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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07   

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https://dejure.org/2007,4427
BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07 (https://dejure.org/2007,4427)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - 3 StR 516/07 (https://dejure.org/2007,4427)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07 (https://dejure.org/2007,4427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg; Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzuges; Zweidrittelzeitpunkt); Beschränkung der Revision (Dauer des Vorwegvollzuges)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmung der Erfolgsaussichten einer Behandlung in einer Entziehungsanstalt i.R.d. Entscheidung über die Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unzulässigkeit der Beschränkung einer Revision auf die Bestimmung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 2 aF; ; StGB § 67; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2 nF; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1 nF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Kriterien für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Therapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 48
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Sie setzt sowohl nach § 64 Abs. 2 StGB aF - bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 91, 1; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9) - wie auch nach § 64 Satz 2 StGB i. d. F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (aaO) die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Ihre Rechtswirksamkeit setzt voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGHSt 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Unter den gegebenen Umständen ist die - grundsätzlich durchaus mögliche - Beschränkung der Revision (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Juli 2007 - 3 StR 231/07; vgl. auch Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07) auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs ausnahmsweise unzulässig.
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Sie setzt sowohl nach § 64 Abs. 2 StGB aF - bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 91, 1; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9) - wie auch nach § 64 Satz 2 StGB i. d. F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (aaO) die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus.
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Ihre Rechtswirksamkeit setzt voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGHSt 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Unter den gegebenen Umständen ist die - grundsätzlich durchaus mögliche - Beschränkung der Revision (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Juli 2007 - 3 StR 231/07; vgl. auch Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07) auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs ausnahmsweise unzulässig.
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Ihre Rechtswirksamkeit setzt voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGHSt 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59).
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 271/06

    Vorwegvollzug (zusätzliches Strafübel; Zweidrittelzeitpunkt); Kognitionspflicht

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Die Anordnung des Vorwegvollzuges wirkt sich somit hier für den Angeklagten wie ein zusätzliches Strafübel aus (vgl. BGH NStZ 2007, 30).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
    Sie setzt sowohl nach § 64 Abs. 2 StGB aF - bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 91, 1; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9) - wie auch nach § 64 Satz 2 StGB i. d. F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (aaO) die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus.
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23

    Revisionsbeschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafen

    Ist dies bereits dem Grunde nach nicht der Fall oder zweifelhaft, lässt sich kein angemessener Zeitraum für die Therapie bemessen und vom Revisionsgericht überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17 Rn. 8; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07 Rn. 6 f.).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Bei dieser Sachlage lässt sich ein angemessener Zeitraum für eine Therapie nicht bestimmen, so dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils nicht losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil des Maßregelausspruchs beurteilt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, juris Rn. 19; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Dies gilt insbesondere für den langjährigen, verfestigten Drogenmissbrauch des Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07 Rn. 5 und vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14 Rn. 3 [zu § 64 StGB aF]) und die beiden gescheiterten Langzeittherapien im Rahmen von Zurückstellungen der Strafvollstreckung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22 Rn. 21 und vom 6. Februar 2008 - 4 StR 659/07 Rn. 2 [zu § 64 StGB aF]).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Erforderlich ist deshalb jedenfalls in Fällen, in denen sich dies angesichts der Feststellungen nicht von selbst versteht, die Darlegung im Urteil, dass sich unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums seiner Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12) in Persönlichkeit und Lebensumständen des Angeklagten konkret zu benennende Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48; vom 16. September 2008 - 5 StR 378/08; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141; sowie vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 254/23
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft klargestellte Beschränkung der Revision auf den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch der Tat zu II. 2. der Urteilsgründe sowie den Gesamtstrafenausspruch ist grundsätzlich möglich (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 mwN; vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, BGHR StPO § 341 Abs. 1 Beschränkung 1 Rn. 5).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Diese - im maßgeblichen Zeitpunkt mithin positive - Prognose allein deshalb in Frage zu stellen, weil es - gestützt nicht auf eine entsprechende Einlassung des Angeklagten, sondern auf lediglich allgemeine Ausführungen des Sachverständigen zum "Motivationsprozess ... als dynamischem Geschehen' - an einer derzeit beim Angeklagten bestehenden Therapiebereitschaft später fehlen könne, lässt besorgen, dass die Strafkammer die mit der Prognose verbundene Wahrscheinlichkeitsaussage nicht mehr aufgrund konkreter, im Zeitpunkt der tatrichterlichen Hauptverhandlung gegebener Anhaltspunkte vor allem in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49) und damit auf einer tragfähigen Grundlage, sondern wesentlich beeinflusst von Mutmaßungen und daher rechtsfehlerhaft getroffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Der Beschwerdepunkt kann daher nach dem inneren Zusammenhang des Urteils grundsätzlich losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 5 ff.; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).

