Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.10.2008 | OLG Hamm, 06.03.2008

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8825
BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08 (https://dejure.org/2008,8825)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - 5 StR 312/08 (https://dejure.org/2008,8825)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 312/08 (https://dejure.org/2008,8825)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 2 StGB
    Revisibilität der Strafzumessung (Strafrahmenmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum: Indizwert der BAK und erforderliche ergänzende tragfähige Anhaltspunkte; Warnfunktion einer nicht rechtskräftigen Verurteilung: Vorleben)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch von nicht rechtskräftigen Verurteilungen kann eine Warnfunktion ausgehen, so dass diese bei der Strafzumessung gegebenenfalls strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 2; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 362 ff.).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch sonst ist aus den Feststellungen ein tragfähiger Anhalt für eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ersichtlich (vgl. zudem BGHSt 43, 66; 49, 239).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch sonst ist aus den Feststellungen ein tragfähiger Anhalt für eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ersichtlich (vgl. zudem BGHSt 43, 66; 49, 239).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Warnfunktion -

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Auch von nicht rechtskräftigen Verurteilungen kann eine Warnfunktion ausgehen, so dass diese bei der Strafzumessung gegebenenfalls strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 2; BGH, Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 362 ff.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist aber dann möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind (BGHSt 29, 319, 320).
  • OLG Köln, 20.07.2016 - 28 Wx 9/16

    Gerichtliche Kontrolle der Bemessung des Ordnungsgeldes wegen verspäteter

    Auch im Strafrecht sind über § 46 Abs. 2 StGB ("Vorleben") einschlägige Vorstrafen ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (statt aller Stree/Kinzig , in: Schönke/Schröder StGB, 29. Aufl. 2014, § 46 Rn. 30 ff., für noch nicht rechtskräftige Vorstrafe etwa auch BGH v. 28.10.2008 - 5 StR 312/08, NStZ-Rr 2009, 44).
  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

    Die Missachtung eines solchen Warneffekts hat aber nicht nur für die Strafzumessung, sondern insbesondere für die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 312/08, Rn. 11, juris).
  • LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19

    Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel

    Dass dieses Urteil des Amtsgerichts Obernburg erst am 01.02.2019 rechtskräftig wurde und der Angeschuldigte deshalb zur Tatzeit noch nicht unter Bewährung stand, spielt dabei keine wesentliche Rolle, weil die von der Verurteilung und der Belehrung nach § 268a StPO ausgehende Warnfunktion bereits im gleichen Umfang bestand (BGH, Beschluss vom 28.10.2008, Az: 5 StR 312/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08, alt: 5 StR 621/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9292
BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08, alt: 5 StR 621/07 (https://dejure.org/2008,9292)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - 5 StR 493/08, alt: 5 StR 621/07 (https://dejure.org/2008,9292)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, alt: 5 StR 621/07 (https://dejure.org/2008,9292)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 122 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 126 StPO
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Erledigung; Genehmigung der Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke der Strafvollstreckung; Ersatzfreiheitsstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmensjuristen in der Zange

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08
    Zum anderen hat das Landgericht nicht beachtet, dass grundsätzlich nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu erfolgen hat, damit dem Revisionsführer ein erlangter Rechtsvorteil durch nachträgliche Gesamtstrafbildung nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und 2).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08
    Zum anderen hat das Landgericht nicht beachtet, dass grundsätzlich nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu erfolgen hat, damit dem Revisionsführer ein erlangter Rechtsvorteil durch nachträgliche Gesamtstrafbildung nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und 2).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung

    a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 392/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur; Beschwer des Angeklagten)

    Die unterlassene Gesamtstrafenbildung beschwert den Angeklagten - anders als in dem dem Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2008 (NStZ-RR 2009, 44) zugrunde liegenden Fall - jedoch eindeutig nicht.
  • BGH, 13.12.2018 - 5 StR 337/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Erledigung der Strafe;

    Für die Beurteilung der Erledigung einer Strafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt es in Fällen der vorliegenden Art maßgeblich auf die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des ersten Urteils an (BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1989 - 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 25. September 2018 - 2 StR 321/18).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ws 90/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17621
OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ws 90/08 (https://dejure.org/2008,17621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2008 - 3 Ws 90/08 (https://dejure.org/2008,17621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2008 - 3 Ws 90/08 (https://dejure.org/2008,17621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierhaltungsverbot und Betreuungsverbot als Gegenstand einer zulässigen Weisung nach § 56c Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Straftatenbegehung im Zusammenhang mit Tierhaltung und Betreuung; Tierhaltungsverbot und Betreuungsverbot zur Ermöglichung einer dem Verurteilten zu ...

  • Judicialis

    StGB § 56c; ; TierschutzG § 20

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 5 Ns 12/06
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ws 90/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 44
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1956 - 3 StR 37/56
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ws 90/08
    Denn aus dem Gesetz lässt sich jedenfalls ein uneingeschränkter Grundsatz, dass die Vorschriften über die Maßregeln der Sicherung und Besserung abschließende Sonderregelungen darstellen, die in ihrem Regelungsbereich die Anordnung von Maßnahmen, die Gegenstand einer Maßregel sein können, im Wege einer Weisung gemäß § 56 c StGB nicht zulassen, nicht entnehmen (vgl. BGH NJW 1956, 1447 betr. eine Bewährungsauflage, einen bestimmten Beruf nicht auszuüben; Groß in Münchener Kommentar, StGB, § 56 c Rdnr. 12; Gribbohm in LK, StGB, 11. Aufl., § 56 c Rdnr. 23 ff.; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 56 c Rdnr. 12; a.A. Horn in SK-StGB, 8. Aufl., § 56 c Rdnr. 6, 7).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung NJW 1956, 1447 ausgeführt, dem Verurteilten könne nicht nur unter den Voraussetzungen des gesetzlich geregelten Berufsverbotes die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit untersagt werden.

  • LG Gießen, 17.11.2022 - 4 Ns 607 Js 7666/20
    Weitere die Tierhaltung betreffende Weisungen sind mit dem Bewährungsbeschluss verknüpft worden, was gemäß § 56 c Abs. 1 Nr. 4 StGB zulässig ist, vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2008, 3 Ws 90/08, zitiert nach Juris, Rz. 10.
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