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OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 111 k
Beschlagnahme, Rückgabe, Sicherstellung; Verletzter; Begriff - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Unmittelbarkeit i.S. von § 111k Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
StPO § 111 k
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111 k
Begriff der Unmittelbarkeit i.S. von § 111k StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 6 KLs 84/02
- OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 376
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.2000 - IX ZR 131/99
Sicherstellung eines Geldbetrages
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08
Werden Gegenstände, die als Beweismittel im Strafverfahren von Bedeutung sein können, nach § 94 StPO sichergestellt oder förmlich beschlagnahmt, so sind sie in der Regel, sofern sie zum Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt werden, an den bisherigen Gewahrsamsinhaber - soweit es sich hierbei nicht um den Beschuldigten handelt - herausgegeben (BGH NJW 2000, 3218). - BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77
Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08
§ 111k StPO verfolgt das Ziel der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes im Sinne eines zivilrechtlich gerechten Ausgleichs ( BGHZ 72, 302, 304).
- LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zulässigkeit bei einem den Verzicht auf die …
Bei der in Rede stehenden Konstellation kommt eine Herausgabe an den durch Betrug Verletzten (hier der Antragsgegner) gemäß § 111k StPO in der Regel nicht in Betracht, weil mögliche Ansprüche des gutgläubigen Erwerbers (es reicht insoweit eine zweifelhafte Rechtslage; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 376), nämlich solche des Antragstellers, bestehen (können).