in der Lit.: etwa Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Aufl., Rn. 5 zu § 164; MK-Zopfs, StGB, Rn. 25 f. zu § 164; Bienko NZV 1993, 98; Mitsch JZ 1992, 979; ebenso OLG Düsseldorf JZ 1992, 978 f., und früher bereits OLG Celle VRS 26, 438, 439; tendenziell auch OLG Frankfurt DAR 1999, 225; offen gelassen: BayObLG …
  • AGH Bayern, 05.02.2013 - BayAGH II - 15/12

    Berufsrechte und -pflichten: Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot

    Vielmehr war für die Bußgeldbehörde nach wie vor ein Abgleich des Beweisfotos mit den Lichtbildern der als Fahrer in Betracht kommenden Person so oder so geboten (OLG Celle, Urteil vom 23.4.2009, NStZ-RR 2009, 370 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6314
BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,6314)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,6314)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,6314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 51 StGB
    Zur transnationalen Wirkung ausländischer Strafe oder Freiheitsentziehung gem. § 51 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 StGB (Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 7-8/2010, S. 482-489)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 370
  • StV 2010, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    bb) Der Senat kann hier ferner entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab für die von dem Angeklagten in der Dominikanischen Republik erlittene kurzfristige Freiheitsentziehung selbst bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16

    Vollstreckungshindernis wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen

    Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses;

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 07.01.2014 - 3 StR 425/13

    Fehlende Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Auslieferungshaft

    Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, bestimmt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 33/14
    Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1: 1 in Betracht (hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14

    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung einer nach der Tat ergangenen

    Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34752
LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08 (https://dejure.org/2008,34752)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 05.06.2008 - 23 StVK 319/08 (https://dejure.org/2008,34752)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 23 StVK 319/08 (https://dejure.org/2008,34752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Anrechnung des Maßregelvollzugs auf mehrere Gesamtfreiheitsstrafen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs 4 StGB; § 67 Abs 5 StGB; § 67f StGB; § 454 Abs 2 Nr 1 StPO
    Anrechnung; Anschlussvollstreckung; Aussetzungsreife; Bewährung; Entscheidungskompetenz; Entscheidungszuständigkeit; Entziehungsanstalt; Erstverbüßer; Freiheitsstrafe; Gesamtfreiheitsstrafe; Halbstrafenzeitpunkt; Hälfteverbüßung; Maßregelvollstreckung; Strafaussetzung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98

    Anwendung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei in früherem Verfahren erlittener

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08
    Entgegen der in der vorgenannten Entscheidung vertretenen Auffassung ist aber nach einer Kammerentscheidung des BVerfG vom 2. Mai 1988, NStZ 1988, 474) in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß die Strafvollstreckungskammer berechtigt ist, den frühestmöglichen Aussetzungszeitpunkt bei Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen durch nachträgliche Verrechnung einer bereits zurückgelegten Vollstreckungszeit auf eine andere Strafe herzustellen (sogenannte nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge, grundlegend OLG Celle, NdsRpfl 1989, 259ff.; Hans. OLG Hamburg, MdR 1994, 934f.; OLG Zweibrücken, StV 1998, 670f., KG, Beschl. v. 11.12.2001, 5 Ws 725-728/01, juris).
  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08
    Entgegen der in der vorgenannten Entscheidung vertretenen Auffassung ist aber nach einer Kammerentscheidung des BVerfG vom 2. Mai 1988, NStZ 1988, 474) in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß die Strafvollstreckungskammer berechtigt ist, den frühestmöglichen Aussetzungszeitpunkt bei Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen durch nachträgliche Verrechnung einer bereits zurückgelegten Vollstreckungszeit auf eine andere Strafe herzustellen (sogenannte nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge, grundlegend OLG Celle, NdsRpfl 1989, 259ff.; Hans. OLG Hamburg, MdR 1994, 934f.; OLG Zweibrücken, StV 1998, 670f., KG, Beschl. v. 11.12.2001, 5 Ws 725-728/01, juris).
  • OLG Celle, 12.12.1989 - 1 Ws 389/89
    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08
    Es ist inzwischen überwiegend anerkannt, daß Erstverbüßer mit dem Privileg der §§ 57 Abs. 2 Nr. 1, 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO auch derjenige ist, der nacheinander mehrere Strafen zu verbüßen hat, von denen keine zwei Jahre übersteigt (vgl. OLG Celle, StV 1990, 271; OLG Braunschweig, Beschl. v. 6. April 2005, Ws 91-94/05, juris; Fischer, StGB, 55. Auflage, Rn. 25 zu § 57 StGB).
  • OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08
    Entgegen der in der vorgenannten Entscheidung vertretenen Auffassung ist aber nach einer Kammerentscheidung des BVerfG vom 2. Mai 1988, NStZ 1988, 474) in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß die Strafvollstreckungskammer berechtigt ist, den frühestmöglichen Aussetzungszeitpunkt bei Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen durch nachträgliche Verrechnung einer bereits zurückgelegten Vollstreckungszeit auf eine andere Strafe herzustellen (sogenannte nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge, grundlegend OLG Celle, NdsRpfl 1989, 259ff.; Hans. OLG Hamburg, MdR 1994, 934f.; OLG Zweibrücken, StV 1998, 670f., KG, Beschl. v. 11.12.2001, 5 Ws 725-728/01, juris).
  • KG, 11.12.2001 - 1422/01
    Auszug aus LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08
    Entgegen der in der vorgenannten Entscheidung vertretenen Auffassung ist aber nach einer Kammerentscheidung des BVerfG vom 2. Mai 1988, NStZ 1988, 474) in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß die Strafvollstreckungskammer berechtigt ist, den frühestmöglichen Aussetzungszeitpunkt bei Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen durch nachträgliche Verrechnung einer bereits zurückgelegten Vollstreckungszeit auf eine andere Strafe herzustellen (sogenannte nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge, grundlegend OLG Celle, NdsRpfl 1989, 259ff.; Hans. OLG Hamburg, MdR 1994, 934f.; OLG Zweibrücken, StV 1998, 670f., KG, Beschl. v. 11.12.2001, 5 Ws 725-728/01, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht