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   OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08   

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https://dejure.org/2008,8572
OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08 (https://dejure.org/2008,8572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2008 - 5 Ws 275/08 (https://dejure.org/2008,8572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2008 - 5 Ws 275/08 (https://dejure.org/2008,8572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 6 KLs 84/02
  • OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 376
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.2000 - IX ZR 131/99

    Sicherstellung eines Geldbetrages

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08
    Werden Gegenstände, die als Beweismittel im Strafverfahren von Bedeutung sein können, nach § 94 StPO sichergestellt oder förmlich beschlagnahmt, so sind sie in der Regel, sofern sie zum Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt werden, an den bisherigen Gewahrsamsinhaber - soweit es sich hierbei nicht um den Beschuldigten handelt - herausgegeben (BGH NJW 2000, 3218).
  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08
    § 111k StPO verfolgt das Ziel der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes im Sinne eines zivilrechtlich gerechten Ausgleichs ( BGHZ 72, 302, 304).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zulässigkeit bei einem den Verzicht auf die

    Bei der in Rede stehenden Konstellation kommt eine Herausgabe an den durch Betrug Verletzten (hier der Antragsgegner) gemäß § 111k StPO in der Regel nicht in Betracht, weil mögliche Ansprüche des gutgläubigen Erwerbers (es reicht insoweit eine zweifelhafte Rechtslage; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 376), nämlich solche des Antragstellers, bestehen (können).
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