Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.09.2009 | LG Limburg, 04.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5809
BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09 (https://dejure.org/2009,5809)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2009 - 3 StR 291/09 (https://dejure.org/2009,5809)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09 (https://dejure.org/2009,5809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Einziehungsanordnung bei nicht ausreichend konkreter Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer Einziehungsanordnung bei nicht ausreichend konkreter Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat NStZ-RR 2009, 384 sowie Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 und vom 23. November 2011 (richtig: 2010) - 3 StR 393/10).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20

    Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der

    Eine wie hier erfolgte bloße Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09 - in NStZ-RR 2009, 384; BGH StV 1981, 396; Fischer, StGB, 67. Aufl. § 74 Rz 24).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    b) Soweit das Landgericht die "sichergestellten Betäubungsmittel und Betäubungsmittelutensilien' eingezogen hat, hat es die Einziehungsgegenstände nicht ausreichend konkret bezeichnet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris).
  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 453/16

    Voraussetzungen der Einziehung (Bezeichnung einzuziehender Gegenstände;

    Dies kann bei umfangreichem Material in einer besonderen Anlage zum Urteilstenor geschehen, die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt hingegen nicht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16 und vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, je mwN).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Bei einer Einziehungsanordnung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet sein, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt nicht (BGH, Beschluss vom 25. August 2009, 3 StR 291/09 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 458/18

    Einheitliche Tat aufgrund einer Bewertungseinheit beim (bewaffneten) Bandenhandel

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris mwN).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14

    Einziehung (Angabe der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)

    Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt dafür nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 (nur LS) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 98/19

    Einziehung von Tatmitteln (erforderliche konkrete Bezeichnung in der

    Eine wie hier erfolgte bloße Bezugnahme auf das Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 56/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, NJW 1994, 1421; Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314; vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, juris; vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06, StraFo 2008, 302).
  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14

    Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung

    Die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 440/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anforderungen

  • BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12

    Voraussetzungen der Einziehung (Bestimmtheit der Bezeichnung von einzuziehenden

  • BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten

  • BGH, 21.12.2016 - 2 StR 241/16

    Einziehung (konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)

  • BGH, 15.10.2014 - 3 StR 321/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen vom Teilfreispruch (Erschöpfung des

  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 218/20

    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Anordnung

  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 512/14

    Anordnung der Einziehung (genaue Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im

  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 628 KLs 14/18

    Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Inverkehrbringen

  • LG Hamburg, 03.04.2020 - 625 KLs 18/19

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7164
BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09 (https://dejure.org/2009,7164)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - 5 StR 207/09 (https://dejure.org/2009,7164)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - 5 StR 207/09 (https://dejure.org/2009,7164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Verfall i.S.d. § 73 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer Größenordnung von 40.000 Euro

  • Judicialis

    StGB § 73; ; StGB § 73d

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73; StGB § 73d
    Anordnung von Verfall i.S.d. § 73 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer Größenordnung von 40.000 Euro

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09
    Die betreffenden Taten müssen dabei weder Gegenstand der Anklage noch bewiesen sein; es genügt, wenn das Gericht von der Herkunft des Erlangten aus (irgendwelchen) rechtswidrigen Taten überzeugt ist (BGHSt 40, 371).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in den persönlichen Verhältnissen des Täters und insbesondere in seinen Einkommensverhältnissen liegen (§ 437 Satz 1 und 2 Nr. 3 StPO; vgl. auch BGH, Urteile vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, aaO) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73a Rn. 12), liegen.
  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

    Trifft der Tatrichter keine Entscheidung über den Verfall und den erweiterten Verfall, so kommt die isolierte Anfechtung allein der Nichtanordnung des erweiterten Verfalls nicht in Betracht, wenn nach den Feststellungen offen bleibt, in welchem Umfang vom Angeklagten erzielte Erlöse aus den angeklagten und abgeurteilten (BGH, Beschluss vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369) oder aus anderen rechtwidrigen Taten stammen (andere Ausgangslage bei BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; Urteil vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116), liegen.
  • BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10

    Erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Diskrepanz zwischen Vermögenslage und

    Dass die Anknüpfungstat vor der hier abgeurteilten Tat begangen worden ist, steht einer Anordnung nach § 73d StGB nicht entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 384; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73d Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2018 - 5 StR 465/17

    Verfall (Berichtigung der Verfallsanordnung wegen Schreibversehen und

    "Die Anordnung des erweiterten Verfalls gemäß §§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 73d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. kommt nur in Betracht, wenn das Tatgericht aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, dass der Angeklagte die von der Anordnung erfassten Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt hat, ohne dass diese selbst im Einzelnen festgestellt werden müssten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373; Urteile vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, NStZ 2001, 531; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384 und vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, NStZ-RR 2012, 312, 313).
  • BGH, 26.01.2023 - 6 StR 503/22

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (mangelnde Mitteilung des

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters liegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116).
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Rechtsprechung
   LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4814
LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
LG Limburg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
LG Limburg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungspersonen aufgrund eines fehlenden richterlichen Eildienstes während der Nachtzeit; Beweisverwertungsverbot bezüglich des Ergebnisses eines im Grenzbereich zur Ordnungswidrigkeit liegenden ...

  • blutalkohol PDF, S. 531
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Auszüge)

    Richterliche mündliche Blutprobenanordnung nachts binnen einer Viertelstunde ist unseriös und wahrt Richtervorbehalt nur formal

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Richter arbeitet nicht ohne Akte

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Richter arbeitet nicht ohne Akte

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 384
  • NStZ-RR 2010, 272
  • NStZ-RR 2010, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Vor allem wegen der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts ist "Gefahr im Verzug" eng auszulegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 40), weshalb die Pflicht, einen Entnahmebeschluss zu beantragen, den Spielraum der Ermittlungsbeamten begrenzt, das Ermittlungsverfahren nach praktischen Erwägungen zu gestalten.

    Nur in Ausnahmefällen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, dürfen die Strafverfolgungsbehörden selbst die Anordnung treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48).

    Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges muss auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 62, OLG Bamberg aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Denn es besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).

    Eine mündliche Entscheidung ohne Akte wäre zwar auch prozessordnungsgemäß (vgl. BGHSt 51, 285) und begründet bei entsprechender amtsgerichtlicher Praxis (etwa AG Essen - Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4577/07 - iuris) auch die Verpflichtung der Polizeibeamten zu versuchen, eine mündliche Anordnung einzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 Ss 318/08 - iuris).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Die bloße Hinnahme des Eingriffs genügt zur Annahme einer Einwilligung nicht (vergl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris - mit weiteren Nachweisen).

    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Eine mündliche Entscheidung ohne Akte wäre zwar auch prozessordnungsgemäß (vgl. BGHSt 51, 285) und begründet bei entsprechender amtsgerichtlicher Praxis (etwa AG Essen - Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4577/07 - iuris) auch die Verpflichtung der Polizeibeamten zu versuchen, eine mündliche Anordnung einzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 Ss 318/08 - iuris).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).
  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Anzunehmen, es könne "im Idealfall binnen einer Viertelstunde" (so etwa OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, Zopfs NJW 2009, 244) eine mündliche richterliche Anordnung eingeholt werden, wahrt den Richtervorbehalt nur formal.
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