Rechtsprechung
BGH, 10.11.2008 - 3 StR 425/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 3 StGB
Doppelverwertungsverbot (Vorwurf der Begehung der Tat, statt von ihr Abstand zu nehmen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Stellung als Rädelsführer einer besonders gefährlichen kriminellen Vereinigung in einem Zeitraum von über einem Jahr i.R. der Strafzumessung; Berücksichtigung einer vermeintlichen Selbstverständlichkeit des Angeklagten im Verstoß gegen die ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 73
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen …
Auszug aus BGH, 10.11.2008 - 3 StR 425/08
Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295;… BGHR § 46 Abs. 2 StGB Wertungsfehler 14). - BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01
Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord; …
- BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18
Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung: …
Sollte diese Erwägung dahin zu verstehen sein, dass sich die Angeklagten leichtfertig zur Tatbegehung entschlossen haben, läge darin eine unzulässige straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung überhaupt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2008 - 3 StR 425/08, NStZ-RR 2009, 73 mwN). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 11 S 541/10
Verhältnis von Abschiebungsverbot und Ausweisung
Nach Aufhebung dieses Urteils im Strafausspruch durch Beschluss des BGH vom 10.11.2008 - 3 StR 425/08 - wurde der Kläger mit Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 9.3.2009 - 4 - 2 StE 8/06 - 6 - 1/08 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. - VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09
PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004; …
Nach Aufhebung des Urteils des OLG Frankfurt/Main vom 10.04.2008 im Strafausspruch durch Beschluss des BGH vom 10.11.2008 - 3 StR 425/08 - wurde der Kläger mit Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 09.03.2009 - 4 - 2 StE 8/06 - 6 - 1/08 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StGB § 47; StGB § 46
Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafzumessung nach Berücksichtigung der einschlägigen Verurteilungen; Geringwertigkeit der erschlichenen Leistungen; Gebot des schuldangemessenen Strafens; Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Wert der vom Angeklagten erschlichenen Leistung erheblich unter der ...
- Judicialis
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 7 Ns 72/07
- OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 73
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06
Diebstahl geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (z. B. 3 Ss 216/06) liegen nach Auffassung der Kammer hier besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten vor, welche die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe gem. § 47 Abs. 1 StGB zur Einwirkung auf den Angeklagten unerlässlich machen.Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 - ,vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich aus dem Gebot der schuldangemessenen Strafe aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe gemäß § 47 StGB erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.06.1994 -2 BvR 710/94 -, veröffentlicht in www.juris.de), worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.08.2006 zur Klarstellung hingewiesen hat. - OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 - ,vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 - ,vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81
Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Ausgeschiedene Taten oder Tatteile gemäß §§ 154, 154 a StPO dürfen aber nur dann bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn die unter die Einstellung oder Beschränkung fallenden Tatkomplexe prozessordnungsgemäß festgestellt worden sind (vgl. BGHSt 30, 147; NJW 1983, 1504). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen - …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Ausgeschiedene Taten oder Tatteile gemäß §§ 154, 154 a StPO dürfen aber nur dann bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn die unter die Einstellung oder Beschränkung fallenden Tatkomplexe prozessordnungsgemäß festgestellt worden sind (vgl. BGHSt 30, 147; NJW 1983, 1504).
- OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung; …
Ist die Tatschuld gering, können auch einschlägige Vorstrafen ohne weitergehende besondere erschwerende Umstände nicht zu einem wesentlich höheren Unrechtsgehalt der Tat führen (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Stuttgart NJW 2007, 37, 38; OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2002, 2 Ss 768/02 - zitiert in juris; Beschluss vom 10. Januar 2008, 3 Ss 491/07 - zitiert in juris).