Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.11.2008

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08   

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BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08 (https://dejure.org/2008,5784)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - 5 StR 384/08 (https://dejure.org/2008,5784)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08 (https://dejure.org/2008,5784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf des (gemeinschaftlichen) versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aufgrund eines gravierenden psychischen Ausnahmezustandes des Angeklagten; Anwendungsvoraussetzungen des § 33 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 32; ; StGB § 32 Abs. 2; ; StGB § 33; ; StGB § 240 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 70
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    Die Anwendung des § 33 StGB setzt voraus, dass während der Vornahme aller Verteidigungshandlungen, die unter § 33 StGB fallen sollen, eine Notwehrlage, mithin ein gegenwärtiger Angriff vorliegt (vgl. BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141, 142; Fischer, StGB 55. Aufl. § 33 Rdn. 2).

    Solches wird auch angenommen, wenn bei den das erforderliche Maß überschreitenden Notwehrhandlungen die Intensität des Angriffs bereits nachgelassen hat oder die unmittelbare Wiederholung des Angriffs zu befürchten ist (BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    aa) Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO aus sachlichrechtlichen Gründen verpflichtet, all das festzustellen und darzulegen, was für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig ist (vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793 m.w.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    a) Hinsichtlich des Angeklagten I. hat das Landgericht sich davon überzeugt, dass der Nebenkläger mit einem Flaschenhals bewaffnet auf den umzingelten Angeklagten eingedrungen ist und hierdurch ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB vorlag, der I. zur Gegenwehr berechtigte (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 16).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    Diese Würdigung ist vom Revisionsgericht nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928, insoweit nicht in BGHSt 50, 299 abgedruckt).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr;

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    Die Anwendung des § 33 StGB setzt voraus, dass während der Vornahme aller Verteidigungshandlungen, die unter § 33 StGB fallen sollen, eine Notwehrlage, mithin ein gegenwärtiger Angriff vorliegt (vgl. BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141, 142; Fischer, StGB 55. Aufl. § 33 Rdn. 2).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    Nur so kann bewertet werden, ob noch eine erforderliche Verteidigung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB gegeben oder diese bereits überschritten ist (vgl. BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    a) Hinsichtlich des Angeklagten I. hat das Landgericht sich davon überzeugt, dass der Nebenkläger mit einem Flaschenhals bewaffnet auf den umzingelten Angeklagten eingedrungen ist und hierdurch ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB vorlag, der I. zur Gegenwehr berechtigte (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 16).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    Der Senat ist zu einer abweichenden Gesamtwürdigung der belastenden Indizien nicht befugt (BGH NJW 2005, 2322, 2326; BGH NStZ-RR 2008, 146, 147).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08
    Der Senat ist zu einer abweichenden Gesamtwürdigung der belastenden Indizien nicht befugt (BGH NJW 2005, 2322, 2326; BGH NStZ-RR 2008, 146, 147).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO verpflichtet, all diejenigen Umstände festzustellen und darzulegen, die für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig sind (BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 f.; Urteil vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70, 71).
  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Spricht der Tatrichter den Angeklagten wegen Notwehr frei, so sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise darzulegen (BGH JA 2017, 629; BGHSt 42, 97 [102]; BGH NStZ-RR 2009, 70).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Dazu gehört bei einem Freispruch aus Notwehr auch, dass deren Voraussetzungen in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise dargelegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 und vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70).
  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Begriff der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB

    Spricht der Tatrichter den Angeklagten wegen Notwehr frei, so sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise darzulegen (BGH JA 2017, 629 ; BGHSt 42, 97 [102]; BGH NStZ-RR 2009, 70 ).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit

    Für eine Anwendung des § 33 StGB war schon deshalb kein Raum, weil das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, dass der Angeklagte sich zu keinem Zeitpunkt in einer Notwehrlage befunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70, 71).
  • OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09

    Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen

    Schon gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, aber auch aus sachlich-rechtlichen Erwägungen, müssen die Gründe eines aus Rechtsgründen freisprechenden Urteils die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, die der rechtlichen Beurteilung zugrunde liegen (BGH NStZ-RR 2009, 70; BGHSt 52, 314 jew. m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7352
BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,7352)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2008 - 5 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,7352)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2008 - 5 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,7352)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 163
  • NStZ-RR 2009, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04

    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
    Die Flucht im Anschluss an den Messerstich, zumal unter Verzicht auf einen Versuch, die Handtasche des Opfers an sich zu bringen, offenbart ebenfalls kein schlüssiges Handlungskonzept mit motorischen Kombinationsleistungen, die so nicht möglich gewesen wären, wenn die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt gewesen wäre (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37).
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
    Sollte das neue Tatgericht zu einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
  • BGH, 13.05.2005 - 2 StR 160/05

    Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (verminderte; völlig aufgehobene; BAK;

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
    Die vom Landgericht angeführten Umstände, aus denen es auf ein unbeeinträchtigtes Leistungsverhalten geschlossen hat, belegen zwar, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht völlig aufgehoben war, der Ausschluss einer erheblichen Verminderung ist aus ihnen jedoch nicht mit genügender Sicherheit abzuleiten (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 38).
  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 500/08
    Sollte das neue Tatgericht zu einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Solches Verhalten des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage seiner Einsichtsfähigkeit; es steht jedoch einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nicht von vorneherein entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 311; Beschluss vom 25. November 2008 - 5 StR 500/08, NStZ-RR 2009, 70).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09

    Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)

    Der Angeklagte ist nach der Entscheidung des Senats vom 25. November 2008 (5 StR 500/08) rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.
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