    Das ist zwar dann nicht der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Unterbringung oder eine sonstige Voraussetzung der Maßregel rechtsfehlerhaft bejaht worden ist, weil sich dann kein angemessener Zeitraum für eine Therapie bemessen lässt (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 67 Rn. 4a).

  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Dies gilt insbesondere für den langjährigen, verfestigten Drogenmissbrauch des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49; Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14 Rn. 3) und das Fehlen ernsthafter Versuche, das eigene Konsumverhalten grundlegend zu ändern, was sich unter anderem in drei abgebrochenen bzw. gar nicht erst angetretenen Therapieversuchen im Rahmen von Zurückstellungen der Strafvollstreckung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG gezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 4 StR 659/07 Rn. 2; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 275/17

    Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen

    Somit ist eine getrennte revisionsrechtliche Beurteilung der tatgerichtlichen Anordnung des Vorwegvollzugs und der Bestimmung von dessen Dauer, welche die Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt außer Betracht lässt, nicht möglich (vgl. zum Verhältnis zwischen Dauer des Vorwegvollzugs und Erfolgsaussicht BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).

    Hierfür ist es erforderlich, dass sich in Persönlichkeit und Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Therapie finden lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Erforderlich ist insoweit, dass sich in Persönlichkeit und Lebensumständen des Verurteilten konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Therapie finden lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

  • BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 1082/08

    (Unzulässige) Beschränkung der Revision auf die Anordnung des teilweisen

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des

  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08

    Unwirksame Beschränkung der Revision auf die Anordnung des teilweisen

  • BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher

  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12

    Beschränkung der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 21.09.2021 - 6 StR 433/21

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 94/19

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer

  • BGH, 01.10.2020 - 3 StR 325/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 352/12

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafe); Neufestsetzung der Dauer

  • BGH, 12.01.2021 - 6 StR 433/20

    Teilweiser Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel (Bemessung des

  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 407/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (Beschränkung der

  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

  • OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23

    Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.07.2020 - 1 KLs 350 Js 13212/19

    Konkurrenzen beim Betäubungsmittelhandel bei miteinander verbundenen

  • LG Kleve, 11.08.2017 - 120 KLs 22/17

    Erfolgsaussicht, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, schweigender

  • OLG Koblenz, 31.03.2009 - 1 Ss 25/09

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Voraussetzungen für die Unterbringung in einer

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4955
BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08 (1) (https://dejure.org/2008,4955)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - 3 StR 275/08 (1) (https://dejure.org/2008,4955)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08 (1) (https://dejure.org/2008,4955)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
    Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge; Sitzungsniederschrift; Schöffenauswahl: Vortrag der Willkür)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 261 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Kausalität zwischen Hang und Tatbegehung; Beschaffungskriminalität); Überzeugungsbildung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bejahung eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen einer Tat und dem Hang i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Mitteilung der Sitzungsniederschrift bei ansonsten vollständigem Vortrag eines Verfahrensfehlers in Form der Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Verfahrensrüge und Mitteilung der Sitzungsniederschrift

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Tat und Hang bei Beschaffungskriminalität

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 560
  • NStZ-RR 2009, 119 (Ls.)
  • NStZ-RR 2009, 48
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise bei der so genannten Beschaffungskriminalität von Rauschgiftsüchtigen gegeben, wenn also die Straftat unmittelbar oder - wie hier - mittelbar der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum dient (vgl. BGH, Beschl. vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08 = StV 2008, 405 m. N.).
  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07

    Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Zwischen den begangenen rechtswidrigen Anlasstaten gem. Ziffer 1 bis 3 der Anklage vom 29.12.2020 und dem Hang muss ein symptomatischer Zusammenhang bestehen, wobei ausreichend ist, wenn der Hang neben anderen Ursachen zur Tatbegehung beigetragen hat (BGH Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 275/08; NStZ-RR 09, 48).
  • BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Überzeugungsbildung;

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107; 2009, 48).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21

    Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"

    Beschaffungskriminalität liegt vor, wenn die Tat unmittelbar oder mittelbar der Beschaffung von Drogen oder Alkohol für den Eigenkonsum dient, vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 3 StR 275/08 Anhaltspunkte dafür, dass aus den erlangten Teilen der Tatbeute durch den Angeklagten K3.
  • BGH, 03.09.2013 - 3 StR 232/13

    Regelmäßige Unzulässigkeit der Nichtanordnung einer Unterbringung allein aufgrund

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei der Unterbringung in

    a) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nach § 64 Satz 1 StGB - neben einem Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und der aus dem Hang resultierenden Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten - voraus, dass die Begehung der Anlasstaten zumindest mitursächlich auf den Hang zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
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